Verfassungsauftrag nach Art 14 Abs. 2 GG gilt es mit Leben zu füllen!

Handlungskonzept Wohnen Bonn

Verfassungsauftrag nach Art 14 Abs. 2 GG gilt es mit Leben zu füllen!

- Es bedarf klarer Maßnahmen gegen Häuser und Wohnungen, die ungenutzt verkommen. Sie sollten systematisch erfasst und Maßnahmen gegenüber den verantwortlichen Eigentümern erfasst werden.
- Um bebaute Flächen besser zu nutzen, sollten Möglichkeiten Gebäude aufzustocken geprüft und gefördert werden.
- Dialog und Kooperation aller!!! am Wohnungsmarkt Beteiligten ist sehr zu unterstützen. Es muss aber sehr darauf geachtet werden, dass die Formate nicht zu reinen Lobbyistenplattformen verkommen.
- Das vom Stadtrat initiierte Projekt "Wohnungstausch", von der Vebowag 2023 in der Steinstraße 60 umgesetzt, hat gezeigt, dass das Angebot eines gemeinschaftlichen Wohnens Menschen motiviert hat, sich wohnraummäßig zu verkleinern. Dieser Ansatz, vorhandenen Wohnraum durch Angebote gemeinschaftlichen Wohnens in Mietobjekten verfügbar zu machen, sollte weiter verfolgt werden.

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