Beteiligung im Planverfahren: Bebauungsplan Nr. 6220-2 "Schieffelingsweg"
keine Einwilligung den Mindestabstand aufzuheben
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Die Eigentümergemeinschaft Schiffelingsweg 23 (u. a. Hochhaus) hat in Ihrer Eigentümerversammlung NICHT zugestimmt, dass der Mindestabstand der vorgesehenen Bebauung zum Grundstück der Eigentümerversammlung verringert werden kann. Wegen Widerstand der Eigentümer wurde der Antrag vom Antragsteller (vom Bauherr beauftragt) zurückgezogen. Bitte berücksichtigen Sie das Anliegen.
Angesichts der geplanten Westverbindung (Staßenbahn) sind die geplanten Tiefgaragenplätze nicht ausreichend, das geht zulasten der Nachbarschaft.