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Möglicher Schaden bestehender Bebauung

Beteiligung im Planverfahren: Bebauungsplan Nr. 6523-2 Arminiusstraße

Möglicher Schaden bestehender Bebauung

Es sollte für den Bauherr ein Bestandsaufnahme bestehender Bebauung Pflicht werden, damit Schaden später einfacher zu beweisen sind. Der Abriss hat schon einige Schäden verursacht.

Dieser Bestandsaufnahme sollte möglichst großflächig sein, da der Bau-Verkehr auch über den GAllierweg führen wird.

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