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Lärmbelästigung durch Verkehr auf der A565

ISEK Hardtberg

Lärmbelästigung durch Verkehr auf der A565

Die erhebliche Lärmbelästigung durch den Verkehr auf der A565 könnte am billigsten und einfachsten dadurch reduziert werden, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h in Richtung Koblenz nicht direkt nach der Abfahrt Lengsdorf aufgehoben wird. Diese sollte vielmehr so lange bestehen bleiben, bis die Autobahn das Ortsende von Röttgen passiert hat. Da die Autobahn ab der Abfahrt Lengsdorf kontinuierlich bergauf verläuft, fahren die PKW und LKW auf dem Streckenabschnitt sowieso mit höherer Motorleistung, was auch eine höhere Lärmentwicklung bedeutet. Die Lärmbelästigung erstreckt sich auch auf Bereiche außerhalb des Bezirks Hardtberg, so z.B. den Ippendorfer Westhang.

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