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Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“

Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“

Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
Bad Godesberg

Durch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) wurde die Stadt Bonn darüber unterrichtet, dass der historische Ortskern Muffendorfs die „Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches“ erfüllt. Der zukünftige Denkmalbereich umfasst die Bereiche beiderseits der Muffendorfer Hauptstraße einschließ­lich der Kommende, die Bereiche um die Kirche Alt St. Martin, bei­derseits der Klosterbergstraße, sowie des Weiteren die Bereiche entlang des Straßenzugs Lyngsbergstraße / Kirchweingarten / Mar­tinstraße / Zum Kempenberg / Elfstraße bis einschließlich Bürvig­straße beiderseits, die den nordwestlichen Abschluss bildet. Gemäß Ratsbeschluss vom 18.04.2024 (DS 231158) wird derzeit das förm­liche Satzungsverfahren durchgeführt. Konkrete Schutzgegen­stände der Satzung sind u. a. der Ortsgrundriss, der dörfliche Stra­ßen- und Platzraum, die aufgehende Bausubstanz mit den straßen­räumlichen Details, die Freiflächen und die Blickbezüge.

Stand des Vorhabens

Aktueller Bearbeitungsstand

Öffentliche Auslegung sowie Onlinebeteiligung wurden durchgeführt.

Geplante Schritte

In Kürze findet der Erörterungstermin bzgl. der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit mit dem zuständigen Denkmalfachamt statt. Danach erhalten die politischen Gremien eine entsprechende Vor­lage mit den abschließenden Satzungsunterlagen und es erfolgt die Beschlussfassung durch den Rat. 

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
Ein Jahr
Vorhabennummer:
164691

Politischer Beschluss

Aufstellungsbeschluss DS 231158

Voraussichtliche Kosten

50.000 Euro

Zuständigkeit

Gesamtstädtisch

Begründung: Der Satzungsbeschluss liegt in der Zuständigkeit des Rates.

Weitere Informationen

Für inhaltliche Auskünfte zum Thema Denkmalschutz ist die Untere Denkmalbehörde zuständig. Kontakt: Rebekka Magis-Ciraci, Stadtplanungsamt/Untere Denkmalbehörde 61-012), Telefon: 0228 77 3840, E-Mail: Rebekka.Magis-Ciraci@bonn.de

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren
Bürgerbeteiligung:
Vorhaben mit Bürgerbeteiligung

Beschreibung des Verfahrens

Eine freiwillige Informations- und Beteiligungsveranstaltung erfolgte am 18.10.2023, um frühzeitig über die Planung zu informieren, Fra­gen zu beantworten und Anregungen einzuholen. 

Nach Erarbeitung des Satzungsentwurfs in Abstimmung mit dem zu­ständigen Denkmalfachamt (LVR-Amt für Denkmalpflege im Rhein­land) erfolgte die Vorlage in den politischen Gremien mit Ratsbe­schluss.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung, die in der Zeit vom 03.07. bis einschl. 04.08.2025 durchgeführt wurde. In Kürze findet der Erörterungstermin bzgl. der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit mit dem zuständigen Denkmalfachamt statt. 

Danach erhalten die politischen Gremien eine entsprechende Vor­lage mit den abschließenden Satzungsunterlagen und es erfolgt die Beschlussfassung durch den Rat.

Zuletzt wird die beschlossene Satzung der Bezirksregierung zur Ge­nehmigung vorgelegt.

Mit der Bekanntmachung tritt die Denkmalbereichssatzung in Kraft.

Kinder- und Jugendbeteiligung

Ja

Das Thema Denkmalbereichssatzung und die Beteiligungsmöglichkeit wird zusätzlich in einer Schulklasse vorgestellt.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Regine Borschdorf, Stadtplanungsamt (Amt 61-23) Tel.: 0228 77 4501, E-Mail: Regine.Borschdorf@bonn.de

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