Beteiligung der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer

Die Bezirksvertretung Bonn hat am 19.05.2020 (DS-Nr. 200577) beschlossen, für die vorgelegte Straßenplanung eine Anliegerversammlung nach §8a Kommunalabgabengesetz (KAG) durchzuführen. Der Begriff „Anlieger“ umfasst nach KAG dabei lediglich die angrenzenden Grundstückseigentümer. Um auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie Mietern in den betroffenen Häusern die Möglichkeit zu geben, Anregungen und Bedenken zu äußern, stehen die unten aufgeführten Ansprechpartner im Zeitraum zwischen dem 17.06.2020 und dem 03.07.2020 per Mail und Telefon zur Verfügung.

Anliegerversammlung am Dienstag, den 30.06.2020
Da die Herstellung der Gehwege, der Radwege, der Entwässerung, der Parkstände einschließlich Begrünung sowie der Fahrbahn Beitragspflichten nach §8 KAG auslöst, wird die Planung in einer Anliegerversammlung am 30.06.2020 zwischen 18:00 und 20:00 Uhr im Ratssaal des Stadthauses (Berliner Platz 2, 53111 Bonn) vorgestellt. In der Veranstaltung haben alle Anlieger die Möglichkeit sich über die Planung zu informieren sowie Anregungen und Meinungsäußerung abzugeben. Für Rückfragen und Erläuterung stehen Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Höhe der Anliegerbeiträge ist für jeden Grundstückseigentümer gesondert zu berechnen. Aufgrund der aktuellen Situation (Coronakrise) bitten wir vorab um Anmeldung zur Veranstaltung bis zum 26.06.2020 bei Herrn Stephan Weber.

Kontakt:

Straßenplanung:
Herr Stephan Weber E-Mail: stephan.weber1@bonn.de Tel. 77 - 4480

Anliegerbeiträge:
Frau Dominique Rudolph E-Mail: dominique.rudolph@bonn.de Tel. 77 - 2582