Nutzung des Tiefbunkers
Da der unterhalb des Stiftsplatzes befindliche Tiefbunker (mit zwei Treppenabgängen) unter Denkmalschutz steht, sollte er im Rahmen von Führungen hergerichtet und geöffnet werden.
Da der unterhalb des Stiftsplatzes befindliche Tiefbunker (mit zwei Treppenabgängen) unter Denkmalschutz steht, sollte er im Rahmen von Führungen hergerichtet und geöffnet werden.