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Handlungsfeld Mobilität Steckbriefe

Handlungsfeld Mobilität - Steckbriefe

Steckbrief 6.1.1. - Betriebliches Mobilitätsmanagement bei der Stadt Bonn ausbauen

Steckbrief 6.1.1. - Betriebliches Mobilitätsmanagement bei der Stadt Bonn ausbauen

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
6 Mobilität 6.1 Stadt als Vorbild: Mobiler Konzern Stadt Bonn
Laufzeit
Start (Jahr): laufend Ende (Jahr): 2035
Beschreibung
Die Stadt Bonn fördert im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements die Mobilitätsträger des Umweltverbundes, indem für die Mitarbeitenden vielfältige Anreize zur Nutzung des ÖPNV, Fahrgemeinschaften sowie des dienstlichen oder privateigenen Fahrrads geschaffen werden. Zudem werden Fahrzeuge mit konventionellem Verbrennungsmotor im Fuhrpark der Verwaltung und der kommunalen Unternehmen durch Fahrzeuge mit alternativem Antrieb substituiert. Hierzu werden die bereits durchgeführten Maßnahmen verstetigt und ausgeweitet sowie zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Zudem werden Maßnahmen ergriffen, die verwaltungsinterne Logistik im Rahmen möglichst emissionsarmer Transportformen, z. B. durch Lastenradlogistik, abgewickelt. Die Mitarbeiter*innen werden über alle zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle informiert, wie z. B. Intranet, PR-Nachrichten, Mitteilungsblatt, Mails über die Amtsleitungen und in Zukunft über die MA-App.
Meilensteine
Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
– Erste Standorte für komfortable, diebstahl- und witterungsgeschützte Fahrradabstellmöglichkeiten wurden für eine Erweiterung und Sanierung ausgemacht
– Anerkennung privater Fahrräder zur dienstlichen Nutzung
– Verlängerung der Zusammenarbeit mit der goFLUX App bis 2026
– In 2025 wurde der 1. Mobilitätstag für die Mitarbeitenden der Stadt Bonn veranstaltet
– Gründung einer Projektgruppe zusammen mit dem SGB und den SWB, um Ladeinfrastrukturmanagement zu optimieren, als Pilotstandort wurde das Stadthaus ausgewählt. Mit den E-Fahrzeugen des Stadthauses sollen diverse Testungen durchgeführt werden.
– Seit 2023 werden neu angeschaffte Pkw als batterie-elektrische Fahrzeuge beschafft

Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
Zentralisierung der Nutzung privater PKW zu dienstlichen Zwecken
– Definition von Kriterien zur Nutzung
– Zentralisierung der Genehmigung und Abrechnung (Q1/2026)

Mobilitätskonzept
– Veröffentlichung eines integrierten Konzepts für das Mobilitätsmanagement in der Bonner Verwaltung (Q2/2026)
– Umsetzung erster Maßnahmen des Konzepts
– Definition von Kennzahlen zum Controlling und Monitoring
– Überarbeitung des Intranetauftritts des Mobilitätsmanagements

Deutschlandticket / Jobticket
– Nach geklärter Rechtslage: Auswahl eines neuen Angebotes zur Bezuschussung der Mitarbeitenden

Fahrradnutzung
– Anbringung von komfortablen, diebstahl- und witterungsgeschützten Fahrradabstellmöglichkeiten
– Ausbau von Duschen, Umkleideräumen und Spinden
– Angebot von Diensträdern/-pedelecs
– Initiierung einer ämterübergreifenden Kommunikation, z. B. durch eine Projektgruppe

Mobilitätstage
– Verstetigung der Veranstaltung und Erweiterung der Angebote

Elektrifizierung der städtischen Fahrzeugflotte
– Um eine schnelle Elektrifizierung des kommunalen Fuhrparks zu erreichen, werden ab 2023 sämtliche neu angeschaffte Pkw als batterie-elektrische Fahrzeuge beschafft; wo möglich Umstellung auf batterie-elektrische Nutzfahrzeuge
– Bedarfsgerechte Anschaffung von Alternativen zu Elektrofahrzeugen, beispielsweise Schwerlast-Fahrräder oder Brennstoffzellen-Lkws
– Aufbau der notwendigen Versorgungs- beziehungsweise Ladeinfrastruktur auf Parkplätzen der Verwaltung bzw. Hinwirkung, sofern Parkplätze sich nicht im Besitz der Stadt befinden
– Bei der Beschaffung von E-Fahrzeugen werden nach Möglichkeit Fördermittel in Anspruch genommen
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Das Ziel dieser Aktivität ist die Reduzierung, Verlagerung und möglichst klimaschonende Abwicklung der Verkehre, die mit den Tätigkeiten der Bonner Verwaltung verbunden sind, beziehungsweise in ihrem Einflussbereich liegen. Wege, die dabei derzeit mit Fahrzeugen mit konventionellem Verbrennungsmotor zurückgelegt werden, sollen zukünftig vermieden und verstärkt mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes oder mit Fahrzeugen mit CO₂-armem oder CO₂-freiem Antrieb zurückgelegt werden.
Zielgruppe(n)
Beschäftigte der Bonner Verwaltung
Indikatoren
– Modal Split im Beschäftigtenverkehr der Bonner Verwaltung
– Zusammensetzung der Fuhrparks der Bonner Verwaltung und der kommunalen Unternehmen nach Antriebsart der Fahrzeuge
– Weitere Kennzahlen werden im Mobilitätskonzept erarbeitet
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
DS 230304 Beratungen Klimaplan: hier: Betriebliches Mobilitätsmanagement
DS 222006-72 Änderungsantrag Zielbeschluss: hier Betriebliches Mobilitätsmanagement
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
– 6.1.2 Homeoffice und Formen mobiler Arbeit
– 3.3.2 Förderung betriebliches Mobilitätsmanagement in Unternehmen

Projektname: Umzug#27, Stadtradeln, Europäische Mobilitätswoche, Bundesverband betriebliche Mobilität
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR)
Investiv (EUR) 1.000.000 1.000.000 1.000.000 250.000 250.000
Steckbrief 6.1.2. - Verstetigung, Etablierung und Ausweitung von Homeoffice und anderen Formen mobilen Arbeitens

Steckbrief 6.1.2. - Verstetigung, Etablierung und Ausweitung von Homeoffice und anderen Formen mobilen Arbeitens

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
6 Mobilität 6.1 Stadt als Vorbild: Mobiler Konzern Stadt Bonn
Laufzeit
Start (Jahr): laufend Ende (Jahr): 2035
Beschreibung
Dort, wo die Art der Tätigkeit dies zulässt, werden für die Beschäftigten der Bonner Verwaltung und der kommunalen Unternehmen die technischen, organisatorischen, rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen für die dauerhafte Etablierung von Homeoffice und weiteren Formen mobiler Arbeit geschaffen. Dies umfasst auch die Nutzung von Co-Working Spaces durch die Beschäftigten der Bonner Verwaltung und der kommunalen Unternehmen, die Ausstattung der Arbeitsplätze mit der erforderlichen Hardware und die Anpassung von Arbeitsabläufen.

Aktuell arbeiten bereits über 60 % der mobil Arbeitenden in der Variante über 25 % mobiler Arbeit und haben sich damit mithin zur Arbeit im „Desksharing-Modell“ bekannt. Die Digitalisierung schreitet voran, die Akzeptanz und der Generationenwechsel innerhalb der Belegschaft und Führungsebene wird voraussichtlich dazu führen, dass diese Anteile noch weiter ansteigen. Aus diesem Grund wären die Varianten in der Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten zu hinterfragen und auf ein flächendeckendes Desksharing umzustellen. Hierfür sprechen insbesondere auch die Ausstattung mit Mehrwertangeboten, die ein tätigkeitsbezogenes non-territoriales Arbeiten unterstützt.

Durch die Schaffung von Ad-hoc-Arbeitsplätzen, die von allen städtischen Mitarbeitenden genutzt werden können, werden Wegezeiten zwischen und/oder vor und nach Terminen vermieden.
Meilensteine
Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
– Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten

Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
– Realisierung einer Büromusterfläche in der Oberkasseler Str. 2
– Schaffung der technischen, organisatorischen und kulturellen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zum Desksharing
– Initiierung der betriebsinternen Umsetzung einschließlich der notwendigen Abstimmungen mit den Personal- und Betriebsräten
– Entwicklung einer Dienstvereinbarung Desksharing
– Initiierung eines systematischen Erfahrungsaustauschs innerhalb der Verwaltung
– Bei Bedarf Förderung von Co-Working Spaces
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Das Ziel ist es, durch die Verbesserung und Verstetigung des mobilen Arbeitens und des Arbeitens im Homeoffice die stark von der Nutzung des Pkws geprägten Berufspendelverkehre der Beschäftigten der Bonner Verwaltung und der kommunalen Unternehmen dauerhaft zu reduzieren.

Neben dem klassischen Arbeitsplatz im Betrieb und dem eigenen Zuhause bieten Co-Working Spaces als „dritte Orte“ eine alternative Möglichkeit des Arbeitens, die sich vor allem durch Flexibilität, Unabhängigkeit und Zugänglichkeit auszeichnet. Diese Arbeitsplätze bieten den Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre Arbeit im Büro zu erledigen und gleichzeitig den Standort flexibel zu wählen, z. B. um Wegezeiten zu sparen.
Zielgruppe(n)
Beschäftigte der Bonner Verwaltung und der kommunalen Unternehmen mit Tätigkeiten, die im Homeoffice oder mobil durchgeführt werden können
Indikatoren
– Entwicklung des Anteils oder der Anzahl der Beschäftigten, die im Homeoffice oder mobil arbeiten
– Entwicklung des Verkehrsaufkommens im Berufspendelverkehr
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
DS 231430 Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
– 6.1.1 Betriebliches Mobilitätsmanagement

Projektname: Einführung eines gesamtstädtischen Desksharing-Konzeptes, Aktendigitalisierung, Einführung eines digitalen Inputmanagements, Rollout elektronische Verwaltungsakte (eVA)
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR)
Investiv (EUR)
Steckbrief 6.2.1. - Aufstellung eines Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP)

Steckbrief 6.2.1. - Aufstellung eines Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP)

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
6 Mobilität 6.2 Beschleunigte klimagerechte Verkehrsplanung und Mobilitätskonzepte
Laufzeit
Start (Jahr): 2026 Ende (Jahr): 2027
Beschreibung
Die Aufstellung eines SUMP hat zum Ziel, die Nutzung des Umweltverbundes in der Stadt Bonn sowie in den umliegenden Gemeinden zu fördern. Hierzu sollen unter Beteiligung diverser Fachämter (Amt 33, 61 und 66 sowie den Stadtwerken Bonn) Strategien und Maßnahmen entwickelt werden, wie dieser Umstieg zeitnah erfolgen kann. Ein weiteres wesentliches Merkmal bei der Aufstellung eines SUMPs ist die Einbindung von Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Stadt Bonn ist als Knotenpunkt gemäß der europäischen TEN-V-Verordnung eine von 78 Kommunen, die bis 2027 verpflichtet sind, einen Sustainable Urban Mobility Plan zu erstellen.

Der SUMP baut auf bestehenden Mobilitätskonzepten der Stadt Bonn, wie dem VEP 2020 sowie dem zurzeit bearbeiteten Nahverkehrsplan, auf.

Die Erstellung eines SUMP ist ein Querschnittsthema, an dem die Stadtverwaltung übergeordnet arbeitet. Konzepte und Aufgaben werden in Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachämter erstellt bzw. erledigt.
Meilensteine
Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
– Abstimmung von Zielvorstellungen in der zukünftigen Verkehrsplanung mit der Bürgerschaft
– Abstimmung von Themenfeldern mit der Bürgerschaft
– Zusammenführung bisher aufgestellter Pläne und Konzepte zu nachhaltigen Mobilitätsthemenfeldern
– Aufstellung von Indikatoren, die in Zukunft evaluiert und veränderten Anforderungen entsprechend angepasst werden können
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Ziel ist es, ein überregionales Mobilitätskonzept mit Maßnahmen zu schaffen, welches den Umweltverbund fördert und den motorisierten Individualverkehr in der Stadt Bonn sowie in seinem direkten Umfeld verringert. Ein SUMP bündelt die in Bonn schon entwickelten Maßnahmen und Konzepte für eine nachhaltige Verkehrsplanung.
Zielgruppe(n)
Bonner Bevölkerung und Arbeitgebende
Indikatoren
– Modal Split
– Private Pkw-Dichte
– Erreichbarkeit Mobilstation / Carsharing in 500 m
– Erreichbarkeit ÖPNV: 300 m bis zur nächsten Haltestelle
– Anzahl Fahrräder, die an den Zählstellen erfasst werden
– Verunglückte Kinder im Verkehr
– Einstellung zu Klimaschutz (emotional)
– Einstellung zu Klimaschutz (sachlich)
– Engagement für Klimaschutz
– Klimaschonendes Verhalten
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
– alle Steckbriefe des Handlungsfelds Mobilität

Projektname:
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR) 150.000 (noch nicht im HH berücksichtigt) 150.000 (noch nicht im HH berücksichtigt) 150.000 (noch nicht im HH berücksichtigt) 50.000 (noch nicht im HH berücksichtigt)
Investiv (EUR)
Steckbrief 6.2.2. - Verkehrs- und Mobilitätskonzepte für innerstädtische Quartiere

Steckbrief 6.2.2. - Verkehrs- und Mobilitätskonzepte für innerstädtische Quartiere

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
6 Mobilität 6.2 Beschleunigte klimagerechte Verkehrsplanung und Mobilitätskonzepte
Laufzeit
Start (Jahr): laufend Ende (Jahr): 2035
Beschreibung
Zur Förderung nachhaltiger Mobilität sowie der Sicherheit und Lebensqualität in innerstädtischen Vierteln setzt die Verwaltung Verkehrs- und Mobilitätskonzepte auf Quartiers- und Viertelebene um. Hierbei soll der Kfz-Verkehr im jeweiligen Quartier beruhigt und der Kfz-Durchgangsverkehr möglichst umgelenkt werden. Gleichzeitig soll die Erreichbarkeit des Areals mit dem Kfz gesichert bleiben. Als Mittel zur Umsetzung dienen primär Verkehrsführungs- und Markierungslösungen. Durch die Verkehrsberuhigung erfolgt flächendeckend eine indirekte und effektive Förderung des Umweltverbundes, die sich gleichzeitig auch positiv auf die Lebensqualität im Areal auswirkt.

Im Gegensatz zu größeren baulichen Maßnahmen bieten solche Konzepte die Möglichkeit, vergleichsweise schnell und mit einfachen Mitteln einen großen Nutzen zu generieren. Synergieeffekte bezüglich der Planung und Umsetzung solcher Konzepte bestehen insbesondere bei Parkraumkonzepten und den u. g. Klimasteckbriefen zu den Siedlungsstrukturen. Darüber hinaus kann Potenzial zur Entsiegelung und Begrünung entstehen, sodass insgesamt die Aufenthaltsqualität gesteigert werden und somit eine städtebauliche Aufwertung erfolgen kann.
Meilensteine
Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
– Planung eines Quartierskonzepts (Bönnsches Viertel) für das Combahnviertel
– Planung eines Quartierskonzepts (Bönnsches Viertel) für die Innere Nordstadt

Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
– Erstellung eines Verkehrskonzepts für die Südstadt im Rahmen des Parkraumkonzepts Südstadt
– Umsetzung der geplanten Verkehrskonzepte
– Initiierung weiterer Konzepte
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Die Konzepte tragen dazu bei, dass (wieder) mehr Wege in den Quartieren sicher und komfortabel zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden können. Gerade Kinder, Jugendliche und ältere Menschen, die meist kürzere Wege zurücklegen, erhalten einen leichteren Zugang zu nachhaltiger Mobilität in ihrem Viertel. Verringerte Geschwindigkeiten und Verkehrsmengen tragen zur Sicherheit bei. Grundsätzlich wird das Zurücklegen kurzer Wege attraktiver, was dazu beitragen kann, dass Ziele im eigenen Wohnquartier – gegenüber auswärtig gelegenen Zielen – bevorzugt werden.
Zielgruppe(n)
Anwohnende, Gewerbetreibende sowie deren Kunden und Besucher*innen in den innerstädtischen Quartieren
Indikatoren
– Entwicklung des Modal Split bzw. des Umweltverbunds
– Entwicklung der Zahl und der Länge der durch die Bonner Bürger*innen zurückgelegten Wege
– Entwicklung der Pkw-Dichte in Bonn
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
DS 231857 Mitwirkungsprozess: Bönnsche Viertel
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
– 4.3.2 Interdisziplinäre Umsetzungsstrategie Quartiersentwicklung (Städtebauliche, planungsrechtliche und hochbauliche Ansätze)
– 6.3.3 Parkraummanagement und Quartiersparken

Projektname:
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR) 218.490 145.558 400.000 400.000 400.000
Investiv (EUR)
Steckbrief 6.2.3. - Mobilitätsmanagement an Kitas und Schulen

Steckbrief 6.2.3. - Mobilitätsmanagement an Kitas und Schulen

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
6 Mobilität 6.2 Beschleunigte klimagerechte Verkehrsplanung und Mobilitätskonzepte
Laufzeit
Start (Jahr): laufend Ende (Jahr): 2035
Beschreibung
Das Mobilitätsmanagement an Bonner Kitas und Schulen zielt darauf ab, die eigenständige und sichere Mobilität von Kindern zu fördern. Durch Schulwegpläne, Schulstraßen, Laufbusse und verbesserte Querungsbedingungen sollen Kinder befähigt werden, Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad sicher und selbstständig zurückzulegen. Elterliche Bringverkehre sollen reduziert oder auf umweltfreundliche Verkehrsmittel verlagert werden. Bestehende Ansätze werden verstetigt und durch neue Maßnahmen wie das Schulzonen-Konzept weiterentwickelt. Dies beinhaltet beispielsweise, dass im unmittelbaren Nahbereich der Schule (ca. 300 m) prioritär ein höherer Qualitätsstandard umgesetzt werden soll, da etwa 50 % der von Eltern gemeldeten Problemstellen in diesem Bereich liegen. Eine Fokussierung auf diesen sensiblen Bereich ist besonders wirksam, da hier die Entscheidung der Eltern stark beeinflusst wird, ob Kinder den Schulweg eigenständig zurücklegen dürfen. Ziel ist es, durch gezielte Verbesserungen das Sicherheitsgefühl zu erhöhen, mehr selbstständige Schulwege zu ermöglichen und den Bringverkehr zu reduzieren.

Generell soll Mobilität kindgerecht, sicher und klimafreundlich gestaltet werden.
Meilensteine
Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
– Erstellung erster Schulwegpläne
– Einrichtung von Schulstraßen

Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
– Erstellung weiterer Schulwegpläne
– Einrichtung weiterer Schulstraßen und/oder Verstetigung bestehender Schulstraßen
– Umsetzung konkreter infrastruktureller Maßnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit
– Entwicklung eines kindgerechten Schulzonen-Konzepts zur sicheren Gestaltung des Schulumfelds
– Erhebung des Mobilitätsverhaltens und Sicherheitsbedarfe an Schulen und Kitas
– Entwicklung eines Bewertungsrahmens für kindgerechte Querungen
– Umsetzung von Fahrrad- und Rollertrainings, Walking Bus-Angeboten und Schulstraßen
– Ausweitung der Maßnahmen auf weitere Einrichtungen
– Verstetigung des Netzwerks der Mobilitätsbeauftragten der Bonner Schulen
– Etablierung regelmäßiger Fortbildungen
– Bereitstellung digitaler Informationen
– Rückkopplung der Erkenntnisse in kommunale Planungsprozesse
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Das schulische Mobilitätsmanagement unterstützt die Klimaziele, indem es den motorisierten Individualverkehr rund um Bildungseinrichtungen reduziert und emissionsarme Mobilität stärkt. Es setzt auf die Förderung aktiver Mobilität und schafft die strukturellen Voraussetzungen dafür, dass Kinder sicher und eigenständig mobil sind. Die Stadt Bonn übernimmt mit der Einführung eines schulischen Mobilitätsmanagements eine Vorbildrolle für nachhaltige Mobilität.
Zielgruppe(n)
– Schüler*innen und Kitakinder
– Eltern und Erziehungsberechtigte
– Schüler*innen- und Elternvertretungen
– Lehrer*innen, Erzieher*innen, Schulpersonal, Leitungen
– Polizei und Verkehrswacht
– Zivilgesellschaftliche Akteur*innen (z. B. Elterninitiativen)
Indikatoren
– Verkehrsmittelwahl von Schüler*innen und im elterlichen Bring- und Holverkehr (Modal Split Umweltverbund)
– Anzahl der verunglückten Kinder im Verkehr (pro 1.000 Kinder/Jahr)
– Anteil der Schulen mit aktivem Schulwegplan
– Anzahl umgesetzter Schulstraßen und Walking/Cycling-Bus-Angebote
– Nutzung von Hol- und Bringzonen und Veränderung des Pkw-Aufkommens vor Schulen
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
DS 241572 Projekte im schulischen Mobilitätsmanagement
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
– 6.2.2 Verkehrs- und Mobilitätskonzepte für innerstädtische Quartiere
– 6.2.4 Überplanung der Fuß- sowie Radinfrastruktur im Rahmen von Straßenumbaumaßnahmen
– 6.3.1 Qualitative Verbesserung und quantitativer Ausbau des ÖPNV-Angebotes
– 6.3.2 Qualitative und quantitative Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr
– 6.3.4 Qualitative und quantitative Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr

Projektname:
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR) 190.681 127.032 200.000 200.000 200.000
Investiv (EUR) 400.000 400.000 400.000
Steckbrief 6.2.4. - Überplanung der Fuß- sowie Radinfrastruktur im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen

Steckbrief 6.2.4. - Überplanung der Fuß- sowie Radinfrastruktur im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
6 Mobilität 6.2 Beschleunigte klimagerechte Verkehrsplanung und Mobilitätskonzepte
Laufzeit
Start (Jahr): 2026 Ende (Jahr): 2029
Beschreibung
Im Rahmen von Kanal- und Deckensanierungen sowie Straßenneubauten werden zu Projektbeginn im ämterübergreifenden Austausch Synergiepotenziale zur Verbesserung der Fuß- und Radinfrastruktur geprüft und – wenn vorhanden sowie sinnvoll integrierbar – in der Umsetzung des Projekts berücksichtigt. Dabei sind die geltenden Fristen und Rahmenbedingungen in den Projekten zu beachten. Potenziale sollen mit Blick auf den Radverkehr primär für die Umsetzung des politisch beschlossenen Radverkehrsnetzes genutzt werden. Für den Fußverkehr wird insbesondere die Bereitstellung ausreichender Breiten sowie die Querungssituation an Kreuzungen und Einmündungen betrachtet sowie die Barrierefreiheit der Infrastruktur. Zur Umsetzung kommen nachträgliche Markierungslösungen sowie bauliche Lösungen in Frage, welche gemeinsam mit der Maßnahme umgesetzt werden. Falls sich durch die Überprüfung die Notwendigkeit eines Straßenneubaus ergibt, wird ein neues Projekt initiiert. Hierbei ist abzuwägen, ob der Neubau gemeinsam mit der ursprünglich geplanten Maßnahme umgesetzt werden kann oder erst zu einem späteren Zeitpunkt in Frage kommt.

Ziel des Steckbriefs ist es, Synergieeffekte zu nutzen, Ressourcen effizienter einzusetzen sowie den Mehrwert einzelner Baumaßnahmen im Straßenraum zu erhöhen. Hierfür sollen die in der Verwaltung bereits vorhandenen ämterübergreifenden Prozesse optimiert und noch stärker in den Abläufen verankert werden. Auch in der Priorisierung des Gesamtportfolios Mobilität sollen die Maßnahmen verstärkt berücksichtigt werden. Es sind derzeit keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich. In den bestehenden Programmen sind Mittel hinterlegt (bspw. Deckensanierungen).
Meilensteine
Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
– Grundsätzlich sind ämterübergreifende Prozesse zur routinemäßigen Abstimmung vorhanden.

Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
– Optimierung der bestehenden Prozesse verbunden mit einer stärkeren Verankerung in den bestehenden Strukturen
– Bei Entscheidung für Optimierung der Infrastruktur: Aufnahme der Projekte in das Portfolio Mobilität
– Entwicklung einer GIS-Lösung, um Synergiepotenziale in einer Kartendarstellung ämterübergreifend darzustellen
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Mit dem Steckbrief soll die langfristige Förderung des Fuß- und Radverkehrs in den Prozessen der Verwaltung im Sinne eines effizienten und effektiven Ressourceneinsatzes noch stärker verankert werden. Dies trägt zur schrittweisen, flächendeckenden Verbesserung der Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr bei und baut bestehende Hürden für die Nutzung der beiden Mobilitätsarten ab. Darüber hinaus kann die Umsetzung des Steckbriefes die Akzeptanz der Umsetzung von Baumaßnahmen vor Ort erhöhen, da nach deren Abschluss Mehrwerte für die Nutzer*innen entstehen.
Zielgruppe(n)
Bonner Bürger*innen im Allgemeinen und im Besonderen auf Quartiersebene, Menschen mit Behinderung, Personen ohne Möglichkeit, ein Kfz zu nutzen, wie bspw. Kinder und Jugendliche
Indikatoren
– Veränderungen des Modal Split
– Verhältnis von Straßenbaumaßnahmen zu Anpassungen der Infrastruktur mit dem Ziel 1:1
– Zahl der überplanten Straßenzüge
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
– 6.2.3 Mobilitätsmanagement an Kitas und Schulen
– 6.2.2 Verkehrs- und Mobilitätskonzepte für innerstädtische Quartiere
– 6.3.1 ÖPNV-Angebot verbessern
– 6.3.2 Radverkehr verbessern
– 6.3.3 Parkraummanagement und Quartiersparken
– 6.3.4 Fußverkehr verbessern
– 6.3.5 Kommunales Mobilitätsmanagement für vernetzte alternative Mobilitätsangebote
– 6.4.1 Konzeptuelle Planung und Organisation urbaner Wirtschaftsverkehre
– 6.5.1 Förderung Ladeinfrastruktur

Projektname:
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR)
Investiv (EUR)
Steckbrief 6.2.5. - Regionale Mobilität: Ausbau des P&R/B&R-Angebots

Steckbrief 6.2.5. - Regionale Mobilität: Ausbau des P&R/B&R-Angebots

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
6 Mobilität 6.2 Beschleunigte klimagerechte Verkehrsplanung und Mobilitätskonzepte
Laufzeit
Start (Jahr): 2026 Ende (Jahr): 2035
Beschreibung
Bonn und die Region sind verkehrlich eng verflochten. Die Bundesstadt zieht mit zahlreichen Arbeitsplätzen, als Einzelhandelsstandort sowie mit ihrem Kultur- und Freizeitangebot entsprechende Pendelverkehre aus der Region an. Der Ausbau des Park-and-Ride- und Bike-and-Ride-Angebots ist ein wichtiger Baustein, um Kfz-Verkehre vor oder kurz hinter den Stadtgrenzen auf den ÖPNV oder das Fahrrad zu verlagern, um so das innerstädtische Verkehrssystem und die Wohngebiete vom Kfz-Verkehr zu entlasten und u.a. auch Platz für die noch notwendigen Kfz-Verkehre zu schaffen. Gerade für diejenigen Personen, die an ihrem Wohnort kein attraktives ÖPNV-Angebot vorfinden, ist dieser Ausbau wichtig, um einen Umstieg auf den Umweltverbund als Teil einer Mobilitätskette zu ermöglichen.

Da zahlreiche vorhandene sowie potenziell aus- oder neuzubauende Standorte auf dem Gebiet der umliegenden Städte und Gemeinden der Region liegen, ist die interkommunale Zusammenarbeit bereits initiiert und soll noch entsprechend intensiviert und verstetigt werden.

Die Inhalte des Steckbriefs fokussieren sich auf die Planung der Standorte. Für die Umsetzung bestimmter Standorte sind jeweils eigene investive Mittel anzumelden, unter Umständen von der jeweiligen Kommune im Rhein-Sieg-Kreis. Eine Förderung von bis zu 90 Prozent ist möglich.
Meilensteine
Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
– Einrichtung und Besetzung einer VZÄ für regionale Mobilität im Stadtplanungsamt
– Fortschreitende Planung für mehrere P&R/B&R-Plätze innerhalb des Stadtgebietes von Bonn
– Intensivierung des regionalen Dialogs und dadurch Identifikation von Potenzialflächen und Ausbaumöglichkeiten vorhandener Standorte für Umsteigeplätze in der Region

Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
– Umsetzung neuer und Optimierung bestehender P&R/B&R-Plätze im Stadtgebiet von Bonn. Für die kommenden Jahre sind dies primär die Standorte Rigal’sche Wiese (ab 2026), Vilich (ab 2027), Ramersdorf (ab 2026), Basketrings (potenziell zur Entlastung der A565 bei Neubau des Tausendfüßlers)
– Konkretisierung der Planungen ausgewählter P&R/B&R-Plätze in der Region durch die Bonner Fachverwaltung
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Mithilfe des Steckbriefs wird das Angebot des Umweltverbundes für Verkehre zwischen Bonn und der Region beschleunigt verbessert und die Zusammenarbeit mit den umliegenden Kommunen im Kreisgebiet intensiviert. Dadurch kann teilweise eine Verkehrsverlagerung auf Wegen im Ganzen oder in Teilen auf den Umweltverbund erzielt werden.
Zielgruppe(n)
Bürger*innen aus Bonn und der Region; insbesondere solche, die mangels fehlender oder unattraktiver Verknüpfungspunkte mit dem ÖPNV Wege zwischen dem Kreis und der Stadt bisher vollständig mit einem Kraftfahrzeug zurücklegen.
Indikatoren
– Veränderung des Modal Split bezogen auf Bonn sowie bezogen auf die Tagesbevölkerung (mit einpendelndem Verkehr)
– Erreichen wesentlicher Planungsschritte bei einzelnen Standorten
– Zahl fertiggestellter Standorte in Bonn und der Region
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
DS 231639 CDU-Antrag: Park & Ride
DS 253391 Park & Ride in Bonn und der Region
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
– 6.3.1 Qualitative Verbesserung und quantitativer Ausbau des ÖPNV-Angebotes
– 6.3.5 Kommunales Mobilitätsmanagement für vernetzte alternative Mobilitätsangebote innerhalb Bonns

Projektname:
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR) 50.000 50.000 50.000
Investiv (EUR)
Steckbrief 6.3.1. – Qualitative Verbesserung und quantitativer Ausbau des ÖPNV-Angebotes

Steckbrief 6.3.1. – Qualitative Verbesserung und quantitativer Ausbau des ÖPNV-Angebotes

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
6 Mobilität 6.3 Verkehrsvermeidung und -verlagerung im Personenverkehr
Laufzeit
Start (Jahr): laufend Ende (Jahr): 2035
Beschreibung
Das Bonner ÖPNV-System ist im Städtevergleich überdurchschnittlich gut ausgebaut und hat eine hohe Bedeutung für den Klimaplan. Ein Drittel der in Bonn zurückgelegten Kilometer werden mit dem ÖPNV bewältigt. Dieser Anteil soll weiter steigen, damit der ÖPNV einen entscheidenden Beitrag dazu leisten kann, das Ziel der Erhöhung des Umweltverbundes am Bonner Modal Split auf 75 % zu erreichen. Damit dieser Anteil weiter steigt, soll sowohl das bestehende Angebot verbessert sowie die Infrastruktur insgesamt erweitert werden. Hierfür müssen im städtischen Haushalt entsprechend ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden.

Ziele des Steckbriefes sollen sein, dass alle Bonner Haushalte eine attraktive Anbindung an den ÖPNV haben, sowie Reisezeiten mit dem ÖPNV attraktiv im Vergleich zur Nutzung des MIV sind. Hierfür soll eine bessere Integration des ÖPNV in die Wegeketten der Bürger*innen erfolgen, sowie Zugangshemmnisse zum ÖPNV reduziert werden. Daher ergeben sich für diesen Steckbrief viele Synergien mit z. B. den Steckbriefen 6.3.5 (vernetzte Mobilität) sowie 6.2.5 (P+R), um diese Ziele zu erreichen.

Einen zentralen Beitrag zur Entwicklung des ÖPNV in Bonn wird in den kommenden Jahren die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) leisten. In diesem wird geregelt, wie der ÖPNV in Bonn grundsätzlich neugestaltet wird und es können neue Standards für Qualität, Angebot, Infrastruktur und Zuverlässigkeit des ÖPNV definiert werden. Aufgrund der langen Bearbeitungszeit für die Neuaufstellung wird der NVP noch keine Auswirkungen auf diese Fortschreibung des Steckbriefes haben. Als vorbereitender Schritt für die Neuaufstellung wurde jedoch bereits eine umfangreiche Bürgerbeteiligung über „bonn-macht-mit“ durchgeführt. Neben generellen Hinweisen und Anmerkungen der Bürger*innen, die während der Neuaufstellung berücksichtigt werden, gab es jedoch auch eine Vielzahl an konkreten Hinweisen über aktuelle Mängel im Bonner ÖPNV-Netz. Daher werden für den Zeitraum der Fortschreibung des Steckbriefes jährlich finanzielle Mittel in Höhe von 200.000 Euro für Verbesserungen in der Infrastruktur, Sauberkeit und Sicherheit sowie 200.000 Euro für Verbesserungen des Fahrplanangebots zur Verfügung gestellt, um diese Mängel kurzfristig und unabhängig von der Neuaufstellung des NVP beseitigen zu können und so zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV beitragen zu können.

Angesichts bestehender Finanzierungsprobleme des ÖPNV und von vielen als zu hoch empfundenen Ticketpreisen verstärkt die Stadt Bonn den Einsatz für alternative Finanzierungsmodelle des ÖPNV und setzt sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, für Anpassungen des Ticketsystems und der damit verbundenen Preise ein. Bereits bestehende vergünstigte Ticketangebote wie das Schülerticket oder das Klima­ticket werden weiterhin gefördert, indem über den städtischen Haushalt die benötigten Finanzmittel bereitgestellt werden. Für das eingeführte Klima­ticket werden nach derzeitigen Verkaufszahlen ca. 250.000 Euro jährlich benötigt. Neben dem eingeführten Klima­ticket (Gruppen-Tagesticket) bietet sich auch das Angebot eines vergünstigten Tagesticket für eine Person an. Hier wird mit Kosten in Höhe von 200.000 Euro jährlich gerechnet. Somit ergeben sich für diesen Steckbrief jährliche Gesamtkosten in Höhe von 850.000 Euro.
Meilensteine
Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
– Fortschreitende Planung für mehrere ÖPNV-Großprojekte
– Umsetzung beschlossener Maßnahmen zum ÖPNV-Ausbau
– Erneuerung des Fuhrparks bei Bussen und Bahnen
– Umsetzung von Maßnahmen zur Busbeschleunigung
– Einführung eines Klima-Tagestickets
– Preisnachlass für Inhaber*innen eines Bonn-Ausweises

Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
– Neuaufstellung des Nahverkehrsplans
– Inbetriebnahme des neuen Stadtbahnzielkonzeptes
– Fortschreitende Planung von ÖPNV-Großprojekten
– Weitere Umsetzung von Maßnahmen zur ÖPNV-Beschleunigung
– Fortschreitende Modernisierung des Fuhrparks, insbesondere der Stadt- und Straßenbahnen
– Weiterentwicklung und/oder Etablierung bestehender durch die Stadt Bonn geförderter Tickets
– Identifikation und Umsetzung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten für den ÖPNV
– Fortschreitender barrierefreier Ausbau aller auf Stadtgebiet befindlichen Haltestellen
– Umsetzung von ersten Maßnahmen, die sich aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zum NVP ergeben
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Das Ziel dieser Aktivität ist es, die Nutzung des ÖPNV-Angebotes zu erhöhen und dadurch Mobilitätsbedürfnisse auf den Umweltverbund zu verlagern. Mit Blick auf den Klimaplan bietet der ÖPNV gerade auf mittleren und vor allem langen Strecken ein besonders großes Verlagerungspotenzial auf den Umweltverbund, denn diese Wege werden eher selten zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt. Hierbei gibt es besondere Potenziale bei den Verkehren aus dem Umland zu den Arbeitsplatzschwerpunkten, Freizeitzielen und Einkaufsmöglichkeiten im Bonner Stadtgebiet. Für eine möglichst grosse Verlagerung dieser Verkehre auf den ÖPNV ist weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit den umliegenden Kommunen und insbesondere dem Rhein-Sieg-Kreis notwendig. Darüber hinaus bildet der ÖPNV eine Art Basismobilität, die für eine besonders hohe Personenzahl zugänglich ist und das Erreichen einer Vielzahl von Zielen ermöglicht. Um den ÖPNV weiter zu stärken und die Reisezeit zu verringern, soll dieser im Straßenraum grundsätzlich Vorrang vor dem MIV erhalten. Weiterführend wird beim Straßenumbau bzw. -neubau dem ÖPNV bzw. der im Straßenraum notwendigen Infrastruktur ein prioritärer Flächenbedarf zur Verfügung gestellt. Um den ÖPNV einer möglichst großen Personenzahl zugänglich zu machen, soll der barrierefreie Ausbau der Haltestellen sowie die Reduzierung von Barrieren bei der Nutzung des ÖPNV weiter abgebaut werden. Die mit der Bereitstellung beziehungsweise dem Betrieb des Angebotes verbundenen CO₂-Emissionen sollen durch die beschleunigte Umstellung des Fuhrparks der SWB auf batterie-elektrische Busse reduziert werden.
Zielgruppe(n)
Bonner*innen im Allgemeinen und im Besonderen Kfz-Nutzer*innen, die grundsätzlich bereit sind, auf den ÖPNV umzusteigen, dies jedoch aufgrund bestehender Hürden noch nicht tun.
Indikatoren
– Entwicklung der Fahrgastzahlen
– Entwicklung Modal Split ÖV und MIV
– Anteil barrierefreier Haltestellen
– Pünktlichkeitsquote
– Anteil der Bonner Haushalte, für die im Umkreis von 300 m eine Haltestelle erreichbar ist
– Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Fuhrpark
– Erreichen wesentlicher Planungsschritte bei einzelnen Großprojekten
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
DS 240089 Westbahn
DS 232003 Optimierungsmöglichkeiten der Abzweiganlage Landgericht
DS 231212 Sachstand Seilbahn
DS 240260 Seilbahn, Kooperationsvereinbarung mit SWBV
DS 212364-08 Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestellen in Oberkassel
DS 231159 Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien – Buslinie 612
DS 231394 Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien – Buslinien 611 und 613
DS 230579 Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien – Buslinie 603
DS 232044 Neuplanung ZOB Bonn
DS 240339 Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln, Sachstand
DS 240338 Zweigleisiger Ausbau der Stadtbahnlinie 18, Sachstand
DS 231878 Neubau Bahnhof Oberkassel im Rahmen Ausbau S 13
DS 230724 Fortschreibung des Nahverkehrsplans – Maßnahmen Dez 2023
DS 230661 Fortschreibung des Nahverkehrsplans – Maßnahmen Dez 2024
DS 230275 Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien – Buslinie 602
DS 241446 Bürgerantrag: Verbesserung des ÖPNV
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
– 6.2.1 Aufstellung eines Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP)
– 6.3.4 Qualitative und quantitative Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr
– 6.3.5 Kommunales Mobilitätsmanagement für vernetzte alternative Mobilitätsangebote innerhalb Bonns
– 6.2.5 Regionale Mobilität: Ausbau des P & R-Angebots

Projektname: -
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR) 650.000 650.000 (bereits im HH hinterlegt) + 200.000 (noch nicht hinterlegt) 850.000 850.000 850.000
Investiv (EUR)
Steckbrief 6.3.2. - Qualitative und quantitative Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr

Steckbrief 6.3.2. - Qualitative und quantitative Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
6 Mobilität 6.3 Verkehrsvermeidung und -verlagerung im Personenverkehr
Laufzeit
Start (Jahr): laufend Ende (Jahr): 2035
Beschreibung
Der Ausbau eines durchgängigen Radverkehrsnetzes mit Verbindungen zwischen allen Stadtteilen sowie den benachbarten Kommunen wird der strategische Schwerpunkt der städtischen Radverkehrsplanung. Als Grundlage hierzu dient das beschlossene Radverkehrsnetz (DS 230820). Wichtigstes Ziel hierbei ist die Steigerung der Verkehrssicherheit („Vision Zero“). Dies soll durch die Herstellung einer qualitativ hochwertigen Radinfrastruktur erreicht werden, die schlussendlich auch dem übergeordneten Ziel dient, den Radverkehrsanteil als Teil des Umweltverbundes in der Stadt zu erhöhen.

Um die anstehenden Maßnahmen besser priorisieren zu können, soll im Rahmen der Erstellung des digitalen Zwillings eine Bestandsaufnahme der bestehenden Infrastruktur erfolgen.

Bei der Planung soll nach Möglichkeit an zusammenhängenden Routen gearbeitet werden, gleichzeitig müssen aber auch Effizienzpotentiale durch Synergieeffekte zu anderen Projekten oder anstehenden Sanierungen etc. genutzt werden. Hierzu wird auf den Klimasteckbrief „6.2.4 Überplanung der Fuß- sowie Radinfrastruktur im Rahmen von Straßenumbaumaßnahmen“ verwiesen.

Bezüglich der Maßnahmen kann die Verwaltung proaktiv Vorschläge erarbeiten, um Netzlücken zu schließen. Die Planungsgrundsätze des Radentscheids dienen weiterhin als Grundlage der Planung, wenngleich die quantitativen Ziele angepasst werden sollen. Die Verwaltung ist bestrebt jährlich bis zu fünf signalisierte Knotenpunkte im Hinblick auf Optimierungspotenziale zu überprüfen. Alle über die zentrale Meldeplattform eingehenden Eingaben zu Fahrradbügeln werden laufend geprüft und im Rahmen der verwaltungsseitig bestehenden Kapazitäten umgesetzt.
Meilensteine
Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
– Fortschreibung & Beschluss Radverkehrsnetz
– Sukzessive Ausweitung Fahrradstraßen
– Sukzessive Ausweitung Grünpfeil für den Radverkehr
– Sukzessive Ausweitung Fahrradabstellanlagen
– Bau der Fahrradparkhäuser
– Sichere Radinfrastruktur entlang der Nord-Süd-Achse
– Ausbau Radpendlerroute Bornheim – Alfter – Bonn

Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
– Fortschreibung/Neuauflage Radverkehrskonzept im Rahmen des SUMP
– Bestandsaufnahme Zustand und Ausbaustandard im Radnetz
– Ausweitung der Fahrradstraßen als Bestandsteil des Radverkehrsnetzes
– Planungs- & Umsetzungsbeschlüsse für ausgewählte Routen oder Routenabschnitte
– Umsetzung weiterer Maßnahmen auf bestehenden zentralen Routen wie der Ost-West-Achse oder den Rheinradwegen
– sukzessive Vervollständigung von Radrouten
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Radverkehr ist ein wichtiger Baustein zur Reduzierung der Klima-Emissionen z. B. durch Verlagerung von Alltagswegen vom Auto auf das Fahrrad. Damit mehr Menschen das Fahrrad als Verkehrsmittel nutzen, muss ein gutes Infrastrukturangebot geschaffen werden, welches insbesondere in puncto Sicherheit einen Fokus legt.
Zielgruppe(n)
Alle Menschen die sich in Bonn bewegen. Sowohl Menschen die bereits Fahrrad fahren als auch Menschen, die dies bisher nicht in Betracht ziehen sind die Zielgruppe der Radverkehrsförderung. Radverkehrsförderung arbeitet nach dem Prinzip der Angebotsplanung: Durch die Schaffung eines guten Angebotes an Fahrradinfrastruktur wird Menschen die Möglichkeit gegeben sich für das Fahrrad als Verkehrsmittel zu entscheiden.
Indikatoren
– Modal Split des Radverkehrs
– Entwicklung der Radverkehrszahlen
– Anzahl von Fahrradabstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum
– Anzahl und Schwere der Unfälle mit Beteiligung von Radfahrer*innen
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen

DS 230636 Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn
DS 230820 Radverkehrsnetz Bonn
DS 231984 Regionales Fahrradmietsystem
DS 230853 Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz
DS 230483 Transparenzbericht über den Umsetzungsstand zum Bürgerbegehren Radentscheid Bonn, 2021 bis 2022
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
– 6.2.1 Aufstellung eines Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP)
– 6.2.4 Überplanung der Fuß- sowie Radinfrastruktur im Rahmen von Straßenumbaumaßnahmen
– 6.2.2 Verkehrs- und Mobilitätskonzepte für innerstädtische Quartiere
– 6.3.3 Parkraummanagement und Quartiersparken
– 6.3.4 Qualitative und quantitative Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr
– 6.3.5 Kommunales Mobilitätsmanagement für vernetzte alternative Mobilitätsangebote innerhalb Bonns

Projektname: Digitaler Zwilling
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR) 620.500 967.668 2.000.000 2.050.000 2.150.000
Investiv (EUR) 5.800.000 6.950.000 4.500.000 4.625.000 4.750.000
Steckbrief 6.3.3. – Parkraummanagement und Quartiersparken

Steckbrief 6.3.3. – Parkraummanagement und Quartiersparken

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
6 Mobilität 6.3 Verkehrsvermeidung und -verlagerung im Personenverkehr
Laufzeit
Start (Jahr): laufend Ende (Jahr): 2035
Beschreibung
Wo verkehrsplanerisch sinnvoll und rechtlich möglich, setzt die Verwaltung stadtteilbezogene Parkraumkonzepte mit Bewohnerparkregelung und Parkraumbewirtschaftung um. Zusätzlich versucht die Verwaltung neue Quartiersparkmöglichkeiten zu schaffen, sowohl durch den Bau von Quartiersgaragen und -parkplätze als auch durch die Öffnung bestehender Parkflächen für Anwohnende mit dem Projekt Parken im Quartier. Mit diesen Konzepten soll der Parksuchverkehr in den Quartieren reduziert und nicht mehr benötigter Straßenraum für den Umweltverbund oder andere Zwecke - wie neuen Grünflächen - genutzt werden. Überdies sollen die nutzbaren Gehwegbreiten vergrößert werden, sodass die Umsetzung des Steckbriefs auch zur Förderung des Fußverkehrs beiträgt. Durch das Parkraummanagement werden die Anreize erhöht, Kfz außerhalb des öffentlichen Straßenraums abzustellen. Im Interesse des Wirtschaftsverkehrs wird dabei durch eigene Lösungen wie Ladezonen und Wirtschaftsparkplätze die Erreichbarkeit der Straßen für diese Nutzergruppe verbessert.
Meilensteine
Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
– Stadtweite Identifikation von Potenzialflächen für den Bau von Quartiersgaragen
– Entwicklung von Quartiersparkmöglichkeiten im Rahmen des Projekts „Parken im Quartier“. Hierzu ist festzuhalten, dass aus Sicht der Verwaltung deutlich mehr Standorte in kurzer Zeit umgesetzt werden könnten, dies jedoch aktuell durch restriktive landes- und bundesrechtliche Vorgaben – insbesondere zum Lärmschutz – eingeschränkt wird.
– Umsetzung des Parkraumkonzepts Nordstadt, Beuel-Mitte

Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
– Umsetzung weiterer Parkraumkonzepte, u. a. Weststadt
– Planung weiterer Parkraumkonzepte im Rahmen der gesamtstädtischen Parkraumstrategie
– Machbarkeitsstudie für die Umsetzung von Quartiersgaragen
– Inbetriebnahme weiterer Flächen im Rahmen des Projekts „Parken im Quartier“, insbesondere bei Anpassung der aktuellen genehmigungsrechtlichen Vorgaben
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Die Umsetzung des Steckbriefs schafft Möglichkeiten, um durch die Neuverteilung des Straßenraums Flächen für den Rad- und Fußverkehr bereitzustellen. Zudem werden öffentliche Parkplätze für Pkw umgewandelt in Flächen für alternative Mobilitätsangebote (Fahrradparken, Abstellmöglichkeiten für Sharing-Angebote Mobilstationen) sowie für Grünflächen, Aufenthaltsflächen, Außengastronomie und ausgewiesene Lieferzonen für Lastenräder sowie Lieferfahrzeuge. Durch weniger Parksuchverkehre in den Wohnvierteln kann eine Verkehrsberuhigung erreicht und damit Konflikte zwischen dem Umweltverbund und dem Kfz-Verkehr verringert werden.
Zielgruppe(n)
Anwohnende, Gewerbetreibende sowie deren Kund*innen und Besucher*innen in den innerstädtischen Quartieren.
Indikatoren
– Entwicklung Modal Split im Personenverkehr
– Entwicklung der Zahl der in Bonn zugelassenen Fahrzeuge
– Entwicklung der Zahl der Pkw-Stellplätze im öffentlichen Raum
– Entwicklung des Anteils bewirtschafteten öffentlichen Straßenraums
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
DS 212060 – Gesamtstädtische Parkraumstrategie
DS 252883 – Fortschreibung der Priorisierungsliste
DS 222019 – Parken im Quartier (Mehrfachnutzung bestehender Parkflächen)“
DS 240781 – Parken und Verkehr im Quartier verbessern
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
– 4.2.1 Klimagerechte Innenentwicklung und Nachverdichtung (Städtebauliche, planungsrechtliche und hochbauliche Ansätze)
– 6.2.2 Verkehrs- und Mobilitätskonzepte für innerstädtische Quartiere
– 6.5.1 Förderung der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität im öffentlichen und halböffentlichen Raum
– 6.3.4 Qualitative und quantitative Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr
– 6.2.1 Aufstellung eines Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP)

Projektname:
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR) 278.158,77 185.255 600.000 600.000 600.000
Investiv (EUR) 900.000 900.000 900.000
Steckbrief 6.3.4. - Qualitative und quantitative Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr

Steckbrief 6.3.4. - Qualitative und quantitative Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
6 Mobilität 6.3 Verkehrsvermeidung und -verlagerung im Personenverkehr
Laufzeit
Start (Jahr): laufend Ende (Jahr): 2035
Beschreibung
Die Bedingungen für das Zufußgehen werden auch mit Blick auf den hohen Fußverkehrsanteil (32%, Stand 2023) in Bonn kontinuierlich verbessert. Dies erfolgt zum einen durch eine Straßenplanung, welche mit den Gehwegen außen beginnt, anschließend die Bedürfnisse des Radverkehrs und des ÖPNV in den Blick nimmt und zuletzt den fließenden und ruhenden Kfz-Verkehr. Die Herstellung von barrierefrei nutzbaren Wegen hat stets Priorität. Dabei folgt die Planung den aktuellsten Regelwerken und berücksichtigt eine Regelbreite der Gehwege von 2,50 Meter und mehr. Die Mindestbreite von Gehwegen beträgt in Bonn 1,50 Meter, welche dementsprechend nur in Ausnahmefällen wie baulichen Engstellen angewendet werden kann. Die Mindestbreite ist im Bestand des Stadtgebiets mittelfristig flächendeckend wiederherzustellen und langfristig, wenn baulich möglich, auf die Regelbreite zu erhöhen.

Trotz oder gerade wegen des gestiegenen Fußverkehrsanteils sinkt die Zufriedenheit mit der vorgefundenen Infrastruktur laut der Mobilität in Deutschland 2023. Daher soll eine Befragung durchgeführt werden, um die dringlichsten infrastrukturellen Herausforderungen aus Sicht der Bevölkerung zu identifizieren und auf dieser Basis die Arbeit der Verwaltung zu priorisieren.

Zum anderen werden die Bedingungen für das Zufußgehen flächendeckend im Bestand verbessert. Hierfür wird ein Katalog aus möglichen Maßnahmen definiert (Verkehrslenkung, Markierungen und bauliche Maßnahmen). Anschließend soll kurz- bis mittelfristig ein jährlich fortzuschreibendes Programm „Sofortmaßnahmen Zufußgehen“ eingerichtet werden. Hierbei ist auf Synergien mit bestehenden Aufgaben wie dem Programm zur Absenkung von Bordsteinen zu achten sowie auf die ausreichende Ausstattung des Programms mit finanziellen Mitteln. Bei der jährlichen Erstellung des Programms ist eine intensive Zusammenarbeit des Stadtplanungs- und des Tiefbauamts sowie des Amts für Umwelt und Stadtgrün von großer Bedeutung, auch um gegebenenfalls den Bedarf für die Umsetzung jeweils ergänzender Maßnahmen zu identifizieren und diese synergetisch umzusetzen. Grundlage für die Priorisierung von Maßnahmen kann eine kartenbasierte Darstellung von Bedeutungsräumen sein, die für das Zufußgehen besonders wichtige Bereiche der Stadt zeigen. Dabei werden auch geplante Baumaßnahmen der Stadt Bonn betrachtet, um im Sinne eines effizienten Ressourceneinsatzes Verbesserungen für die Bedingungen des Fußverkehrs in die jeweilige Gesamtmaßnahme zu integrieren.

Die Datenbasis wird durch eine gesamtstädtische Bestandsaufnahme der Seitenbereiche inklusive Gehwegbreiten, Mängel und Barrieren, Erstellung eines Bedeutungsplans nach durchschnittlicher Frequentierung des Fußverkehrs erhöht. Dies wird durch eine detaillierte Bürgerbefragung zur subjektiven Qualitätseinschätzung der Bedingungen für das Zufußgehen ergänzt. Es erfolgt eine Vergabe für die Erstellung einer Konzeption von Bedeutungsräumen für das Zufußgehen. Für die spätere Initiierung eines „Sofortprogramm Zufußgehen“ wird ein Maßnahmenkatalog erstellt und abgestimmt. Dieser soll die Grundlage für das jährlich fortzuschreibende Sofortprogramm bilden. Die Verwaltung erstellt ein Konzept „Freie Gehwege“. Es beinhaltet unter anderem den Umgang mit Mülltonnen beispielsweise durch das „Stuttgarter Rechteck“ oder Multifunktionsstreifen mit Flächen für Parkscheinautomaten, Stromkästen, Briefkästen, Bänke und Weiteres. Zur Förderung des Zufußgehens erarbeitet die Verwaltung allgemeine Handlungsempfehlungen beispielsweise zum Umgang mit Falschparken, Abstellflächen für Räder und Roller oder Ampelschaltungen.
Meilensteine
Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
– Durchführung eines Pilotprojektes für die Erfassung und Analyse von Bedeutungsräumen in Hinblick auf eine Fußverkehrsstrategie
– Entfall von Gehwegparken im Rahmen der Parkraumkonzepte Venusberg, Nordstadt, Beuel-Mitte dort wo ein Mindestmaß von 1,5 m unterschritten wird.
– Erstellung von Standards für niveaugleiche Querungen und barrierefreien, differenzierten Borden, freien Ecken / Gehwegaufweitungen
– Erhöhung der Kontrolldichte bei illegalem Parken durch die städtische Verkehrsüberwachung
– Erstellung von ersten Schulwegplänen und Förderung des Zufußgehens im Schüler*innenverkehr

Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
– Erstellung von Bedeutungsräumen für den Fußverkehr
– Stadtweite Befragung zu den Hemmnissen für das Zufußgehen
– Erstellung eines Maßnahmenkataloges
– Erstellung eines Konzeptes für “freie Gehwege”
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Durch eine verbesserte Infrastruktur und den Abbau von Zugangsbarrieren können in Bonn mehr Wege, deren Distanz und Wegezweck dies ermöglichen, zukünftig zu Fuß zurückgelegt werden. Im Sinne der „Vision Zero“ soll insbesondere die Zahl schwerer oder tödlicher Unfälle mit Beteiligung von Fußgänger*innen erheblich reduziert werden. Von der Förderung des Zufußgehens profitieren aufgrund dessen Zugänglichkeit und Bedeutung besonders viele Personen, insbesondere jedoch Kinder, Jugendliche und ältere Personen. Denn diese legen in der Regel vergleichsweise kürzere Wege zurück und dies überdurchschnittlich häufig zu Fuß. Die Förderung einer barrierefreien Infrastruktur hat zudem eine hohe Bedeutung angesichts einer stetig alternden Gesellschaft sowie zur Erhöhung der Teilhabeoptionen – insgesamt 15 Prozent der Menschen in Bonn geben an, mobilitätseingeschränkt zu sein. Die Förderung des Zufußgehens dient aufgrund der wichtigen Verknüpfungsfunktion und der barrierefreien Nutzbarkeit in großem Maße auch der Förderung des ÖPNV.
Zielgruppe(n)
Bonner*innen im Allgemeinen sowie Kinder, Jugendliche und ältere Menschen im Besonderen, Nutzer*innen des ÖPNV
Indikatoren
– Modal Split des Fußverkehrs
– Anteil der Pkw-Wege im Kurzstreckenbereich
– Anteil barrierefreier Gestaltung im Fußwegenetz
– Entwicklung der Anzahl von Verkehrsunfällen mit Personenschäden
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
DS 231268 Information zum Fußverkehrs-Check 2023
DS 231857 Mitwirkungsprozess: Bönnsche Viertel (Sachstand Oktober 2023)
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
– 6.2.1 Aufstellung eines Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP)
– 6.2.3 Mobilitätsmanagement an Kitas und Schulen
– 6.2.4 Überplanung der Fuß- sowie Radinfrastruktur im Rahmen von Straßenumbaumaßnahmen

Projektname:
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR) 51.644 23.819 50.000 50.000 50.000
Investiv (EUR) 300.000 300.000 300.000 300.000 300.000
Steckbrief 6.3.5. - Kommunales Mobilitätsmanagement für vernetzte alternative Mobilitätsangebote innerhalb Bonns

Steckbrief 6.3.5. - Kommunales Mobilitätsmanagement für vernetzte alternative Mobilitätsangebote innerhalb Bonns

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
6 Mobilität 6.3 Verkehrsvermeidung und -verlagerung im Personenverkehr
Laufzeit
Start (Jahr): laufend Ende (Jahr): 2035
Beschreibung
Mobilstationen sind physische Schnittstellen für den Übergang zwischen miteinander baulich, organisatorisch und tariflich optimal miteinander verknüpften Angeboten des Umweltverbundes. Die Stationen umfassen je nach Größe und räumlicher Lage des jeweiligen Standortes eine ÖPNV-Anbindung, Carsharing-Stationen, Abstellmöglichkeiten für E-Scooter und Leihfahrräder sowie witterungs- sowie diebstahlgeschützte Radabstellplätze (auch für Lastenfahrräder und Fahrradanhänger), ergänzend können mietbare Lastenräder, Paketstationen, Mikrodepots und weitere Ausstattungselemente wie z.B. Luftpumpen das Angebot abrunden. Mobilstationen können auf spezifische Mobilitätsbedürfnisse und Mobilitätsdefizite ausgerichtet werden und somit sowohl die Mobilität in der Region, in der Stadt und im Quartier verbessern.

Die Sharing-Angebote in Bonn und der Region werden im gesamten Stadtgebiet auch außerhalb von Mobilstationen ausgebaut. Dadurch werden in Bonn flächendeckend verfügbare Angebote für die gesamte Wegekette und für unterschiedliche Nutzer*innenbedarfe geschaffen, die eine vollwertige Alternative zur Nutzung des (privaten) Pkws bieten. Dabei unterstützt die Stadt Bonn gewerbliche Bikesharing-Anbieter*innen sowie die Carsharing-Anbieter*innen, um auch in unwirtschaftlich zu bedienenden Gebieten ein Basisangebot zu schaffen.
Meilensteine
Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
– Ausbau des Carsharing-Angebotes mit 73 Standorten
– Einrichtung von 30 Mobilstationen
– Bau von vier Fahrradparkhäusern
– Einführung eines regionalen Fahrradmietsystems

Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
– Mobilstationen: Nach der Umsetzung der ersten 30 Stationen im Innenstadtbereich sollen nun stadtweit weitere Stationen hinzukommen, bis ein flächendeckendes Netz im Stadtgebiet vorhanden ist. Für die Umsetzung wird 2025/2026 ein Konzept erstellt, welches zunächst Standorte mit den jeweiligen Bedarfen und Potenzialen analysiert und darauf aufbauend einen Umsetzungsfahrplan mit Prioritäten zur Umsetzung darstellt, der ab 2026 umgesetzt wird.
– Carsharing: Im Rahmen einer Ausschreibung konnten bereits stadtweit stationsbasierte Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum geschaffen werden, die sich größtenteils an Standorten von (geplanten) Mobilstationen befinden. Eine Netzverdichtung und Angebotserweiterung soll im Zuge weiterer Ausschreibungen in den nächsten Jahren erfolgen, um das Netz bedarfsgerecht und angebotsorientiert zu optimieren.
– Fahrradmietsystem: Über das regionale Fahrradmietsystem gibt es ein Angebot von Leihrädern ohne Antrieb, Pedelecs und (einigen) Lastenrädern. Der Zuschlag wurde bis Ende 2030 erteilt. An neuralgischen Punkten werden im Stadtgebiet Abstellmöglichkeiten für die Räder sukzessive geschaffen bzw. ausgebaut. Eine Verfügbarkeit von Rädern ist über die Laufzeit im gesamten Stadtgebiet sicherzustellen. Über das Förderprogramm EFRE wurden an sechs Standorten insgesamt 18 Lastenräder bereitgestellt. Ein sukzessiver Ausbau des Angebotes ist angedacht.
– E-Scooter-Angebot: Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es ein eigenwirtschaftliches Basisangebot an E-Scootern im Stadtgebiet. An neuralgischen Punkten werden Abstellmöglichkeiten für E-Scooter sukzessive geschaffen bzw. ausgebaut.
– Fahrradabstellanlagen: Bedarfsgerecht werden im Stadtgebiet weitere Fahrradabstellanlagen geschaffen. Diese werden hinsichtlich Wetter- und Diebstahlschutz unterschiedlich ausgestattet.
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Das Ziel dieser Aktivität ist es, den Umweltverbund zu attraktivieren und zu ergänzen und multi- und intermodale Mobilität zu vereinfachen. Auf diese Weise sollen Wege mit dem privaten Pkw auf der gesamten Wegekette durch das Angebot von attraktiven, intelligenten und verknüpft nutzbaren Mobilitätsangeboten ersetzt werden.

Insgesamt soll ein flächendeckendes Netz von Mobilstationen und Shared-Mobility-Angeboten aufgebaut werden.
Zielgruppe(n)
Shared-Mobility ermöglicht Mobilitätsketten und baut damit bestehende Hürden bei der Nutzung des Umweltverbunds ab. Dementsprechend werden diejenigen Personen angesprochen, welche bisher aufgrund eben jener Hürden den Umweltverbund nicht oder nicht regelmäßig nutzten. Insbesondere für das Carsharing sind Gelegenheitsnutzer*innen von Kfz eine wichtige Zielgruppe, da Carsharing für diesen Kreis meist komfortabler und kostengünstiger ist als ein privates Kfz.
Indikatoren
– Entwicklung Modal Split im Personenverkehr
– Entwicklung der Zahl von Mobilstationen
– Entwicklung der Zahl der Nutzer*innen von Sharing-Angeboten
– Anteil der Bonner Haushalte, für die im Umkreis von 500 m eine Mobilstation erreichbar ist
– Ranking des Bundesverbands Carsharing
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
DS 230813 Sachstand des Förderprojektes „Emissionsfreie Innenstadt (EFRE)“

Carsharing:
DS 221504 Ausschreibungsergebnis Carsharing
DS 221504-07 Ausschreibungsergebnis Carsharing

Fahrradmietsystem:
DS 240581 Beschlussvorlage „Regionales Fahrradmietsystem“
DS 240581-03 Zwischenstand „Regionales Fahrradmietsystem“
DS 240581-04 Hardtberg
DS 240581-05 Bad Godesberg
DS 240581-06 Bonn
DS 240581-07 Beuel
DS 240581-08 Mitteilungsvorlage „Regionales Fahrradmietsystem“
DS 240581-09 Gebühr für kostenpflichtiges Abstellen
DS 240581-12 Sachstandsbericht
DS 240839-01 Beschlussvorlage: Beschilderung und Bodenmarkierung für E-Scooter und Leihfahrräder

Lastenradsharing:
DS 211635 Elektro-Lastenfahrrad-Mietsystem für Bonn
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
– 6.5.1 Förderung der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität im öffentlichen und halböffentlichen Raum
– 6.3.2 Qualitative und quantitative Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr (Teilbereich: Fahrradabstellanlagen in bestehenden Parkhäusern)
– 6.4.1 Urbane Wirtschaftsverkehre (Teilbereich: Wirtschaftszonen)

Projektname:
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR) 278.159 140.265 572.000 572.000 572.000
Investiv (EUR) 685.000 685.000 685.000
Steckbrief 6.4.1 - Konzeptuelle Planung und Organisation urbaner Wirtschaftsverkehre

Steckbrief 6.4.1 - Konzeptuelle Planung und Organisation urbaner Wirtschaftsverkehre

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
6 Mobilität 6.4 Verkehrsvermeidung und -verlagerung: Wirtschafts- und Güterverkehr
Laufzeit
Start (Jahr): laufend Ende (Jahr): 2035
Beschreibung
Die Stadt Bonn berücksichtigt bei der Planung und Umsetzung nachhaltiger Verkehrskonzepte im Besonderen die Bedürfnisse des Wirtschaftsverkehrs sowie verkehrsplanerisch die Förderung nachhaltiger und innovativer Lösungen für Wirtschaftsverkehre. Dies gilt regelmäßig bei der Planung von Parkraumkonzepten und der Erstellung von Bebauungsplänen. Als eigene Projekte sollen Quartierskonzepte in Pilotquartieren umgesetzt werden, um wertvolle Erfahrungen für die langfristige Verstetigung der Aktivität zu sammeln.

Teil eines solchen Quartierskonzepts können Ladezonen, Wirtschaftszonen und dezentrale Logistiklösungen (bspw. Packstationslösungen) in Kombination mit Mobilstationen sein. Auch der fließende Verkehr und mögliche Routen für den Wirtschaftsverkehr im Kontext der Verkehrslenkung sollen betrachtet werden.

Im Rahmen der Umsetzung des Steckbriefs sollen die Logistik und Lieferketten in den Ortsteil- und Bezirkszentren insbesondere mit Blick auf die Förderung nachhaltiger Logistik betrachtet werden.

Gesamtstädtisch wird die Betrachtung von Lkw-Vorrangrouten zur Erschließung von Gewerbegebieten und zur Lenkung und Bündelung der Verkehre betrachtet.

Zentral für den Erfolg des Steckbriefs ist die projektübergreifende Arbeit und die Nutzung von Synergieeffekten.
Meilensteine
Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
– Einrichtung von Ladezonen im Rahmen von verkehrsplanerischen Maßnahmen
– Einrichtung und Digitalisierung von Wirtschaftsparkplätzen an ersten Pilotstandorten
– Durchführung des Projekts „Flottes Gewerbe“ zum Ausprobieren von Lastenrädern für Betriebe

Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
– Konzeptausschreibung für Quartierskonzepte in Pilotquartieren
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Durch die Bonner Mobilitätswende soll auch mehr Platz für Verkehre geschaffen werden, die in der Regel nur mit einem Kraftfahrzeug bewältigt werden können. Dieser Effekt soll sich zum einen durch die Verlagerung nicht notwendiger Kfz-Verkehre außerhalb der Wirtschaftsverkehre einstellen sowie zum anderen durch eine Privilegierung der Wirtschaftsverkehre durch eigene Infrastruktur. Hierdurch stellt sich auch ein positiver Klimaeffekt ein, da Fahrten auf direkterem Wege erfolgen können, wenn beispielsweise eine aufwendige Parkplatzsuche entfällt. Grundsätzlich gilt, dass neben dem Wechsel der Antriebsart von Kraftfahrzeugen Wirtschafts- und Güterverkehre wo möglich auf alternative Verkehrsmittel verlagert werden sollen. Das können Lastenräder für innerstädtische Strecken oder auch Kleinstfahrzeuge für Kurzstrecken zum Ziel sein. Dies soll zur Reduzierung des Fahrtenaufkommens und der klimaschonenderen Zurücklegung von Distanzen beitragen. Hierdurch soll schlussendlich die Abwicklung der Wirtschaftsverkehre effizienter und damit sowohl wirtschafts- als auch kundenfreundlicher erfolgen, ein Beitrag zu einem nachhaltigeren Verkehrssystem geleistet werden sowie Bonn als attraktiver Wirtschaftsstandort weiterentwickelt und verbessert werden.
Zielgruppe(n)
In Bonn ansässige Unternehmen mit eigener Fahrzeugflotte, in Bonn aktive Unternehmen der KEP- und Logistikbranche; Unternehmen, die auf nachhaltige Logistiklösungen setzen oder offen für deren Einsatz sind.
Indikatoren
– Entwicklung der Verkehrsleistung im Wirtschafts- und Güterverkehr
– Entwicklung der Anteile von Antrieben der Fahrzeuge in den Bonner Unternehmensflotten
– Zahl der realisierten Mikrodepots
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
– Teilweise könnten Aufgabenfelder ggf. im Steckbrief 6.3.3 Parkraummanagement und Quartiersparken (z.B. zu Ladezonen-Ausweisung) oder im Steckbrief 6.3.5 Kommunales Mobilitätsmanagement für vernetzte alternative Mobilitätsangebote innerhalb Bonns (Packet-Stationen) behandelt werden.
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR) 39.722,17 13.232,5 150.000 50.000 150.000
Investiv (EUR)
Steckbrief 6.5.1 - Förderung der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität

Steckbrief 6.5.1 - Förderung der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität im öffentlichen und halböffentlichen Raum

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
6 Mobilität 6.5 Klimaschonende Antriebe und Kraftstoffe
Laufzeit
Start (Jahr): laufend Ende (Jahr): 2035
Beschreibung
Ein Baustein für ein klimaschonenderes Verkehrssystem ist die Antriebswende. Um die Antriebswende von kommunaler Seite zu unterstützen, kann die Stadt Bonn mit ihrer Verwaltung und ihren kommunalen Unternehmen neben den Aktivitäten im eigenen Fuhrpark und bei der ÖPNV-Flotte vor allem bei der Konzeption bzw. Planung der notwendigen Ladeinfrastruktur aktiv werden. Zudem kann die Stadt mit Information und Kommunikation auf eine Beschleunigung der Antriebswende hinwirken. Um den Aufbau von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen besser steuern zu können, lässt die Verwaltung ein E-Ladeinfrastrukturkonzept erstellen. Im Ladeinfrastrukturkonzept wird neben einer Bestandsanalyse, einer Szenarien-Entwicklung und einer Bedarfsprognose auch ein Umsetzungsleitfaden erarbeitet, auf dessen Grundlage der zielgerichtete, bedarfsgerechte und flächendeckende Ladeinfrastrukturausbau in Bonn erfolgen soll. Zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen, wird die Stellplatzsatzung der Stadt Bonn, die auf die Vorgaben des Gebäude- Elektromobilitätsinfrastrukturgesetzes (GEIG) verweist, konsequent angewendet.
Meilensteine
Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
– Errichtung von mehr als 555 öffentlichen Ladepunkten im Stadtgebiet

Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
– Fertigstellung des Ladeinfrastrukturkonzepts zur strategischen Steuerung des flächendeckenden Ausbaus im Stadtgebiet mit dem Ziel einer Elektrifizierung mindestens eines Drittels der Bonner Kfz-Flotte
– Ggf. Elektrifizierung der Carsharing-Standorte
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Der Ausbau von öffentlicher, halb-öffentlicher und privater Ladeinfrastruktur ist eine der Grundvoraussetzungen für die Akzeptanz von Elektromobilität bei Fahrzeugnutzer*innen. Dabei sollen die Fahrten mit Fahrzeugen mit konventionellen Verbrennungsmotoren, die weder vermieden noch verlagert werden können, zukünftig mit Fahrzeugen mit kohlenstoffarmen und kohlenstofffreien Antrieben durchgeführt werden. Der Fokus der Antriebswende liegt dabei auf dem Ausbau der Elektromobilität. Das Ziel dieser Aktivität ist die Beschleunigung der Substitution von Fahrzeugen mit konventionellem Verbrennungsmotor und die Erhöhung der Anzahl der E-Fahrzeuge durch die Beschleunigung der Bereitstellung der hierfür erforderlichen Ladeinfrastruktur.
Zielgruppe(n)
Bonner Bürger*innen, Pendler*innen und Tourist*innen die auch zukünftig ein Auto nutzen möchten
Indikatoren
– Zahl der Ladepunkte im öffentlichen (und halb-öffentlichen Raum sowie auf privaten Flächen) im Vergleich zum Bedarf
– Zahl der in Bonn zugelassenen Elektrofahrzeugen (differenziert nach BEV/PHEV, Pkw/Nutzfahrzeugen), deren Anteil an der in Bonn zugelassenen Gesamtflotte und deren Gesamtverkehrsleistung
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
DS 211775-01 Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Bonn
DS 240065 Mitteilungsvorlage zum zukünftigen Ausbau der E-Ladeinfrastruktur
DS 222267-01 Zwei neue E-Ladestationen in Bad Godesberg auf der Burgstraße 83
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
– 6.3.3 Parkraummanagement und Quartiersparken
– 6.3.5 Kommunales Mobilitätsmanagement für vernetzte alternative Mobilitätsangebote innerhalb Bonns
– 6.2.1 Aufstellung eines Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP)
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR) 51.644,36 21.172 50.000 50.000 50.000
Investiv (EUR) 200.000 200.000 200.000

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