Welche Kriterien muss mein Projektvorschlag erfüllen?
Welche Kriterien muss mein Projektvorschlag erfüllen?
Alle Vorschläge werden vor Veröffentlichung entlang der folgenden Kriterien geprüft:
• Die antragsstellende Person/Initiative ist in Bonn gemeldet bzw. ansässig
• Für die Umsetzung des Projektes werden max. 10.000 Euro eingeplant
• Die antragstellende Person/Initiative wurde im letzten Dialog zum Haushalt nicht berücksichtigt
• Es handelt sich um ein konkretes, in sich abgeschlossenes Projekt, welches innerhalb der Haushaltsjahre 2025 und 2026 realistisch umgesetzt werden kann
• Das Projekt kann klar räumlich im Bezirk verortet werden
• Das Projekt bindet nicht dauerhaft Finanzmittel oder Personal der Stadtverwaltung über diesen Zeitraum hinaus
• Bei finanzieller Förderung von Projekten, die durch die antragstellende Person/Initiative selbst durchgeführt werden soll: Das Projekt dient der Allgemeinheit, begünstigt also nicht Einzelpersonen/Initiativen und die Person/Initiative bestätigt, Kapazitäten für die Durchführung zu haben
• Bei Durchführung durch die Verwaltung: Das Projekt liegt grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der Bundesstadt Bonn und ist personell von Seiten der Verwaltung umsetzbar