Wohnmobile, kleine Lastwagen usw.
Diese sollten im Bereich des Anwohnerparkens prinzipiell nicht parken, nur halten, dürfen. Der knappe Straßenraum sollte nicht für das dauerhafte Lagern von Eigentum, welches man 1-2 mal im Jahr nutzt, herhalten.
Diese sollten im Bereich des Anwohnerparkens prinzipiell nicht parken, nur halten, dürfen. Der knappe Straßenraum sollte nicht für das dauerhafte Lagern von Eigentum, welches man 1-2 mal im Jahr nutzt, herhalten.