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Auch die benötige Heizlast (max. Heizleistung) bei der Planung berücksichtigen

Kommunale Wärmeplanung

Auch die benötige Heizlast (max. Heizleistung) bei der Planung berücksichtigen

Die 02-bestands-und-potenzialanalyse.pdf stützt sich vorwiegend auf verbrauchten Energie. In Folie 41 wird allerdings deutlich, dass es nicht nur um die Heizenergie, sondern auch um die Heizleistung gehen muss. Ein zukünftiges Wärmeversorgungssystem muss nicht nur die Wärmeenergie über das ganze Jahr bereitstellen sondern auch so dimensioniert sein, dass an Tagen mit niedriger Temperatur die thermische und elektrische Leistung bereitgestellt werden kann. Die Folie 41 weist den mittleren Energieverbrauch pro Monat im Jahresverlauf aus. Die höchste benötigte Heizleistung fällt im Monat Januar an. Der Januar hat 744 h. Angenommen wird nun, dass die maximale Heizleistung das Doppelte der durchschnittlichen Leistung beträgt. Daraus ergibt sich für den Monat Januar:

Gas 575 GWh, mittlere Leistung 773 MW, Spitzenlast 1576 MW.
Fernwärme 75 GWh (teilweise in den 575 GWh enthalten), mittlere Leistung 101 MW, Spitzenlast 200 MW

Da Gas- und Fernwärme 67% des Energieverbrauchs ausmachen, liegt die insgesamt maximal benötigte Heizleistung bei 2352 MW oder 2.3 GW. Davon kann die MVA bestenfalls 100 MW beitragen. Bleiben also 2252 MW. Selbst wenn die Wärme bei einer Wärmepumpe um den Faktor 2 gehebelt wird (bei tiefen Temperaturen) und wenn er Energieverbrauch um unrealistische 49% gesenkt würde, müssen in der Spitze 574 MW elektrische Leistung bereitgestellt und verteilt werden.

Dieser Punkt sollte in der Wärmeplanung noch einmal genauer analysiert werden.

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