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Baumaßnahmen im Bereich der Altablagerungen minimieren

Beteiligung im Planverfahren: Bebauungsplan Nr. 6523-2 Arminiusstraße

Baumaßnahmen im Bereich der Altablagerungen minimieren

Im Dokument "Allg. Ziele u Zwecke d Planung" wird im § 8.4 "Schutzgut Boden" ein Bodengutachten zitiert. Frau Birkner (BImA) hat am 13.03.25 eindrucksvoll geschildert, wie durch Baumaßnahmen der BImA im Bereich der westl. Altablagerung 7624-007 der Untergrund unter dem Y-Haus, Arminiustr. 28, derart in Bewegung geraten ist, dass er nur mit erheblichem Aufwand stabilisiert und aufgefüllt werden konnte. Es war extrem aufwändig das Bestandsgebäude zu retten. Frau Birkner hat die Bewegungen im Untergrund mit denen in einer Sanduhr verglichen - einmal angestoßen, geraten die locker gelagerten Altablagerungen in unkontrollierbare, schwer zu stoppende Bewegung. Aufgrund dieser, durch eigene Baumaßnahmen ausgelösten Bewegungen und den daraus resultierenden Schäden an den eigenen Häusern Arminiustr. 49 - 59, sah sich die BImA letztlich gezwungen, ihre Häuser abzureißen, obwohl sie bereits hohe Summen in die Sanierung investiert hatte. Es ist mit ähnlichen Problemen und Schäden auf der östl. Altablagerung 7624-009 zu rechnen - das darf sich nicht wiederholen. Das Bodengutachten muss bei der Baugenehmigung vorrangig berücksichtigt werden. Durch die geplanten Baumaßnahmen ist die Standsicherheit der Gebäude Arminiustr. 5, 8 u 3 sowie der Häuser Gallierweg 17 - 21 stark gefährdet. Eine Baugenehmigung für die vorliegende Planung darf nicht erteilt werden; die Planung des Hauses 7 und der TG muss geändert werden (keine TG im Bereich d. Deponie, Gebäude 7 kleiner + mehr Abstand zum Bestand).

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