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Bedenken zur Verhältnismässigkeit der Denkmalbereichssatzung für Muffendorf Teil II

Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“

Bedenken zur Verhältnismässigkeit der Denkmalbereichssatzung für Muffendorf Teil II

Weitere Beispiele sind die Städte Leipzig und Brandenburg an der Havel, deren historische Stadtkerne erfolgreich durch Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen geschützt werden. Diese Instrumente ermöglichen den Erhalt des historischen Stadtkerns bei gleichzeitiger flexibler und verhältnismäßiger Handhabung, die für Eigentümer planbar und weniger belastend ist.

Angesichts der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeit ist es notwendig, das Vorhaben kritisch zu hinterfragen und eine dezidierte Abwägung mit milderen Mitteln vorzunehmen. Ohne eine solche Abwägung bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Denkmalbereichsausweisung; die Wahl der Instrumente sollte sich am tatsächlichen Schutzbedarf und der Zumutbarkeit für Eigentümer orientieren.

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