Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - Onlinebeteiligung vom 15. bis 29. März 2023

Die Bezirksvertretung Bonn hat am 31. Januar 2023 beschlossen, für die Bebauungspläne Nr. 6719-5 und Nr. 6718-2 „urban dot“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Mit dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung wurde die Verwaltung zusätzlich beauftragt 6 Änderungspunkte in der weiteren Planung zu verfolgen. ( Ds.Nr. 220458-03)

Zum Beschluss im Ratsinformationssystem

Informationsveranstaltung
Am 17. März, von 16 bis 19 Uhr wird eine Informationsveranstaltung in der Aula des Friedrich-Ebert-Gymnasium für die interessierte Öffentlichkeit durchgeführt. Dort werden die Themenplakate zur Planung ausgestellt, mit denen sich die Bürger*innen eigeständig über die Planung informieren können. Für Ihre Fragen und zum gemeinsamen Dialog stehen Ihnen die Mitarbeitende des Stadtplanungsamtes und des extern beauftragten Büros Ulrich Hartung zur Verfügung. In der Veranstaltung können Anregungen und Meinungsäußerungen abgegeben werden.

Zur Veranstaltung

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Entwicklung im Plangebiet zu informieren und sich zu den Planungsabsichten zu äußern.
Der Planentwurf einschließlich der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ergänzender Themenplakate wird im öffentlich zugänglichen Bereich im Stadthaus Bonn auf Etage 2 vor dem Ratssaal öffentlich ausgelegt und kann in einem Zeitraum von zwei Wochen Montag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr eingesehen werden.

Hier auf Bonn-macht-mit.de können Sie vom 15. bis einschließlich 29. März 2023 Ihre Meinung zur Planung mitteilen.

Hier geht es zur Onlinebeteiligung

Bitte informieren Sie sich über die Planung und äußern Sie Ihre Meinung. Ihre Meinung ist uns sehr wichtig und dient als weitere Entscheidungshilfe für den Rat und die Ausschüsse.
Im weiteren Verfahren besteht für die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut die Gelegenheit zu der Planung Stellung zu nehmen.