Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-3 "Mallwitzstraße 18" im Ortsteil Lannesdorf

Gemäß Ratsbeschluss vom 29.08.2024 (DS 240191) wird derzeit das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Nr. 7114-3 „Mallwitzstraße 18“ durchgeführt, um im Gewerbegebiet Pennenfeld den Neubau eines bis zu 7-geschossigen Bürogebäudes für ein ortsansässiges Unternehmen zu ermöglichen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die Flurstücke der Vorhabenträgerin. In die räumliche Abgrenzung einbezogen werden zudem angrenzende Flurstücke, um planungsrechtlich sinnvolle Anschlüsse an die Festsetzungen des bestehenden Planungsrechts vorzusehen. Ziel der Planung ist es, den derzeitigen Bürostandort im Zuge von zwei Bauabschnitten in die Mallwitzstraße 18 zu verlagern. Der erste Bauabschnitt ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechtes realisierbar – die Bauarbeiten haben bereits begonnen. Für den zweiten Bauabschnitt ist die Änderung des bestehenden Planungsrechts erforderlich, um die o. g. Planung in Gänze umzusetzen.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Vorbereitung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Geplante Schritte
Umsetzung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, voraussichtlich Ende 2./Anf. 3. Quartal 2025.
Vorhabeninformationen
Politischer Beschluss
Zielbeschluss DS 240912
Voraussichtliche Kosten
Zurzeit nicht bezifferbar.
Zuständigkeit
Gesamtstädtisch
Begründung: Da das Vorhaben eine Bruttogrundfläche gewerblicher Nutzung von mehr als 2.000 m² aufweist, wird eine gesamtstädtische Bedeutung für das Vorhaben zugrunde gelegt.
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der Veröffentlichung (gemäß § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Kinder- und Jugendbeteiligung
Es findet keine spezifische Kinder- und Jugendbeteiligung statt. Beteiligung von einzelnen Ziel- oder Bevölkerungsgruppen ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass sich auch Kinder und Jugendliche im standardisierten Beteiligungsverfahren einbringen können.
Kontakt
Regine Borschdorf, Stadtplanungsamt (Amt 61-23) Tel.: 0228 77 4501, E-Mail: Regine.Borschdorf@bonn.de