Beteiligung im Planverfahren: Bebauungsplan Nr. 6523-2 Arminiusstraße
Bodeninstabilität wegen Alt-Deponie
Bodeninstabilität wegen Alt-Deponie
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im § 8.4 "Schutzgut Boden" wird ein Gutachten zitiert. "Das Gutachten kommt daher zu dem Ergebnis, dass die inhomogenen, überwiegend locker gelagerten Auffüllungen der Deponie nicht als Baugrund geeignet sind. Bei Belastung durch die geplante Neubebauung ist mit starken Verformungen zu rechnen."
Der Bauherr sollte verpflichtet werden, dieses Gutachten ernst zu nehmen. Er sollte verpflichtet werden, möglichst weit von bestehender Bebauung zu bauen. Vor allem die Planung der Tiefgarage am jetzigen Planungs-Ort sollte überdacht werden und besser außerhalb der Auffüllungen/Aktablagerungen geplant werden.