Direkt zum Inhalt

Lärmschutz der Bestandsgebäude gewährleisten

Beteiligung im Planverfahren: Bebauungsplan Nr. 6523-2 Arminiusstraße

Lärmschutz der Bestandsgebäude gewährleisten

Im Dokument "Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung" heißt es im § 8.1 "Schutzgut Mensch", dass es für die Bewohner des Neubaus nachts zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte von bis zu 5 dB(A) kommen kann. Es wird empfohlen, wenn in den betroffenen Neubauten Schlafräume eingerichtet werden, die Fenster zur Tiefgaragenrampe im Nachtzeitraum möglichst nicht zu öffnen. An die Bestandsbauten hat offensichtlich niemand gedacht. Es stellt sich die Frage, warum die Tiefgarageneinfahrt unmittelbar an das Grundstück Arminiusstraße 5 (Schlafzimmer im 1. OG nach Westen, also unmittelbar über der TG-Rampe) grenzen muss. Eine Verlagerung der Tiefgarage unter das Gebäude 6 (wie im Masterplan auf Seite 35 unter Option 1 bzw. Option 2 dargestellt) wäre im Hinblick auf den Lärmschutz (und die Bodenbeschaffenheit, siehe Beiträge dazu) der Bestandsgebäude Arminiustraße 5 und 8 unbedingt notwendig.

Cookies UI