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Denkmalbereichssatzung - Bürvigstraße davon ausnehmen

Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“

Denkmalbereichssatzung - Bürvigstraße davon ausnehmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

einen ganzen Stadtteil mit der Begründung "historischer Ortskern" in Bonn-Muffendorf unter Denkmalschutz zu stellen bedarf einer ordentlichen Begründung, denn denkmalschutzrechliche Bestimmungen greifen in das Eigentumsrecht der Hauseigentümer ein. Ihre Begründung die Bürvigstraße unter Denkmalschutz zu stellen ist für mich nicht ausreichend.

Denn die Bürvigstraße ist geprägt von einer Bebauung aus den 1960er und jüngeren Jahren. Die letzte Bebauung wird gerade erst bezogen.

Die Bürvigstraße gehört auch nicht zu dem "historischen Ortskern von Bonn-Muffendorf", denn sie hat keinen Charakter als Winzer- oder Burgort. Bewirtschaftete Flächen oder "Fußpättchen" gibt es keine. Auch keine baulichen Anlagen, die die Geschichte des Ortskerns, oder dessen religiöse Prägung, widerspiegeln.

Vereinzelte sog. "Bürgerliche Wohnhäuser" oder "Gründerzeitliche Landhäuser" aus dem späten 19. und frühen 20. Jahrhundert rechtfertigen es m.E. nicht eine ganze Straße unter Denkmalschutz zu stellen. Insbesondere, da diese Häuser sehr uneinheitlich sind und keinen "Muffendorfer Stil" erkennen lassen.

Da die Bürvigstraße nicht zu dem historischen Ortskern von Muffendorf gehört gehört sie m.E. nicht in den Bereich der geplanten Denkmalbereichssatzung.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Livonius

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