Beteiligung im Planverfahren: Bebauungsplan „Beschleunigung Stadtbahnlinie 66“
Es gibt keine Notwendigkeit, diesen Bebauungsplan aufzustellen
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Die Linie 66 lässt sich auch auf der vorhandenen Straßenfläche beschleunigen.
Damit entfällt der Grund für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes.