Bürgerentscheid über geplante Wohnbebauung am Melbbad
Im dritten Bürgerentscheid der Stadtgeschichte entscheiden die Bonnerinnen und Bonner über die Frage „Soll das Melbbad in seiner jetzigen Form ohne eine Wohnbebauung erhalten bleiben?“
Der Bürgerentscheid wird als reine Briefwahl durchgeführt. Bis 6. November erhalten die rund 249.000 zur Abstimmung Berechtigten ihre Unterlagen, die bis spätestens Freitag, 27. November, zurückgeschickt werden können. Ausgezählt wird am Samstag, 28. November, ab 8 Uhr öffentlich im Stadthaus.
Bürgerbegehren gegen die Randbebauung
Im Sommer 2020 hat die Initiative „Rettet das Melbbad“ ein Bürgerbegehren gegen die geplante Randbebauung am Melbbad ins Leben gerufen. Bis zum 18.08.2020 hat die Initiative „Rettet das Melbbad“ insgesamt 10.474 gültige Unterschriften bei der Stadtverwaltung eingereicht und damit das erforderliche Quorum von 9.982 Stimmen erfüllt.
Zur Internetseite der Initiative "Rettet das Melbbad"
Die Initiative begründet Ihr Begehren wie folgt:
„Die Pläne der Stadt Bonn, Teile des Melbbadgrundstücks durch die Vebowag mit einem bis zu siebenstöckigen Wohn- und Appartementhaus bebauen zu lassen, gefährden das Melbbad als sozialen Treffpunkt und Naherholungsort für Jung und Alt und für alle sozialen Schichten; besonders auch für jene, die nicht in den Urlaub fahren können. Längerfristig bedroht die Bebauung die Existenz des Bades: Die Verschattung der Becken durch den Baukörper und die Fällung vieler der den naturnahen Charakter des Bades prägenden Bäume mindern seine Attraktivität. Mieterklagen wegen Lärm bergen ein Risiko für den Badbetrieb, so dass auch eine Schließung nicht völlig auszuschließen ist. Wir gehen davon aus, dass der Bau die Kaltluftzufuhr in Richtung Innenstadt verringern wird, dies steht im Widerspruch zur Ausrufung des Klimanotstands. Das Melbbad muss daher von zusätzlicher Bebauung freigehalten werden und als grüne Oase für alle im Herzen Bonns bewahrt werden.“
Die Stadtverwaltung hat die Kosten geschätzt, die im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheides entstehen würden und dazu folgendermaßnen Stellung genommen:
„Im Falle eines Erfolges des Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids entstehen für die Stadt durch das Unterlassen der Wohnbebauung keine unmittelbaren Kosten. Jedoch müsste die Stadt ohne die Wohnbebauung und den Verkauf des Grundstücks an die Vebowag die Kosten für die Neuerrichtung des Umkleidebereichs aus dem städtischen Haushalt finanzieren, während bei einem Verkauf diese Maßnahme ganz oder teilweise aus dem bereinigten Verkaufserlös gegenfinanziert werden könnte. Die Höhe dieser Kosten ist wegen der bisherigen Planung, den Rohbau des Umkleidebereichs durch die Vebowag errichten zu lassen, noch nicht ermittelt worden“
In seiner Sitzung vom 01. September 2019 hat der Rat der Stadt Bonn festgestellt, dass das Bürgerbegehren zulässig ist. Da sich der Stadtrat diesem Bürgerbegehren nicht angeschlossen hat, wird nun im Bürgerentscheid über die durch die Bürgerinitiative formulierte Frage: „Soll das Melbbad in seiner jetzigen Form ohne eine Wohnbebauung erhalten bleiben?“ abgestimmt.
Zum Beschluss des Rates vom 01.09.2020 im Bonner Ratsinformationssystem (Link)