Woher erhält die Stadt Bonn Geld? Und wofür gibt sie es aus?

Städte und Gemeinden haben eine grundgesetzlich geschützte „Selbstverwaltungsgarantie“. Ziel dieser kommunalen Selbstverwaltung ist: die Gewährleistung einer bürgernahen Verwaltung, die Beteiligung der Bürger*innen an kommunalen politischen Entscheidungen und die Stärkung der lokalen Demokratie. Um dieses Recht zu gewährleisten, müssen Kommunen mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet sein.

Woher erhält die Stadt Bonn Geld?

Die Stadt Bonn erhält Finanzmittel (Erträge) auf unterschiedlichen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Wegen. Die wichtigsten Ertragsarten sind Steuern (und ähnliche Abgaben), Zuwendungen und allgemeine Umlagen sowie öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte. Diese Ertragsarten werden im Folgenden näher erläutert.

Die Summe aller geplanten Erträge beläuft sich im Jahr 2023 auf 1.657,11 Mio. Euro und im Jahr 2024 auf 1.701,88 Mio. Euro. Diese teilt sich wie folgt auf die einzelnen Ertragsarten aus:

Steuern

Steuern sind – wie auch bei Bund und Ländern – die wichtigsten Einnahmequellen des kommunalen Haushalts. Charakteristisch für Steuern ist, dass die steuerpflichtigen Bürger*innen für ihre gezahlten Steuern keine unmittelbare Gegenleistung erhalten. Viele Leistungen des Staates (Bund, Länder, Kommunen), wie etwa Bildungseinrichtungen, Polizei, Straßen, etc., können nicht unmittelbar einzelnen Personen zugeordnet werden. Teilweise stehen sie nur einer bestimmten Gruppe von Bürger*innen zur Verfügung (z.B. Familien mit schulpflichtigen Kindern), teilweise allen gemeinsam (z.B. Straßen). Die Steuer gewährleistet somit die grundlegenden öffentlichen Leistungen in Deutschland.

Es gibt zum einen Steuereinnahmen, die überwiegend oder ausschließlich der Kommune zustehen. Beispiele dafür sind die Gewerbesteuer, die Grundsteuer, die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer. Daneben gibt es Steuereinnahmen, an denen die Kommunen über einen gesetzlich festgelegten Anteil beteiligt sind, wie z.B. die Einkommensteuer und Umsatzsteuer.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Unter sogenannten „Zuwendungen“ werden Zuweisungen und Zuschüsse erfasst: Zuweisungen sind Übertragungen finanzieller Mittel zwischen Gebietskörperschaften. Gemeint sind finanzielle Mittel, die die Stadt Bonn z.B. vom Land NRW und vom Bund erhält, um ihre kommunalen Aufgaben zu erfüllen.

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

Die Kommunen sind verpflichtet, bei öffentlichen Gütern und Leistungen, die überwiegend dem speziellen Vorteil oder Nutzen der Bürger*innen dienen, Gebühren und Beiträge zu erheben. Dabei ist strikt das Verbot der Gewinnerzielung zu beachten, so dass sich die Höhe der Gebühren und Beiträge nach den Kosten für die Bereitstellung dieser Leistung richtet.

Bei den Gebühren unterscheidet man zwischen Verwaltungs- und Benutzungsgebühren, wobei letztere den größten Anteil am Gebührenvolumen haben, wie etwa Abwassergebühren oder Müllabfuhrgebühren. Verwaltungsgebühren, zum Beispiel für die Ausstellung von Jagdscheinen oder Reisepässen, sind dagegen eher gering.

Beiträge werden zur Deckung des Aufwands für die Erstellung, den Ausbau oder die Erneuerung öffentlich-rechtlicher Einrichtungen erhoben.

Während bei den klassischen Gebührenhaushalten wie der Abwasser- und der Abfallbeseitigung eine vollständige Kostendeckung realisiert ist, stellt sich die Lage bei Bädern, Volkshochschulen, Musikschulen, Theatern sowie Museen völlig anders dar. Bei diesen Einrichtungen werden die Ausgaben lediglich zu einem sehr geringen Anteil durch Gebühreneinnahmen gedeckt. Der Verzicht auf eine Kostendeckung für diese Einrichtungen entspricht der Vorstellung, dass das Angebot für derartige Leistungen zum großen Teil aus sozial-, gesundheits- und oder kulturpolitischen Erwägungen erfolgt.

Was macht die Stadt mit dem Geld?

Was sind kommunale Aufgaben?

Die Aufgaben können grob in Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben unterteilt werden, wobei die Stadt überwiegend Pflichtaufgaben zu erfüllen hat. Bei Pflichtaufgaben kann die Stadt nicht selbst entscheiden, ob sie diese Aufgaben erfüllen möchte oder nicht. Sie ist durch Gesetze und Verträge verpflichtet, sie auszuführen. Hierbei handelt es sich vor allem um Aufgaben der Daseinsvorsorge wie beispielsweise die Abfallbeseitigung, die Auszahlung von Transferleistungen (also Geld, welches die Kommune an Bürger*innen auszahlt z.B. Sozialleistungen wie Wohngeld, Jugendhilfe etc.), den Bau und die Unterhaltung von Kindergärten und Schulen oder die Straßenreinigung. Bei der Umsetzung besteht in der Regel kein Handlungsspielraum da meistens einheitliche Standards vorgeschrieben sind.

Die freiwilligen Aufgaben richten sich in vielen Fällen nach der Größe und Leistungsfähigkeit der Kommune. Hier entscheidet die Gemeinde über den Stadtrat selbst, in welcher Form sie aktiv werden möchte. Beispiele für freiwillige Leistungen sind die Unterhaltung von Theatern, die Bereitstellung von Sportangeboten, die Zugänge zu Stadtbibliotheken oder Zuschüsse an Vereine.

Verschuldung

Viele Kommunen haben Schulden, so auch Bonn. Die Gesamtverschuldung setzt sich aus den Investitionskrediten zusammen, die aufgenommen werden, um in etwas für die Zukunft zu investieren (z.B. in die Infrastruktur der Kommune) und aus Liquiditätskrediten, die für den Verbrauch aufgenommen werden, (z.B. für die Zahlung von Sozialleistungen). Man unterscheidet zwischen investiven und konsumtiven Krediten.

Insbesondere die Liquiditätskredite – also diejenigen, die für den Verbrauch aufgenommen werden - sind ein wichtiger Indikator für die Haushaltslage einer Stadt. Sie zeigen, wenn dringender Handlungsbedarf besteht: Denn hier steht den Krediten – im Gegensatz zu den Investitionskrediten – kein Anlagevermögen (z.B. Gebäude) gegenüber.

Die Entwicklung der Verschuldung geht aus der nachfolgenden Grafik (in Mio. EUR) hervor. Die voraussichtliche Verschuldung steigt für die investiven Kredite von 1.716 Mio. EUR Ende 2022 (Planwert) stetig bis in das Jahr 2027 auf ein Volumen von 2.599 Mio. EUR an. Auch die geplanten Liquiditätskredite steigen von Ende 2022 von 664 Mio. EUR (Planwert) auf 1.094 Mio. EUR in 2027 an.