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Lärmsituation bestehender Bebauung

Beteiligung im Planverfahren: Bebauungsplan Nr. 6523-2 Arminiusstraße

Lärmsituation bestehender Bebauung

Im § 8.1 "Schutzgut Mensch" des Städtabeulichen Entwurfs wird geschreiben, dass es für die Bewohner des Neubaus nachts zu Überschreitungen der
Immissionsrichtwerte von bis zu 5 dB(A) kommen kann. An dieser Stelle
sollten, wenn in den betroffenen Neubauten Schlafräume eingerichtet werden,
die Fenster zur Tiefgaragenrampe im Nachtzeitraum möglichst nicht geöffnet
werden müssen.

Die bestehenden Häuser Arminiusstraße 5 und 8 werden hier nicht genannt, werden aber die gleichen Lärmbelästigung haben. Das sollte begutachtet werden.

Gegenüber dem Haus 6 gibt es keine bestehende Wohngebäuden. Daher sollte der Garage besser dort gebaut werden.

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