Bebauungsplanentwurf Nr. 6224-2 „Im Dahl“
Das Plangebiet umfasst eine Wiesenfläche von rund 2.700 m², die sich zwischen der Bestandsbebauung der Peter-Klein-Straße im Norden und der das Plangebiet im Osten, Süden und Westen umlaufenden Straße Im Dahl erstreckt. Der aktuell rechtskräftige Bebauungsplan für diesen Bereich setzt hier eine Gemeinbedarfsfläche –Kindergarten fest.
Im Rahmen der Aufstellung des in unmittelbarer Nähe liegenden Bebauungsplanes Nr. 7425-24 „Otto-Hahn-Straße/ Im Apfelgarten“ im Jahr 2016 wurde dort unter anderem eine Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertageseinrichtung festgesetzt. Diese 4- gruppige Einrichtung mit einem Angebot für ca. 72 Kinder wurde in der Zwischenzeit in Betrieb genommen. Aufgrund der räumlichen Nähe zur existierenden Kindertageseinrichtung im Baugebiet „Apfelgarten“, ist die im rechtskräftigen Bebauungsplan “Im Dahl” festgesetzte Gemeinbedarfsfläche –Kindergarten- nicht mehr erforderlich. Sie eignet sich jedoch für eine weitere wohnbauliche, nachverdichtende Entwicklung.
Im Bonner Stadtgebiet besteht ein erheblicher Bedarf an Wohnraum. Vor diesem Hintergrund liegt für die beabsichtigte Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6224-2 ein öffentliches Interesse vor. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen, ist eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.
Ziele und Zwecke
Das Plangebiet stellt sich derzeit als Wiesenfläche dar. Die direkte Umgebung des Plangebietes wird durch eingeschossige Doppelhäuser und zweigeschossigen Reihenhäusern mit Satteldächern bestimmt.
Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt über die Straßenzüge Im Dahl. In südwestlicher Richtung erreicht man die Otto-Hahn-Straße, die als Hauptverkehrszug für den Stadtteil Buschdorf gilt. Von dort aus erfolgt die weitere örtliche Anbindung.
Die nächstgelegene Bushaltestelle „Peter-Klein-Straße“ des öffentlichen Personen-nahverkehrs (ÖPNV) liegt an der Otto-Hahn-Straße ca. 250 m Luftlinie vom Plangebiet entfernt, sodass das Plangebiet gut an den ÖPNV angebunden ist.
Ziel des Verfahrens ist, die Fläche einer städtebaulichen Neuordnung zuzuführen und den Wohnstandort Buschdorf zu stärken. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss mit Flachdach geschaffen werden.
Die Wohnungen sollen mittels Aufzug barrierefrei erreichbar sein. Das Angebot von kleineren Wohnungen richtet sich vor allem an ältere Bewohner aus Buschdorf, die im Stadtteil ein neues Zuhause suchen. Im Mehrfamilienhaus können ca. 16 kleine Wohneinheiten untergebracht werden.
Gemäß den Vorgaben des Bonner Baulandmodells sind mindestens 20 % der Wohnungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Dies entspricht mindestens 3 geförderten Wohneinheiten.
Die Stellplätze (1 Stellplatz pro Wohnung) werden in einer Tiefgarage angeordnet, so dass die das Gebäude umgebenden Freiflächen -bis auf 2 vorgesehene Besucherstellplätze- als Gartenflächen begrünt und von den Bewohnern genutzt werden können. Möglichkeiten für die E- Mobilität (Pkw, Fahrrad) und Standorte von Fahrradabstellplätzen werden ebenfalls berücksichtigt.