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Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 6719-5 sowie der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7919-1 „Christian-Miesen/Lubig-Gelände“

Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 4. September 2025 die Aufstellung und Veröffentlichung der

  • 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7919-1 im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf, zwischen der Dottendorfer Straße/Freihaltekorridor der DB-Trasse, der östlichen Einmündung der Straße In der Raste, der Grundstücke In der Raste Hausnummern 1-7, nördlichen Grenze der Grundstücke In der Raste Hausnummern 10, 20, 26 und der südlichen Grenze der Grundstücke In der Raste Hausnummern 14 und 16
  • sowie die Aufstellung und Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 6719-5 im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf, zwischen der Dottendorfer Straße/Freihaltekorridor der DB-Trasse, der östlichen Einmündung der Straße In der Raste, der Grundstücke In der Raste Hausnummern 1-7, nördlichen Grenze der Grundstücke In der Raste Hausnummern 10, 20, 26 und der südlichen Grenze der Grundstücke In der Raste Hausnummern 14 und 16 beschlossen.

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 6719-5 sowie der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7919-1 und der dazugehörenden Begründungen einschließlich des zu 6719-5 gehörenden Umweltberichts sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen erfolgt vom 25. September 2025 bis einschließlich 26. Oktober 2025.

Neben der Veröffentlichung im Internet kann die Planung ebenfalls vor Ort eingesehen werden:

Stadthaus, Berliner Platz 2, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Aufzug 2, Etage 6B
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr.

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7919-1 wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.

Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Veröffentlichung schriftlich per E-Mail oder bei Bedarf per Post beim Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

E-Mail:  amt61.anregungen@bonn.de

Postanschrift:
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 2
53103 Bonn

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

Weitere Informationen gibt es hier auf Bonn.de

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