Beteiligung im Planverfahren: Bebauungsplan Nr. 6523-2 Arminiusstraße
Möglicher Schaden bestehender Bebauung
Möglicher Schaden bestehender Bebauung
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Es sollte für den Bauherr ein Bestandsaufnahme bestehender Bebauung Pflicht werden, damit Schaden später einfacher zu beweisen sind. Der Abriss hat schon einige Schäden verursacht.
Dieser Bestandsaufnahme sollte möglichst großflächig sein, da der Bau-Verkehr auch über den GAllierweg führen wird.