Haushaltsbefragung zum sozialen Erhaltungsrecht - Info-Veranstaltung am 17. März 2026.
Die Bundesstadt Bonn prüft derzeit mit einer vertiefenden Untersuchung in der Nordstadt und in Bad Godesberg, ob der Erlass einer so genannten Milieuschutzsatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuchmöglich ist. Eine solche Satzung soll der Verdrängung der Bevölkerung entgegenwirken und negative städtebauliche Entwicklungen vermeiden, die zum Bespiel durch aufwendige Modernisierung an Wohngebäuden und Wohnungen verursacht werden.
Teilnahme freiwillig, Auswertung anonymisiert
Seit Anfang März erhalten rund 6.000 Haushalte in den Gebieten Nordstadt und Bad Godesberg ein persönliches Anschreiben mit einem Fragebogen. Ziel der Befragung ist es, belastbare Informationen zur Wohn- und Lebenssituation der Bewohner*innen zu gewinnen. Die angeschriebenen Personen können die Fragebögen bis einschließlich 30. März 2026 ausfüllen und kostenfrei zurücksenden. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Fragebogen online in deutscher und englischer Sprache zu beantworten.
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und alle erhobenen Angaben werden vollständig anonym ausgewertet. Die Untersuchung wird von der Landesweiten Planungsgesellschaft (LPG) mbH im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Bundesstadt Bonn durchgeführt.
Informationsveranstaltung am 17. März im Stadthaus
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 17. März, um 18:30 Uhr in der ehemaligen Kantine des Stadthauses, Berliner Platz 2, 53111 Bonn, eingeladen. Dort informieren die Bundesstadt Bonn sowie das beauftragte Planungsbüro LPG mbH über die Haushaltsbefragung und das soziale Erhaltungsrecht. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Unterstützung beim Ausfüllen der Fragebögen zu erhalten.
Mithilfe des städtebaulichen Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung sollen in Erhaltungsgebieten, die vom Rat zu beschließen sind, Veränderungen im Wohnungsbestand sozialverträglich reguliert werden. Ausführliche Informationen rund um das Thema sowie die vorläufige Abgrenzung der Eignungsgebiete, in denen Haushaltsbefragungen durchgeführt werden, sind auf der städtischen Internetseite veröffentlicht:
Weitere Informationen auf Bonn.de
Kontakt
Bundesstadt Bonn, Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, 61-11, Sektorale Planung, Berliner Platz 2, 53111 Bonn. E-Mail: soziale-erhaltungssatzung@bonn.de
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Deutschland