Direkt zum Inhalt

Geschlossene Schranken in Bonn- Lang laufende Motoren

Geschlossene Schranken in Bonn- Lang laufende Motoren

Ich habe eine Bitte zur Schwerpunktsetzung der Arbeit des Ordnungsdienstes der Stadt:

Da ich sehr häufig an der Bahnschranke Dottendorfer Straße entlang radle, weiß ich aus oft ungesunder Erfahrung, wieviele Autofahrer den Motor leider nicht ausmachen.

Gerade in den letzten Wochen bei der herrschenden Inversionswetterlage und ohnehin schlechter Luftqualität waren die Abgase besonders wahrnehmbar und gesundheitsschädigend für Wartende, hier oft auch Schüler.

Bei angesprochenen Autofahrern in der oft langen Autoschlange stosse ich auf Unverständnis und auch Unkenntnis des in § 30 STVO geregelten Verbots, den Motor nutzlos laufen zu lassen.

Ich verlange nicht unbedingt, dass Bussgelder (49 Abs 1 Nr.25 STVO) verhängt werden, aber eine Sensibilisierung der Autofahrer auf eine so Vielen leider unbekannte Verbotsvorschrift wäre schon deshalb angebracht, weil das Versäumnis des Ordnungsdienstes ein wesentlicher Grund der Unkenntnis ist.

Übrigens: Das Schild an der Schranke, welches darum bittet, den Motor auszumachen, ist so klein, dass es nicht wahrgenommen wird; und so formuliert, dass der nicht regelkundige Autofahrer nicht erkennt, dass es nicht nur eine Bitte ist, sondern eine Vorschrift, die er einzuhalten hat. An anderen Übergängen in Bonn ist ein solches Schild großformatiger und klarer formuliert.

Meine Frage: Könnte man das Ordnungsamt auffordern, die Einhaltung der genannten Vorschrift durchzusetzen und ins Bewußtsein der Verkehrsteilnehmer zu bringen?

Ralph Dörmann

Cookies UI