Bürgerbegehren über Neubau des Wasserlandbades

Die Bürgerinnen und Bürger werden über das neue Wasserlandbad entscheiden: Nachdem der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am 3. Mai 2018 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Zentralbad stoppen" festgestellt, aber gleichzeitig dem Bürgerbegehren nicht entsprochen hat, werden nun im Sommer 2018 die rund 250.000 wahlberechtigten Bonnerinnen und Bonner über die von den Bürgerinitiativen formulierte Frage abstimmen: "Soll der Neubau eines Schwimmbades in Bonn-Dottendorf gestoppt werden?".

Der Rat hatte im September 2016 den Bau des Wasserlandbades beschlossen und im Dezember 2017 der Konzeption zum Bau und Betrieb des neuen Wasserlandbades zugestimmt. Gegen den Bau des Wasserlandbades richtet sich das Bürgerbegehren, bei dem die Bürgerinitiativen mit 10.808 gültigen Unterschriften das Quorum von 9929 erfüllt und sie auch fristgerecht bis zum 26. April vorgelegt hatten.

Bis dahin muss die Stadtverwaltung noch einige Vorbereitungen treffen. Zunächst wird zur Information der Bonnerinnen und Bonner ein Abstimmungsheft erstellt, das eine sachliche Begründung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und der im Rat vertretenen Fraktionen bzw. Parteien sowie des Oberbürgermeisters enthalten wird. Diese Broschüre wird ab Ende Juni im Internet unter www.bonn.de veröffentlicht sowie im Abstimmungsbüro, an den Informationsstellen in den Rathäusern, im Dienstleistungszentrum und im Presseamt gedruckt ausliegen. Das Abstimmungsheft kann ab Montag, 2. Juli 2018 auch im Abstimmungsbüro (Stadthaus, Berliner Platz 2), telefonisch angefordert werden und wird dann auf Wunsch versandt.

Am 29. Juni 2018 wird das Abstimmungsverzeichnis erstellt. An diesem Tag steht die exakte Zahl der abstimmungsberechtigten Bonnerinnen und Bonner fest. Ihre Stimme abgeben dürfen alle kommunalwahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren mit Erstwohnsitz im gesamten Bonner Stadtgebiet. Dies sind circa 250.000 Personen.

In der Zeit vom 2. Juli bis 13. Juli 2018 werden die Abstimmunterlagen verschickt; nach Erhalt der Unterlagen kann abgestimmt werden. Letzter Abstimmungstag ist Freitag, 3. August 2018 (24 Uhr). Auszählung und Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses finden am Samstag, 4. August 2018, im Stadthaus statt.

Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die gestellte Frage von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja“ beantwortet worden ist und diese Mehrheit mindestens rund 25.000 Ja-Stimmen beträgt (mindestens 10 Prozent der insgesamt Abstimmungsberechtigten).

Es ist der zweite Bürgerentscheid in der Geschichte der Stadt Bonn. Die Kosten für diesen Bürgerentscheid werden sich voraussichtlich auf rund 300.000 Euro belaufen.

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6719-3 wird am 15.05.2018 in der Bezirksvertretung Bonn sowie am 07.06.2018 im Rat behandelt (s. DS-Nr. 1811185).

Weitere Informationen zum geplanten Bau des Wasserlandbades finden Sie unter www.bonn.de/@wasserlandbad.