Parkraumkonzept Weststadt / Poppelsdorf

Das Untersuchungsgebiet

Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich über die Bonner Stadtteile Weststadt und Poppelsdorf und wird durch die Hein-Moeller-Straße, Jonas-Cahn-Straße und Endenicher Straße im Nordwesten, die Bahntrasse im Nordosten, die Poppelsdorfer Allee und den Botanischen Garten im Osten, die Kirschallee und die Trierer Straße im Süden sowie die BAB 565 und die Sebastianstraße im Westen abgegrenzt.

Am stärksten wird der untersuchte Bereich durch die zentral liegenden Liegenschaften der Universität am Campus Poppelsdorf geprägt. Daneben finden sich insbesondere im Ortsteilzentrum des Stadtteils Poppelsdorf viele verschiedene Nutzungen, z.B. Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe. Ansonsten wird das Untersuchungsgebiet überwiegend von Wohnnutzungen geprägt.

Aktuelle Parksituation

Im Untersuchungsraum standen zum Erhebungszeitraum ca. 2.650 Parkstände auf öffentlichen Verkehrsflächen zur Verfügung sowie 350 öffentlich zugängliche Stellplätze. Überdies wurden ca. 3.500 private Stellplätze ermittelt. Dem gegenüber stehen ca. 3.500 im Untersuchungsgebiet zugelassene Fahrzeuge.

Zum Erhebungszeitpunkt waren ca. 70 % der vorhandenen, öffentlichen Stellplätze nicht bewirtschaftet. Auf Basis der vorläufigen Untersuchungsergebnisse wurde im Dezember 2020 eine vorgezogene Parkraumbewirtschaftung inkl. Bewohnerparkregelung im Bereich zwischen Endenicher Allee und Endenicher Straße eingeführt. Dadurch ist die Anzahl der unbewirtschafteten Stellplätze inzwischen geringer.

Erhebung des Parkbedarfs nach Nutzergruppen

Der Untersuchungsraum wurde in insgesamt 7 Teilbereiche untergliedert. In allen Teilbereichen wurde zunächst die tatsächlich vorhandene Anzahl an legalen Parkständen im öffentlichen Straßenraum erfasst. Die Parkraumerhebungen fanden in der Nachtzeit zwischen 2:00 und 4:00 Uhr und dann stündlich von 6:00 – 20:00 Uhr statt. Aufgrund der engmaschigen Erfassung in den Straßenzügen kann das Parkverhalten (Parkdauer, Umschlag, etc.) relativ gut nachvollzogen bzw. analysiert werden und mit Hilfe der Standzeiten der Fahrzeuge und der jeweiligen An- und Abfahrtszeiten einer bestimmten Nutzergruppe zugeordnet werden. Fahr-zeuge, die über die gesamte Nacht im Straßenraum stehen, können z.B. „Bewohner*innen“ zugeordnet werden. Fahrzeuge, die tagsüber den Straßenraum länger belegen (z.B. zwischen 8:00 – 16:00 Uhr), deuten auf die Nutzergruppe „Beschäftigte“ hin. Fahrzeuge mit kürzeren Standzeiten – für rund ein bis drei Stunden – können als „Besucher*innen“ eingestuft werden.

Innerhalb der Erhebungen wurden so in den jeweiligen Teilbereichen die Gesamtauslastung zu den verschiedenen Uhrzeiten und der Anteil der einzelnen Nutzergruppen (Bewohner*innen, Beschäftigte und Besucher*innen) ermittelt.
Ziel der Parkraumbewirtschaftung ist jedoch nicht nur die Ordnung des Verkehrs und die Reduzierung von Behinderungen und illegaler Inanspruchnahme öffentlicher Flächen, sondern in einem integrierten Parkraumkonzept erfolgt auch eine Beschränkung sowie räumliche und zeitliche Zuordnung des Parkraumangebots nach Verkehrszwecken und Nutzergruppen.

Erste Handlungsempfehlungen

Die Bestandsaufnahme des derzeitigen Parkraumangebotes zeigt, dass ein grundsätzlicher Mangel an Parkraum für die Anwohnenden besteht. Vor allem in den gründerzeitlich geprägten Bereichen sind kaum Stellplätze oder private Garagen vorhanden. Tiefgaragen sind meist nur bei Neubauten vorhanden. Es zeigt sich, dass insbesondere die Nutzergruppe der Beschäftigten in den Wohnquartieren um die größeren Arbeitsgeber wertvollen Parkraum blockiert und es dadurch zu Konflikten zwischen Beschäftigten und Anwohnenden kommt.

Daher wird eine Bewirtschaftung mit Bewohnerparkbevorrechtigung empfohlen, um den An-wohnenden und ihren Besucher*innen den benötigten Parkraum zur Verfügung stellen zu können und langzeitparkende Beschäftigte auf vorhandene (Firmen-)Stellplätze zu verlagern.

Vorlaufend zum Gesamtkonzept wurde für ein Teilgebiet (das sog. Musikerviertel, ein Quartier zwischen Endenicher Straße, BAB 565, Endenicher Allee und Wittelsbacher Ring) zu Gunsten der Anwohner*innen bereits eine Bewohnerparkbevorrechtigung eingeführt. Im Zuge der Umsetzung des Gesamtkonzeptes sollen in diesem Bereich nur geringfügige Anpassungen vorgenommen werden mit dem Ziel einer einheitlichen Regelung über das gesamte Untersuchungsgebiet. Daraus folgend sollen die bestehenden Parkscheibenregelungen durch eine Parkscheinregelung (Bewohner frei) ersetzt werden.

Zudem bestehen Mängel bei der straßenräumlichen Anordnung der Parkplätze. Zugeparkte Gehwege und nicht ausreichende Geh- und Aufenthaltsflächen führen zu Beeinträchtigungen. Im Rahmen des finalen Parkraumkonzeptes soll in diesem Zusammenhang eine Neuordnung des Parkraumangebotes in einzelnen Straßen(-abschnitten) vorgenommen werden.
Um in Anbetracht der teilweise schmalen Straßenräume sowohl den Bedürfnissen der parkenden Anwohner*innen als auch der Fußgänger*innen gerecht zu werden, müssen Lösungen und Kompromisse gefunden werden.

Bestandteile des Parkraumkonzeptes

Ausgehend von den in der Analyse aufgezeigten Defiziten und den derzeitigen Verhältnissen im ruhenden Verkehr wird ein Parkraumkonzept mit folgenden Bestandteilen erarbeitet:

  • Sicherung des Bewohnerparkens durch die Einführung von Bewohnerparkregelungen
  • Verlagerung eines Teils der Nutzergruppe der Beschäftigten
  • Wiedergewinnung von Verkehrsflächen für Fußgänger*innen sowie von Aufenthaltsflächen durch Reduktion des Parkraumangebotes
  • Errichtung zusätzlicher Radabstellanlagen
  • Schaffung von Car-Sharing Plätzen
  • Ausbau des E-Ladestationsnetz
  • Vereinheitlichung der Parkregelungen
  • Erhöhte Verkehrssicherheit

Veranstaltung am 6. März 2023

Am Montag, den 6. März 2023 hat das beauftragte Gutachterbüro die Untersuchungsergebnisse sowie die daraus resultierenden Empfehlungen in einer Beteiligungsveranstaltung vor.gestellt Anschließend erläuterten Mitarbeitende der Verwaltung die weitere Vorgehensweise bis zur Umsetzung des Parkraumkonzeptes. Im Anschluss konnten die Teilnehmenden den Mitarbeitenden des Gutachterbüros und der Stadtverwaltung Fragen stellen sowie Anregungen äußern.

Online-Beteiligung und weiteres Vorgehen.

Alle Bürger*innen können hier auf Bonn-macht-mit.de vom 07. März bis einschließlich 21. März 2023 ihre Anregungen zum Parkraumkonzept abgeben.

Hier geht es zur Onlinebeteiligung

Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse sowie unter Berücksichtigung der Anregungen der Bürger*innen erarbeitet die Verwaltung in der Folge eine Vorlage für die Bezirksvertretung Bonn, die abschließend über die Umsetzung des Parkraumkonzeptes entscheiden wird.

Zum Download: