November 2021: Vorläufiges Ergebnis der Standardisierten Bewertung zur Seilbahn vorgestellt

Die Bundesstadt Bonn hat am Montag, 8. November 2021, das vorläufige Ergebnis der gesetzlich vorgeschriebenen, mit Bund und Land NRW abgestimmten Standardisierten Bewertung der Öffentlichkeit vorgestellt. Dieses zeigt, dass der Nutzen gegenüber den Kosten deutlich überwiegt (Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,6). 

Die Stadtverwaltung schlägt den politischen Gremien und dem Rat der Stadt Bonn für seine Sitzung am 9. Dezember 2021 unter anderem vor, das Ergebnis der vorläufigen Standardisierten Bewertung zur Seilbahn Bonn zur Kenntnis zu nehmen, die Verwaltung zu beauftragen, das Projekt für den derzeit gültigen ÖPNV-Bedarfsplan anzumelden, und ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept erarbeiten zu lassen.

Am 8. November 2021 hat die Stadtverwaltung in einem Pressegespräch über den neuesten Sachstand informiert. Sie können dieses hier nachverfolgen:

Hintergrund:
Dass eine Seilbahn auf den Venusberg technisch möglich ist, hat 2017 bereits eine Machbarkeitsstudie belegt. Dazu haben hier auf Bonn-macht-mit.de zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen eingebracht, die bei der weiteren Prüfung berücksichtigt wurden. Daraufhin hat die Ratsmehrheit die Stadtverwaltung beauftragt, eine Nutzen-Kosten-Untersuchung in Auftrag zu geben. Als Methodik dieser komplexen Untersuchung wurde in Absprache mit Land und Bund erstmals auch für ein Seilbahn-Projekt eine sogenannte Standardisierte Bewertung vorgenommen.

Standardisierte Bewertung
Dieses Verfahren wird seit Jahrzehnten bei Verkehrswege-Investitionen im Öffentlichen Personennahverkehr angewendet, um für die Fördergeber die Wirtschaftlichkeit verschiedener Investitionsmaßnahmen untereinander vergleichbar zu machen. Das Ergebnis stellt eine transparente Entscheidungsgrundlage dar. Die Untersuchung klärt mitunter zwei besonders wichtige Fragen:

  • Ist das Vorhaben gesamtwirtschaftlich vorteilhaft, übersteigt der volkswirtschaftliche Nutzen die Kosten? Ist dies der Fall, ist es förderwürdig, die Stadt könnte dann Landes- und Bundesmittel dafür beantragen.
  • Welche finanziellen Auswirkungen hat das Projekt künftig für den ÖPNV-Aufgabenträger (Stadt Bonn) und den möglichen Betreiber der Seilbahn (Folgekosten-Rechnung)?

Die Arbeiten durch ein von der Stadt Bonn beauftragtes Gutachterbüro begannen Ende 2018 und konnten mit einem vorläufigen Ergebnis im Oktober 2021 erfolgreich abgeschlossen werden. Das vorläufige Ergebnis dieser Untersuchung liegt nun vor: Das Projekt ist demnach volkswirtschaftlich sinnvoll und somit förderwürdig.

Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,6
Die Standardisierte Bewertung umfasst eine Nutzen-Kosten-Untersuchung, um die gesamtwirtschaftlichen Vorteile beurteilen zu können, und eine Folgekostenrechnung, die alle relevanten Einnahmen und Ausgaben aus betriebswirtschaftlicher Sicht verdeutlicht. Ein Vorhaben gilt als gesamtwirtschaftlich sinnvoll, wenn der Gesamtnutzen die Kosten übersteigt bzw. das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) größer als 1 ist. Auf Basis der aktuell vorliegenden Kostenermittlung in Höhe von 66 Millionen Euro (netto) ergibt sich ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,6. Entsprechend der Verfahrensanleitung wurde hierbei eine 30-prozentige Kostenerhöhung gegenüber der derzeitigen Kostenschätzung aufgrund der vorliegenden Planungsreife des Projektes berücksichtigt.

Teil einer Standardisierten Bewertung ist eine Folgekostenrechnung. Sie zeigt die betriebswirtschaftliche Seite und damit eine Abschätzung der zu erwartenden jährlichen Kosten des Projekts für einen möglichen Betreiber (Stadtwerke Bonn). Die finanziellen Auswirkungen werden hier für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren ermittelt. Demnach würden sich jährliche Aufwendungen in Höhe von kurzfristig 800.000 Euro ergeben, mittelfristig von 1,1 Millionen Euro und langfristig von 2,1 Millionen Euro.

Die Infrastrukturkosten wurden auf Basis des Preisstandes im Jahr 2019 getrennt nach Seilbahntechnik, Tief-/Hochbau und weiterer Ausstattung ermittelt. In den Gesamtkosten von 66 Millionen Euro sind u. a. enthalten: Seilbahntechnik, Tief- und Hochbau mit Fundamenten, Zugangsinfrastruktur und Seilbahngebäude sowie Planungskosten. Inkludiert sind auch Kosten für die Kabinen, Garagen und die Überwachungsräume.
Der größte Teil der Investitionen kann über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden. Es würde ein ungefährer Eigenanteil der Stadt von elf Millionen Euro verbleiben.

Das Ergebnis der Standardisierten Bewertung gilt als vorläufiges Ergebnis. Endgültig kann dieses erst mit Vorlage des Förderantrages und auf Grundlage der Genehmigungsplanung ermittelt werden.

Präsentation zur standardisierten Bewertung Seilbahn in Bonn

Alle weiteren aktuellen Informationen zur Seilbahn finden Sie hier