In fünf Schritten zum Bürgergutachten

Ende des Jahres 2019 soll ein sogenanntes Bürgergutachten vorliegen, das die Empfehlungen aus der Bürgerschaft zusammenfasst und eine Entscheidungsgrundlage für die Politik darstellt. Die Gesellschaft für Bürgergutachten (GfB) hat dafür einen mehrstufigen Ablaufplan erstellt.

1. Auftakt-Veranstaltung und Online-Beteiligung
Bereits am Mittwoch, 15. Mai 2019, um 18.30 Uhr wird es eine öffentliche Auftakt-Veranstaltung im Forum der Bundeskunsthalle geben, die von Oberbürgermeister Ashok Sridharan eröffnet wird. Alle Bonnerinnen und Bonner sind eingeladen, sich vor Ort von der Gesellschaft für Bürgergutachten und dem IDFP der Uni Wuppertal über das Beteiligungsverfahren informieren zu lassen. An Thementischen und -wänden können alle ihre Ideen, Wünsche und Vorschläge einbringen. Diese werden zudem bis zum 12. Juni 2019 auf www.bonn-macht-mit.de gesammelt.
2. Planungswerkstatt
Die Vorschläge und Ideen werden geordnet und zu einem späteren Zeitpunkt wieder in den Prozess eingebracht. Zunächst sind Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen, Organisationen, Initiativen und Schulen als wesentliche Akteure der Bäderlandschaft gefragt In einer Planungswerkstatt tragen sie ihre Sichtweisen und Konzeptideen bei.
3. Runder Tisch
Ausgerüstet mit den Ergebnissen der offenen Beteiligung und der Planungswerkstatt entwickeln die unabhängigen Durchführungsinstitute gfb und IDPF ein Arbeitsprogramm für die Planungszellen. Dieses Programm wird bei einem Runden Tisch mit Expertinnen und Experten aus Behörden, Organisationen und mit anderen relevanten Akteurinnen und Akteuren besprochen.
4. Planungszellen
Herzstück des Gesamtverfahrens sind vier Planungszellen. Diese bestehen aus jeweils 25 Personen ab 14 Jahren, die im Zufallsverfahren aus dem Einwohnermelderegister ausgewählt werden. Sie arbeiten vier Tage zusammen. Dabei werden sie von Expertinnen und Experten sowie Interessenvertretungen informiert, und zwar möglichst vielseitig bis kontrovers. Auch die Ergebnisse der öffentlichen Auftakt-Veranstaltung und der Planungswerkstatt werden hier einfließen.
Die Bürgergutachterinnen und Bürgergutachter diskutieren in wechselnd zusammengesetzten Kleingruppen. Diese Gruppen werden in einem Zufallsverfahren bestimmt. In den Gruppe geben die Teilnehmenden zu verschiedenen Themen ihre Empfehlungen und Einschätzungen ab. Die Vorschläge der Kleingruppen werden im Plenum nochmals individuell und anonym mit einem elektronischen System bewertet; diese Bewertungen sind für alle dauerhaft sichtbar.
5. Bürgergutachten
Die Ergebnisse aller vier Planungszellen werden von der Gesellschaft für Bürgergutachten und dem Institut für Demokratie und Partizipationsforschung zusammengeführt und verdichtet. Das so entstandene Bürgergutachten wird von Beauftragten der Planungszellen geprüft und erst dann gedruckt. Übergeben wird es der Stadt Bonn durch die Bürgergutachterinnen und Bürgergutachter selbst. Zeitgleich wird es veröffentlicht und zwar im Internet und als gedruckte Broschüre.


Zeitplan für den Ablauf der Bürgerbeteiligung

Mai: Zum Auftakt des Bürgerbeteilgungsverfahrens findet am 15. Mai 2019 um 18.30 Uhr eine Infoveranstaltung in der Bundeskunsthalle statt. Anschließend startet die Online-Beteiligung auf bonn-macht-mit.de, die bis zum 12. Juni laufen wird.
Juni: Die Planungswerkstatt mit Bürgerinitiativen und Vereinen folgt.
Juli: Runder Tisch mit Behörden sowie Expertinnen und Experten.
September: Vier Planungszellen mit jeweils 25 im Zufallsverfahren ermittelten Bürgerinnen und Bürger tagen.
November: Das Bürgergutachten wird öffentlich vorgestellt.
Dezember: Das Gutachten wird in den politischen Gremien beraten.