Verschattung PV-Anlage im Bestand
Im Dokument "Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung" wird im § 8.2 "Stadtklima/Klimaanpassung/Energieeffizienz" die solarenergetische Optimierung angeführt. Ich begrüße ausdrücklich die im Rahmen der Solarpflicht zu installierenden PV-Anlagen auf den Dächern der Neubauten. Leider kommt es aber durch die enorme Höhe des Gebäudes 7 und zusätzlich durch die aufgeständerten neuen PV-Anlagen auf dem 5. (Staffel-)Geschoss zur Verschattung der auf dem Dach des Gebäudes Arminiustraße 5 installierten PV-Anlage. Vor Erteilung der Baugenehmigung für die vorliegende Planung sollte diese Benachteiligung des Bestandes geprüft werden. Abhilfe könnte geschaffen werden, indem das Haus 7 in größerer Entfernung vom Bestandsgebäude Arminiustraße 5 und mit größerem Abstand zur Arminiusstraße (in Flucht mit Haus 6) errichtet wird. Eine Verschattung würde ebenfalls verringert, wenn Haus 7 die gleiche Höhe hätte wie die übrigen Gebäude. Damit würde sich Haus 7 auch besser in das Gesamtbild sowohl der Neubebauung als auch der Architektur der bestehenden Gebäude im Wohngebiet einfügen. Wenn man anstelle der abgerissenen Gebäude Arminiustraße 49 bis 59 die neuen Gebäude 9 und 10 "einfach so" in den Entwurf einzeichnen kann, sollte man auch den Entwurf hinsichtlich der Lagebeziehung und Gebäudehöhe des Hauses 7 kritisch prüfen und ändern können.