Irritierende Auflistung der Maßnahmen

Liebes Gutachterteam,
Interessant, welche Maßnahmen hier aufgelistet werden, aber viele haben überhaupt nichts mit Lärmschutz zu tun. Behindertengerechter Ausbau von Haltestellen oder Reduktion von Parkplätzen sowie Luftbelastungsmaßnahmen, wie Lead City haben in dem Gutachten eigentlich nichts zu suchen und wenn, dann muss man auch die zusätzlichen Belastungen auflisten, die die Stadt durch den Ausbau des UKB, durch das Bundesviertel oder durch die Schienenwege zu erwarten hat. Dieses habe ich so nicht gefunden.

Hierunter könnte man als Beispiel den Ausbau der S13 nehmen. Seite 61/62.
Aus Sicht Ihres Gutachtens eine Verbesserung in Sachen Lärmschutz. Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass es weder für die Anwohner, noch für die entsprechende Achse eine Verbesserung darstellt. Zudem erhöht eine solche Maßnahme doch letztendlich die Nutzung des Flugzeugs, dessen Lärmbelastung in der gesamten Region gemessen werden kann. Es wäre daher Zielführender, den Zugang zum Flughafen zu reduzieren und nicht zu erhöhen. Jedenfalls müssen diese Folgen auf Seite 61/62 genannt werden. Warum wird eigentlich nicht der Flughafen erwähnt? Ist der keine Lärmquelle? Ich bitte um die Aufnahme des Flughafens und zudem um die Mehrbelastung, die durch den unsinnigen Ausbau der S13 entsteht.

Was aus reiner Lärmbelastung heraus hier überhaupt nicht zu finden ist (jedenfalls nicht in dem Kapitel), ist die Tatsache, dass man am Ende, Dank der übertriebenen Wirtschaftsförderung, mit keiner Masnahme überhaupt Verkehr einspart. Man muss also bei jeder Maßnahme auch die Steigerung und den sich erhöhenden Druck auf den Verkehr berücksichtigen. Kommt eine Maßnahme (aus Sicht des Lärms) dann auf einen Kosten-Nutzen-Faktor kleiner 1, dann ist entweder die Maßnahme hier in diesem Gutachten abzulehnen oder zumindestens Begrenzung der neu möglichen Last einzubringen. Dieses Gutachten dient alleine dem Lärm.

Schon ermitteln kann man das zb. Am Rahmenplan Bundesviertel. Wie hoch wird die Gesamtbelastung (Schiene, Seil, Straße, Gebäude) für die Bundesstadt und das Umland, wenn der Rahmenplan Bundesviertel in seiner jetzigen Form vollumfänglich umgesetzt wird? Alleine der Motor, die Stationen und die Stützen der Seilbahn sind eine Lärmbelästigung im Hörbaren und nicht Hörbaren Bereich. Folglich muss die Seilbahn, für sich alleine betrachtet, negativ angesehen werden. Erweitert man den Scope, wie die Stadt Bonn dieses tut, dann würde dadurch Autoverkehr reduziert. Das ist so aber nicht ganz Richtig, denn zunächst wird man eher eine Verlagerung in die Wohngebiete in Dottendorf und Kessenich (Lärmgebiet Hausdorfstrasse) sowie am Schießbergweg (Lärmachse der DB) entstehen. Die Lärmbelastung in den Stadtteilen durch den Bau der Seilbahn wird definitiv durch den steigenden motorisierten Individualverkehr gesteigert. Auch für den Venusberg, wird das keine Entlastung bedeuten, da durch den Bau der Seilbahn die Möglichkeit für das Klinikum auf den Berg besteht weiter zu expandieren (zusätzliche Lärmbelastung), was auch mindestens zu einem gleichbleibenden Verkehr auf den Straßen des Venusbergs führen wird. Hinzu käme der Tourismus, der Nachteile für die Lärmentwicklung darstellt. Dieses sollte insgesamt schon eine negative Lärmentwicklung darstellen. Nimmt man dann noch an, dass die Seilbahn auch die Entwicklung des Bundesviertels beschleunigt (da man die Seilbahn als Verkehrskonzept ansieht, da man den zusätzlichen Verkehr irgendwie verargumentieren muss), dann haben wir als Folgeschäden des Baus der Seilbahn eine Verkehrssteigerung im gesamten Stadtgebiet. Berücksichtigt man noch die Folgen der notwendigen Busreduktion auf den Linien 600/601/630, so wird durch die Steigerung des MIV (das passiert immer, wenn man Takte verschlechtert) noch mal zusätzlich Lärm erzeugt. Wir reden hier also von einer insgesamten Lärmbelastung durch die Maßnahme Seilbahn und daher ist diese komplett aus diesem Gutachten zu streichen.

Ich bitte zudem um eine Korrekte Einordnung der Maßnahmen inklusive der Folgeschäden und der Entwicklung.

Sie werden bei Durchsicht der Entwicklungsmaßnahmen der Stadt schnell feststellen, das die Verkehrsbelastung und damit einhergehend die Lärmbelastung in einem so drastischen Maß passiert, dass die Entlastenden Maßnahmen, selbst wenn man diese alle Umsetzt, insgesamt negative Folgen für die Einwohner dieser Stadt haben. Ihre Aufgabe als Gutachter ist es, diese Fehlentwicklung aufzuzeigen.