Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Graurheindorf

Seitens der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -, als Flurbereinigungsbehörde ist beabsichtigt, in Teilen der Bundesstadt Bonn ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren durchzuführen. Anlass hierfür ist die Planung der Bundesstadt Bonn zur Verlegung des Rheindorfer Baches sowohl im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes als auch im Rahmen der Bachentwicklungsplanung zur Renaturierung dieses Bereiches.

Ziele und Zwecke
Die Bundesstadt Bonn plant, im Mündungsbereich des Rheindorfer Baches das Gewässer zu verlegen, um den Hochwasserschutz für die Ortslage Bonn-Graurheindorf zu verbessern. Es soll ein Retentionsraum geschaffen sowie der Mündungsbereich zum Rhein weitestgehend natürlich und eigendynamisch neugestaltet werden.

Die geplante Bachumlegung dient der ökologischen Aufwertung des Rheindorfer Bachs nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Zugleich hat sie große Bedeutung für den Hochwasserschutz in Graurheindorf. Der Bach soll künftig ab der Rheindorfer Burg entlang des Buschdorfer Kirchwegs und weiter über die landwirtschaftlichen Flächen fließen und schließlich unmittelbar vor der Mondorfer Fähre – außerhalb von Graurheindorf - in den Rhein münden.

Durch das Flurbereinigungsverfahren sollen der Bundesstadt Bonn - als Trägerin der Maßnahme – die erforderlichen Flächen zur Umsetzung der oben genannten Planungen durch Flächentausch bereitgestellt werden. Hierzu bringt sie ausreichend geeignete Tauschflächen in das Verfahren ein.

Information der beteiligten Grundstückseigentümer
Zur Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten und über den Zweck des Verfahrens hat die Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung den Termin anberaumt auf

Donnerstag, den 1. Oktober 2026, um 17:30 Uhr im Forum der Evangelischen Mirjam-Kirchengemeinde, Helsinkistraße 4 in 53117 Bonn.

Zu diesem Termin werden die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstücken in dem vorgesehenen Flurbereinigungsgebiet eingeladen.

Auslegung der Gebietskarte und Einladung zur Informationsveranstaltung
Je eine Gebietskarte, aus der die Begrenzung des vorgesehenen Flurbereinigungsgebiets ersichtlich ist sowie die Einladung zur Informationsveranstaltung liegen vom 9. September 2026 bis einschließlich 1. Oktober 2026 zur Einsichtnahme während der Besuchszeiten aus:

  • bei der Bezirksregierung Köln, Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln, Zimmer W03.02.141 (eine vorherige Anmeldung unter der Rufnummer 0221 147 3184 oder per E-Mail:  katrin.rosenberg@bezreg-koeln.nrw.de ist zwingend erforderlich, damit der Zugang zum Gebäude gewährleistet wird);
  • bei der Bundesstadt Bonn, Kundenzentrum Geodaten, Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2 in 53111 Bonn, Etage 6 B
    (Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 – 13 Uhr sowie Donnerstag von 8 – 18 Uhr; eine vorherige Anmeldung unter der Rufnummer 0228 772 200 ist zwingend erforderlich).

Weitere Informationen auf Bonn.de

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