Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“

Durch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) wurde die Stadt Bonn darüber unterrichtet, dass der historische Ortskern Muffendorfs die „Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches“ erfüllt. Der zukünftige Denkmalbereich umfasst die Bereiche beiderseits der Muffendorfer Hauptstraße einschließlich der Kommende, die Bereiche um die Kirche Alt St. Martin, beiderseits der Klosterbergstraße, sowie des Weiteren die Bereiche entlang des Straßenzugs Lyngsbergstraße / Kirchweingarten / Martinstraße / Zum Kempenberg / Elfstraße bis einschließlich Bürvigstraße beiderseits, die den nordwestlichen Abschluss bildet. Gemäß Ratsbeschluss vom 18.04.2024 (DS 231158) wird derzeit das förmliche Satzungsverfahren durchgeführt. Konkrete Schutzgegenstände der Satzung sind u. a. der Ortsgrundriss, der dörfliche Straßen- und Platzraum, die aufgehende Bausubstanz mit den straßenräumlichen Details, die Freiflächen und die Blickbezüge.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Beschlusses zur öffentlichen Auslegung der Denkmalbereichssatzung erfolgt DS 241435
Geplante Schritte
Öffentliche Auslegung sowie Onlinebeteiligung auf Bonn-machtmit.de, voraussichtlich 2./3. Quartal 2025
Vorhabeninformationen
Politischer Beschluss
Aufstellungsbeschluss DS 231158
Voraussichtliche Kosten
50.000 Euro
Zuständigkeit
Gesamtstädtisch
Begründung: Der Satzungsbeschluss liegt in der Zuständigkeit des Rates.
Weitere Informationen
Für inhaltliche Auskünfte zum Thema Denkmalschutz ist die Untere Denkmalbehörde zuständig. Kontakt: Rebekka Magis-Ciraci, Stadtplanungsamt/Untere Denkmalbehörde 61-012), Telefon: 0228 77 3840, E-Mail: Rebekka.Magis-Ciraci@bonn.de
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Eine freiwillige Informations- und Beteiligungsveranstaltung erfolgte am 18.10.2023, um frühzeitig über die Planung zu informieren, Fragen zu beantworten und Anregungen einzuholen. Nach Erarbeitung des Satzungsentwurfs in Abstimmung mit dem zuständigen Denkmalfachamt (LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland) erfolgte die Vorlage in den politischen Gremien mit Ratsbeschluss. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung, die für die Dauer von einem Monat durchgeführt wird. Ergänzend zur Möglichkeit der Einsichtnahme im Stadthaus und in der Bezirksvertretung Bad Godesberg werden die Unterlagen auch im Gemeindezentrum Muffendorf ausgelegt.
Anschließend erfolgt die Erörterung eventueller Anregungen aus der Öffentlichkeit mit dem zuständigen Denkmalfachamt. Danach erhalten die politischen Gremien eine entsprechende Vorlage mit den abschließenden Satzungsunterlagen und es erfolgt die Beschlussfassung durch den Rat. Zuletzt wird die beschlossene Satzung der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Mit der Bekanntmachung tritt die Denkmalbereichssatzung in Kraft.
Kinder- und Jugendbeteiligung
Das Thema Denkmalbereichssatzung und die Beteiligungsmöglichkeit wird zusätzlich in einer Schulklasse vorgestellt.
Kontakt
Regine Borschdorf, Stadtplanungsamt (Amt 61-23) Tel.: 0228 77 4501, E-Mail: Regine.Borschdorf@bonn.de