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Warum Denkmalschutz für die Bürvigstrasse?

Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“

Warum Denkmalschutz für die Bürvigstrasse?

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Idee die Muffendorfer Hauptsstrasse unter Denkmalschutz zu stellen kann ich nur begrüßen wegen der alten, schützenswerten Häuser, aber die Bürvigstrasse ergibt aus meiner Sicht keinen Sinn. Wir wohnen in der Bürvigstrasse in einem Haus aus 2001, womit ist denn da der Denkmalschutz gerechtfertigt?

Einen kompletten Stadtteil mit der Begründung "historischer Ortskern" in Muffendorf unter Denkmalschutz zu stellen bedarf einer ordentlichen Begründung, denn die denkmalschutzrechliche Bestimmungen greifen sehr stark in das Eigentumsrecht der Hauseigentümer ein. Ihre Begründung die Bürvigstraße komplett unter Denkmalschutz zu stellen ist daher für mich nicht ausreichend.

In der Bürvigstraße sind nur vereinzelt alte, schützenswerte Häuser und viel mehr Neubauten.

Die Bürvigstraße gehört aus meiner Sicht auch nicht zu dem historischen Ortskern von Muffendorf und wird von den Bewohnern des Stadtteiles auch nicht als solche gesehen!

Definition aus dem Internet: Ein Haus wird unter Denkmalschutz gestellt, wenn es von den zuständigen Behörden als erhaltenswert im Sinne des Denkmalschutzes eingestuft wird. Dies geschieht aufgrund seiner historischen, architektonischen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder stadtbildprägenden Bedeutung.

Das sehe ich nicht in der kompletten Bürvigstrasse als erfüllt an, daher bitte ich um Überdenkung Ihrer Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Hinweise:

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