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Es gibt keine Notwendigkeit, diesen Bebauungsplan aufzustellen

Beteiligung im Planverfahren: Bebauungsplan „Beschleunigung Stadtbahnlinie 66“

Es gibt keine Notwendigkeit, diesen Bebauungsplan aufzustellen

Die Linie 66 lässt sich auch auf der vorhandenen Straßenfläche beschleunigen.
Damit entfällt der Grund für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes.

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