Plankonzept und zeichnerische Darstellung
Das Konzept sieht die Errichtung von einem weitestgehend eingeschossigen ca. 8,5 m hohen Gebäude vor, das am westlichen Rand des Baugrundstückes platziert wird. In der südwestlichen Ecke des Gebäudes wird ein gebäudeintegriertes Obergeschoss errichtet, in dem Sozialräume und Technikeinrichtungen konzentriert werden. Der Umfang dieses Obergeschosses beträgt etwa 270 m². Der gesamte Baukörper tritt an die Stelle von zwei Tennisplätzen, die aufgegeben werden und an anderer Stelle des Tennisplatzareals westlich der vorhandenen Sportanlage neu errichtet werden.
Dem Marktgebäude wird eine Stellplatzanlage mit insgesamt 67 bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätzen vorgelagert. Darin enthalten sind 2 Stellplätze für in ihrer Mobilität eingeschränkte Verkehrsteilnehmer sowie 2 Eltern-Kind Stellplätze. Ebenfalls werden etwa 40 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder bereitgestellt.
Für weitere etwa 50 vom Vorhabenträger gewünschte, aber bauordnungsrechtlich nicht notwendige Stellplätze wird ein Teil der am südlichen Grundstücksrand vorhandenen Böschungsfläche der Autobahn A 562 innerhalb der gemäß § 9 Abs. 1 FStrG einzuhaltenden nicht überbaubaren Anbauverbotszone in Anspruch genommen.
Die Erschließung des Vorhabens für den motorisierten Individualverkehr erfolgt unmittelbar von der Königswinterer Straße über den zurzeit bereits vorhandenen Straßenanschluss. Dieser wird entsprechend ausgebaut und an die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer angepasst. Für Fußgänger und Radfahrer besteht über die Straße Im alten Wingert und den Radschnellweg zur Königswinterer Straße eine günstige Möglichkeit, von den im Westen vorhandenen Wohngebieten den Standort zu erreichen.
Die gesamte Warenanlieferung erfolgt über die Stellplatzanlage hin zu dem auf der südlichen Gebäudeseite angeordneten Warenlager. Zwecks Anlieferung docken die Lieferfahrzeuge rückwärts an eine Laderampe, die aus Gründen der Minimierung von Schallemissionen eingehaust ist. Somit kann davon ausgegangen werden, dass negative Auswirkungen auf die Wohnruhe im nördlich und westlich benachbarten Wohnquartier minimiert werden. Im weiteren Planverfahren werden durch eine schalltechnische Untersuchung mögliche durch den Anliefervorgang und durch die Nutzung des Parkplatzes sowie der Zufahrt erzeugten Beeinträchtigungen ermittelt und notwendige Schutzmaßnahmen aufgezeigt.
Bei der Platzierung des Gebäudekörpers und der Stellplatzanlage wird ein Großteil des vorhandenen Baumbestands entfernt. Die betroffenen Bäume werden fachgutachterlich im Hinblick auf ihre Vitalität und ihre ökologische Bedeutung erfasst und bewertet. Es sollen Vorschläge für Vermeidungs-, Schutz- und Pflegemaßnahmen der verbleibenden Bäume formuliert werden. Die Bonner Baumschutzsatzung ist im Rahmen von Rodungs- und Fällmaßnahmen zu berücksichtigen. Auf dem neugeschaffenen Parkplatzareal werden ca. 22 Bäume gepflanzt, die zu einer Beschattung und Schutz vor übermäßiger Sonneneinstrahlung in den heißen Sommermonaten beitragen. Gleichzeitig sollen die Bäume in Verbindung mit den Pflanzbeeten das Kleinklima begünstigen. Trotz dieser Pflanzmaßnahmen ist im Vergleich zum Ist-Zustand von einem Verlust an ökologischem Potential auszugehen. Dieser wird vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gem. §3 (2) Baugesetzbuch durch eine Eingriffs- / Ausgleichsbewertung ermittelt. Zum Ersatz und Kompensation sind geeignete ökologische Maßnahmen zu ermitteln und mit den Fachämtern abzustimmen und umzusetzen.
Übersichtsplan (copyright Stadt Bonn)
Städtebaulicher Entwurf (copyright RATISBONA)
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Themenplakate
• Plakat - Artenschutz und Klimauntersuchung
• Plakat - Vefahrensablauf
• Plakat - Verkehr
Präsentation zur Planung
Häufig gestellte Fragen FAQ
Kontakt
Katharina Blümel, E-Mail: Katharina.bluemel@bonn.de, Tel. 0228 77 4498