Radstreifen
Variante 1 mit seinen 2m breiten Radfahrstreifen/Schutzstreifen wird Auto- und Lastwagenfahrer dazu verleiten, ohne den ausreichenden Sicherheitsabstand zu überholen. Das gilt insbesondere an der Engstelle, an der die verbleibende Fahrbahn nur 2,50m breit ist.
Auch steht zu befürchten, dass der Radstreifen zum Halten verwendet wird, selbst bei ausreichendem Angebot an Lieferzonen. Da diese sich nur auf der einen Seite befinden, werden insbesondere auf der Seite stadtauswärts stehende Fahrzeuge uns Radfahrer zum Ausweichen auf die Fahrbahn zwingen.
Dass die Planer die Qualität der Radverkehrsführung als grün-gelb gekennzeichnet haben und somit für unwesentlich schlechter halten als bei Varianten 2 und 3, ist ein Witz. Gelb, wenn nicht Orange, wären viel eher angebracht. Ein unsicherer Radfahrer, der heute die Kölnstraße meidet, wird sie aller Wahrscheinlichkeit nach auch in Zukunft nicht nutzen, wenn die Straße auf diese Weise umgestaltet wird. So fördert man den Radverkehr nicht.
Autos erhalten ihren (wohl gesetzlich geforderten) Platz, während Radverkehr und Aufenthaltsqualität gegeneinander ausgespielt werden. Aber Hauptverkehrsstraße bleibt Haupt-Verkehrsstraße: In meinen Augen sollte hier dem Radverkehr Vorrang vor der Aufenthaltsqualität gegeben werden. Wer nutzt an so einer Straße schon gerne die Außengastronomie?
Wenigstens zwischen Wilhelmsplatz und Stiftsplatz sollte man überdenken, ob man nicht stärker in Richtung Variante 2 oder 3 geht, selbst wenn dann keine Bäume gepflanzt werden können. Auch die Einrichtung von Protected Bike Lanes sollte geprüft werden.
Kommentare
am 27. Okt. 2022
at 20:51Uhr
Bürgerbeteiligung
Ich finde es schade, dass die Bürger erst gefragt werden, wenn man sich schon auf eine Variante geeinigt hat.
am 29. Okt. 2022
at 19:09Uhr
Die Radstreifen sind ausreichend breit geplant.
Das sehe ich nicht so. Auf der Oxfordstraße gibt es auf den neuen Radstreifen auch keine bauliche Trennung von Radweg und Straße. Trotzdem ist diese Strecke für mich als Radfahrer tausend Mal angenehmer zu Fahren als vorher.
Auch Autos haben noch eine Daseinsberechtigung auf der Straße - und die Neugestaltung beschneidet diesen Bereich schon sehr sehr deutlich zugunsten der Bürgersteige, Begrünung und Radwege.
Wo es möglich ist, kann gerne ein baulich getrennter Radweg eingeplant werden. Dieser sollte aber nicht zulasten der Begrünung, zulasten breiter Fußwege oder zulasten der noch vorhandenen zwei Fahrspuren gehen.