Punkte
- Umlaufbreite herstellen, um die neue Bepflanzung am Theaterplatz (min 3,5m) nebst Anleitbarkeit der südlichen Anliegergebäude sicher zu stellen.
- Barrierefreie Querung des offenen Kanals an jeder Stelle- auch für Nutzer von Rollatoren ohne Zwischenschrittnotwendigkeit im Wasser.
- Bepflanzung sollten die Sichtachsen auf Gewerbeflächen und deren Schaufenster nicht verbergen (Bsp. Leyendeckers).
--> Die Bepflanzung der Beete darf nicht die werbliche Wirkung der Schaufenster einschränken. Hinter den Tiefbeeten mit Bepflanzungen, die deutlich in die Sichthöhe ragen, verschwinden Fensterflächen für die möglichen Kunden. Es sollte über notwendige Anpassungen an der Gestaltungssatzung gesprochen werden um auch Fenster im 1.OG zu Werbezwecken nutzen zu können ohne das Stadtbild zu sehr zu beeinträchtigen.
--> zur Darstellung einer Sichtachse für die Fenster des Einzelhandelsgeschäfte im Bereich Fronhof Nord mit Bepflanzungen von einer Höhe /Hochstamm von min. 2,5 m über Erdgleiche / Hochbeethöhe arbeiten
- Sehr wichtig: Eine langfristige Pflege von Grünflächen, Wasserelementen (und deren Betrieb), Dekorationselementen, Parkbänken usw. muss finanziell im Stadthaushalt gesichert werden. Dies gilt auch für die Entfernung von Müll sowie Leerung von Mülleimern.
- Heimische Gewächse bepflanzen.
- Aus hygienischen Gründen Einbau von selbstreinigenden Filteranlagen an den Wasserspielen, Brunnen etc.