Direkt zum Inhalt

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-3 "Mallwitzstraße 18" im Ortsteil Lannesdorf

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-3 "Mallwitzstraße 18" im Ortsteil Lannesdorf

Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Wirtschaft und Finanzen
Stadtbezirk
Bad Godesberg

Gemäß Ratsbeschluss vom 29.08.2024 (DS 240191) wird derzeit das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Nr. 7114-3 „Mallwitzstraße 18“ durchgeführt, um im Gewerbegebiet Pennenfeld den Neubau eines bis zu 7-geschossigen Bürogebäudes für ein ortsansässiges Unternehmen zu ermöglichen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die Flurstücke der Vorhabenträgerin. In die räumliche Abgrenzung einbezogen werden zudem angrenzende Flurstücke, um planungsrechtlich sinnvolle Anschlüsse an die Festsetzungen des bestehenden Planungsrechts vorzusehen. Ziel der Planung ist es, den derzeitigen Bürostandort im Zuge von zwei Bauabschnitten in die Mallwitzstraße 18 zu verlagern. Der erste Bauabschnitt ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechtes realisierbar – die Bauarbeiten haben bereits begonnen. Für den zweiten Bauabschnitt ist die Änderung des bestehenden Planungsrechts erforderlich, um die o. g. Planung in Gänze umzusetzen.

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Vorbereitung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Geplante Schritte

Umsetzung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, voraussichtlich Ende 2./Anf. 3. Quartal 2025.

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
Zwei Jahre
Vorhabennummer:
164692

Politischer Beschluss

Zielbeschluss DS 240912

Voraussichtliche Kosten

Zurzeit nicht bezifferbar.

Zuständigkeit

Gesamtstädtisch 

Begründung: Da das Vorhaben eine Bruttogrundfläche gewerblicher Nutzung von mehr als 2.000 m² aufweist, wird eine gesamtstädtische Bedeutung für das Vorhaben zugrunde gelegt.

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren

Beschreibung des Verfahrens

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der Veröffentlichung (gemäß § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.

Kinder- und Jugendbeteiligung

Nein

Es findet keine spezifische Kinder- und Jugendbeteiligung statt. Beteiligung von einzelnen Ziel- oder Bevölkerungsgruppen ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass sich auch Kinder und Jugendliche im standardisierten Beteiligungsverfahren einbringen können.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Regine Borschdorf, Stadtplanungsamt (Amt 61-23) Tel.: 0228 77 4501, E-Mail: Regine.Borschdorf@bonn.de

Cookies UI