Wichtige Fragen und Antworten zum Bürgerentscheid
Hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich in Bezug auf den Bürgerentscheid stellen können.
Wer darf abstimmen?
Abstimmen dürfen alle Deutschen und EU-Bürgerinnen und -Bürger ab 16 Jahren mit Erstwohnsitz in Bonn, die auch zur Kommunalwahl zugelassen sind. Das sind rund 249.000 Personen. Die genaue Zahl steht am 11. November, dem Stichtag für den Zu- oder Wegzug, fest. Anschließend verändert sich die Zahl nur noch geringfügig, etwa bei Sterbefällen.
Welche Unterlagen werden verschickt?
Der Bürgerentscheid wird als reine Briefabstimmung durchgeführt. Ab Anfang November verschickt das Wahlamt der Stadt Bonn die Abstimmungsunterlagen. Bis 6. November sollten alle Abstimmungsberechtigen ihre Unterlagen im Briefkasten haben.
Diese bestehen aus:
- der Abstimmungsbenachrichtigung,
- dem Abstimmungsschein, mit dem der Berechtigte erklärt, dass er selbstständig abgestimmt hat (bei Personen, die nicht lesen können oder nicht in der Lage sind, den Stimmzettel eigenhändig auszufüllen, ist die Unterstützung durch eine Hilfsperson zulässig),
- dem Stimmzettel für die Abstimmung (Ja-/Nein-Entscheidung),
- einem grünen Umschlag, in dem der Stimmzettel verpackt wird,
- einem gelben Umschlag, in welchen der Abstimmungsschein und der grüne Umschlag mit dem Stimmzettel für den Rückversand verpackt wird,
- und einer Anleitung.
Der Rückversand ist innerhalb der Deutschlands kostenfrei.
Was mache ich, wenn ich keine Unterlagen erhalten habe?
Die Stadt richtet ab Montag, 26. Oktober, ein Abstimmungsbüro im Stadthaus, Berliner Platz 2, ein. Wer bis Freitag, 6. November, keine Unterlagen erhalten hat, kann diese dort anfordern. Das Abstimmungsverzeichnis liegt in der folgenden Woche von Montag bis Freitag, 9. bis 13. November, im Abstimmungsbüro aus. In dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger die Daten zu ihrer Person überprüfen und gegebenenfalls Einspruch erheben. Abstimmungsunterlagen, die bei der Empfängerin oder dem Empfänger verloren gegangen sind, dürfen nicht ersetzt werden. Für Abstimmungsberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen die Unterlagen nicht zugegangen sind, können bis zum letzten Tag der Abstimmung, Freitag, 27. November, um 13 Uhr neue Unterlagen ausgestellt werden.
Das Abstimmungsbüro ist geöffnet montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr. Ein Termin ist nicht notwendig. Telefonisch ist das Abstimmungsbüro unter 0228 - 77 23 09 oder - 77 23 44 zu erreichen.
Bis wann kann ich abstimmen?
Letzter Abstimmungstag ist Freitag, 27. November. Unterlagen, die am Freitag bis spätestens 24 Uhr in die Briefkästen am Stadthaus und den Bezirksrathäusern eingeworfen wurden, werden noch mitgezählt.
Wann steht das Ergebnis fest?
Die Stimmzettel werden am Samstag, 28. November, ab 8 Uhr öffentlich im Stadthaus ausgezählt. Wie bei einer Kommunalwahl gibt es 33 Abstimmungsbezirke. Interessierte können sich online fortlaufend über den Stand der Auszählung informieren. Die Ergebnisse aus den einzelnen Bezirken werden direkt nach der Auszählung live angezeigt. Das vorläufige Endergebnis wird im Ratssaal verkündet.
Wann ist der Bürgerentscheid erfolgreich?
Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die gestellte Frage von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja“ beantwortet worden ist und diese Mehrheit mindestens rund 25.000 Stimmen beträgt (mindestens zehn Prozent der Abstimmungsberechtigten).
Zahlen und Fakten
Rund 650 Abstimmungshelfende sorgen rund um den Bürgerentscheid für einen reibungslosen Ablauf. Ausgezählt wird in 51 Abstimmungsvorständen. Die Kosten für den Bürgerentscheid betragen rund 300.000 Euro.