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Handlungsfeld Energie Steckbriefe

Handlungsfeld Energie - Steckbriefe

Steckbrief 5.1.1. - Investitionsprogramm Wärmeversorgung Konzernliegenschaften

Steckbrief 5.1.1. - Investitionsprogramm Wärmeversorgung Konzernliegenschaften

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
5 Energie 5.1 Stadt als Vorbild: Energieversorgung und -erzeugung im kommunalen Einflussbereich
Laufzeit
Start (Jahr): 2025 Ende (Jahr): 2035
Beschreibung
Zur Erreichung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung wird ein Investitionsprogramm zur sukzessiven Umstellung der derzeitigen Wärmeversorgung in den Liegenschaften des Konzerns Stadt Bonn umgesetzt.

Um die praktische Umsetzung und Zielerreichung anstehender, energetischer Sanierungen zu beschleunigen, wird der Abschluss eines neuen Rahmenvertrages zwischen SGB und SWB angestrebt, der eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit vertraglich regelt. Die bestehenden Contractingverträge werden in den neuen Rahmenvertrag überführt.

Der Schwerpunkt dieser energetischen Sanierung liegt zunächst auf den technischen Anlagen.

Parallel hierzu wird sukzessive die gesamtheitliche Gebäudesanierung umgesetzt, die sich aus der Entwicklung einer Sanierungsstrategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand abzeichnet (siehe hierzu Steckbrief 4.1.1.).

Darüber hinaus sollte eine Quartiersbetrachtung durchgeführt werden, da kommunale Liegenschaften bspw. als Ankerkunde für Nah- und Fernwärmenetze dienen können und somit einen Beitrag zur Umstellung der primären Versorgungslösung im Quartier leisten können.

Schulen und Kindertageseinrichtungen erhalten eine hohe Priorisierung wegen der hohen relativen Verbräuche und des Multiplikatoreffekts in die Gesellschaft.
Meilensteine
Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
  • Wärmecontracting zwischen SWB und SGB
  • 25 Liegenschaften haben Verträge im Rahmen des Contracting abgeschlossen bzw. wurde die Absicht bekundet
Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
  • Vertragsschluss neuer Rahmenvertrag zu energetischen Sanierungen zwischen SGB und SWB
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Fossile Brennstoffe bis 2035 zu 100% durch erneuerbare Energien zu ersetzen
Zielgruppe(n)
Konzern Stadt Bonn
Indikatoren
  • Fossile Wärmeerzeugungsanlagen (Öl und Gas gesamt), Kesselaustauschrate, Wärmepumpen
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
  • 4.1.1. Strategie für klimaneutralen Gebäudebestand
  • 4.1.2. Ausbau und Verstetigung Energiemanagement
  • 4.3.2. Entwicklung integrierter energetischer Quartierskonzepte
  • 4.4.1. Energieleitlinien: Weiterentwicklung bezüglich Bestandserhalt als strategischer Ansatz für nachhaltige Bauvorhaben
  • 5.1.2. PV-Initiative Konzern Stadt Bonn
Projektname:
Kostenschätzung: Im Wirtschaftsplan des SGB (es liegt noch keine Kostenschätzung vor) 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR)
Investiv (EUR)
Steckbrief 5.1.2. - PV-Initiative Konzern Stadt Bonn

Steckbrief 5.1.2. - PV-Initiative Konzern Stadt Bonn

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
5 Energie 5.1 Stadt als Vorbild: Energieversorgung und -erzeugung im kommunalen Einflussbereich
Laufzeit
Start (Jahr): 2023 Ende (Jahr): 2029
Beschreibung
Gemäß des „Klimaplanes 2035 für die Bundesstadt Bonn“ sollen bis zum Jahr 2028 alle geeigneten städtischen Liegenschaften flächendeckend mit Photovoltaikanlagen belegt werden.

Im Rahmen des Arbeitsprogrammes bis 2025 wurde für den angestrebten Photovoltaikausbau mit dem Rahmenvertragspartner SWB gemeinsam ein Vertragswerk ausgearbeitet (vgl. Mitteilungsvorlage 240946) und seitens SGB und SWB im Frühjahr 2024 unterzeichnet.

Seitdem sind zahlreiche PV-Anlagen installiert worden, darunter auch größere Anlagen mit einer nennenswerten Anlagenleistung – etwa die PV-Anlage auf der Carl-Schurz-Grundschule (99 kWp) oder dem Heinrich-Hertz-Europakolleg (83 kWp). Wo möglich wird die PV-Anlage in Kombination mit Dachbegrünung umgesetzt. Weitere Gebäude, die zur Belegung mit PV-Anlagen in den nächsten Jahren vorgesehen sind, wurden im Jahr 2025 in einer Machbarkeitsstudie auf statische und bauliche Voraussetzungen geprüft.
  • 2023: 607 kWp PV installiert
  • 2024: 1.830 kWp PV installiert
  • 2025: 2.500 kWp PV als Ziel
Im Zeitraum 2026–2028 steht eine weitergehende Umsetzung der PV-Initiative im Tagesgeschäft und die Realisierung von zahlreichen Anlagen aus. Dabei wird weiterhin – sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind – die Vollbelegung der Dachflächen in Kombination mit extensiver Dachbegrünung angestrebt.

Anhand eines PV-Dashboards, welches in Zusammenarbeit mit den SWB eingeführt werden soll, kann der PV-Ausbaustand einschließlich tagesaktueller Ertragszahlen abgelesen werden.
Meilensteine
Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
  • Abschluss des Vertragsrahmens für die Zusammenarbeit bei dem PV-Ausbau zwischen SWB und SGB
  • Abschluss der Machbarkeitsstudie
  • Zusätzlich wird bei jeder größeren Sanierung / Neubaumaßnahme automatisch PV mitgedacht
Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
  • Darstellung der installierten PV-Kapazität im Rahmen des Klimakompass und der Klimaplan-Berichterstattung
  • Öffentliche Kommunikation über geeignete PV-Anlagen, bspw. auf denkmalgeschützten Gebäuden
  • Einführung PV-Dashboard
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Dekarbonisierung der Stromversorgung von Liegenschaften des Konzern Stadt Bonn
Zielgruppe(n)
Konzern Stadt Bonn
Indikatoren
  • PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden – installierte Gesamtleistung, EE-Anteil am Verbrauch
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
  • 5.1.1. Investitionsprogramm Wärmeversorgung Konzernliegenschaften
  • 4.1.1. Strategie für klimaneutralen Gebäudebestand
  • 4.1.2. Ausbau und Verstetigung Energiemanagement
  • 4.3.2. Entwicklung integrierter energetischer Quartierskonzepte
  • 5.3.2. Pilotprojekte erneuerbare Energien im Stadtgebiet Bonn
Projektname:
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR)
Investiv (EUR)
Im Wirtschaftsplan SGB/SWB (es liegt noch keine Kostenschätzung vor)
Steckbrief 5.2.1. - Fortschreibung Kommunale gesamtstädtische Wärmeplanung

Steckbrief 5.2.1. - Fortschreibung Kommunale gesamtstädtische Wärmeplanung

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
5 Energie 5.2 Beschleunigung klimagerechte Energieplanung
Laufzeit
Start (Jahr): 2023 Ende (Jahr): 2035
Beschreibung
Bis 2035 soll Bonn klimaneutral heizen. Der Bonner Wärmeplan (DS 252604) muss nach §25 Wärmeplanungsgesetz spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. D.h.:
  • die Bestandsanalyse muss auf vorliegende Daten geprüft und ggf. angepasst werden,
  • die Potenzialanalyse muss neue Erkenntnisse berücksichtigen (bspw. durch Machbarkeits- oder Vertiefungsstudien),
  • die Karte möglicher Wärmeversorgungsarten muss entsprechend des fortschreitenden Infrastrukturausbaus in Teilgebieten angepasst bzw. mit einer zeitlichen Perspektive ergänzt und
  • die Umsetzungsstrategie muss auf ihre bisherige Wirkung hin überprüft und ggf. angepasst/erweitert werden.
Die Evaluation der Umsetzung und Zielerreichung erfolgt anhand des Monitorings und Controllings des Gesamt-Klimaplans (1.1.2) und anhand von, mit Entwicklung des ersten Bonner Wärmeplans definierten Wirkungsindikatoren.

Darüber hinaus erfolgen die folgenden Arbeitsschritte (Auszug aus der Umsetzungsstrategie des Wärmeplans, Anhang 5 von DS 252604):
  • Erneuter Abruf und Integration der Schornsteinfegerdaten (nicht-leitungsgebundene Wärmeversorgung)
  • Berücksichtigung des prognostizierten Kältebedarfs
  • Berücksichtigung von zusätzlichen Speichertechnologien
  • Berücksichtigung von Wärmebedarfsreduktion durch Suffizienz
  • Berücksichtigung von Neubaugebieten und Nachverdichtungen/Innenentwicklung durch die Definition von Prozessen zur Aufnahme/Dokumentation geplanter Baumaßnahmen in der Urban Data Plattform (Bauleitplanung und Baugenehmigung)
  • Prüfung des Gas-Konzessionsvertrags im Hinblick auf einen sozialverträglichen Ausstieg aus der Erdgasversorgung
In Übereinstimmung mit der politischen Beschlusslage (DS 222006-85 AA – Änderungsantrag) hat die Bonn-Netz GmbH den Einsatz von Wasserstoff im Gastverteilnetz ausgeschlossen. Generell werden die Daten (u. a. Energieträger) so strukturiert, dass sie harmonisch mit der BISKO-Bilanz und dem Klimakompass sind. Außerdem werden die Fortschritte bei der Umsetzung der ermittelten Strategien und Maßnahmen und der Erreichung der Zielszenarien überwacht (Schnittstelle zum Steckbrief 1.1.2 Monitoring, Controlling und Reporting).
Meilensteine
Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
  • Abschluss und Veröffentlichung der Bestands- und Potenzialanalyse
  • Abschluss und Veröffentlichung der Zielszenarien 2045 und 2035
  • Abschluss und Veröffentlichung von Umsetzungsstrategie und Wärmeversorgungskarten
  • Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 13 WPG und Berücksichtigung der Stellungnahmen
  • Finale, umfassende Beschlussvorlage – „Erster kommunaler Wärmeplan für Bonn“
Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
  • Stadtteilveranstaltungen zum kommunalen Wärmeplan
  • Wärmenetz-Ausbauplanung der Bonn-Netz GmbH, Kommunikation
  • Beauftragung eines Dienstleisters für die Fortschreibung (2028)
  • Beschluss des fortgeschriebenen kommunalen Wärmeplans
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
  • Planungssicherheit herstellen
  • erneuerbare Energie-Potenziale erschließen
  • Energiebedarf senken
Zielgruppe(n)
Stadtplanungsamt, Stadtwerke Bonn, weitere Betreiber von Anlagen und Energieversorger, Investor*innen, Wohnungsbaugesellschaften, Eigentümer*innen von Gebäuden, Wirtschaft, Energiedienstleister, Eigentümer*innen von Flächen und Energiepotenzialen
Indikatoren
  • THG-Emissionen im Wärmesektor
  • Sanierungsrate
  • Gas als Energieträger in der Wärmeversorgung
  • fossile Wärmeerzeugungsanlagen
  • EE-Anteil in der Fernwärme
  • Kesselaustauschrate
  • Austausch Wärmepumpen
  • Förderung durch Solares Bonn, Endenergieverbrauch
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
Aufgrund der Vielzahl von Beschlüssen, Mitteilungen, Änderungsanträgen und Stellungnahmen werden hier nur die wichtigsten Vorlagen aufgeführt:
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
1.1.2. Monitoring, Controlling und Reporting des Klimaplans auf Basis von Wirkungsindikatoren
1.1.3. Qualifizierungsprogramm Klimaschutz
4.1.1. Strategie für klimaneutralen Gebäudebestand
4.1.2. Ausbau und Verstetigung Energiemanagement
4.2.1. Klimagerechte Innenentwicklung und Nachverdichtung
4.2.2. Beratungsangebote zur optimierten Wohnraumnutzung
4.3.2. Entwicklung integrierter energetischer Quartierskonzepte
4.4.1. Energieleitlinien: Weiterentwicklung bezüglich Bestandserhalt als strategischer Ansatz für nachhaltige Bauvorhaben
4.3.1. BEA nebenan: Energieberatung in Bonns Quartieren
4.3.2. Entwicklung integrierter energetischer Quartierskonzepte
4.3.4. Kampagne „Einfach.Warm.Zuhause.“
4.3.5. Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung
4.5.1. Klimapartnerschaften mit Träger*innen sonstiger öffentlicher Gebäude
5.1.1 Investitionsprogramm Wärmeversorgung Konzernliegenschaften
5.2.2 Analyse Flächenpotenziale für Erneuerbare Energien und Energiespeicher
5.2.3 Aktivierung von Flächen für EE-Anlagen und -speicher
5.2.4 Kapazitätsaufbau und Digitalisierung in Planungs- und Genehmigungsbehörden
5.3.1. Aktivierungsoffensive PV inkl. Förderprogramm
5.3.2. Pilotprojekte erneuerbare Energien im Stadtgebiet Bonn
5.3.3. Bürgerenergieprojekte fördern
5.4.1. Vorplanung von Wärmenetzen in allen geeigneten Teilgebieten
5.4.2. Trassenplanung für Wärme- und Kältenetze
5.4.3. Prüfung kommunaler Einflussmöglichkeiten auf den Wärmenetz-Preis
Projektname: -
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR) - - - 400.000,- -
Investiv (EUR) - - - - -
Steckbrief 5.2.2. - Analyse und Aktivierung von Flächen für EE-Anlagen und -speicher

Steckbrief 5.2.2. - Analyse und Aktivierung von Flächen für EE-Anlagen und -speicher

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
5 Energie 5.2 Beschleunigung klimagerechte Energieplanung
Laufzeit
Start (Jahr): 2026 Ende (Jahr): 2027
Beschreibung
Die Potenzialanalyse des kommunalen Wärmeplans zeigt, dass das theoretische Potenzial für erneuerbare Energien in Bonn für eine klimafreundliche Wärmeversorgung ausreichen würde. Wesentlicher limitierender Faktor ist in Bonn die reale Flächenverfügbarkeit (neben weiteren, wie bspw. technischen Bedingungen und wirtschaftlichen Erwägungen). Ziel der Maßnahme ist, hinreichend Potenzialflächen zur Erreichung des Zielszenarios des kommunalen Wärmeplans (anbieter- und technologieoffen) zu aktivieren und den Ausbau von erneuerbaren Energien-Anlagen und -speicher zu beschleunigen.
Im Projektverlauf der bereits begonnenen Analyse von Flächenpotenzialen für erneuerbare Energien und Speicher (ehemals 5.2.2.1) und durch die kommunale Wärmeplanung (5.2.1) wurde deutlich, dass zur Zielerreichung der Vorhaltung und Aktivierung von Flächen folgende weitere anlagenspezifische Schritte notwendig sind:

Erarbeitung einer räumlichen Steuerungsgrundlage („Potenzialflächenplanung“)
Die bisherige Flächenanalyse hat geodatenbasiert anhand von faktischen, technischen und bundes- bzw. landesgesetzlichen Restriktionskriterien diejenigen Flächen im Stadtgebiet identifiziert, die für erneuerbare Energien-Erzeugungs- und Speicheranlagen nutzbar sind. Auf dieser Grundlage ist eine planerische Antwort darauf zu finden, wie in Bonn dem überragenden öffentlichen Interesse entsprochen werden kann, welches im Erneuerbare-Energien-Gesetz (§ 2 EEG) und Wärmeplanungsgesetz (§2 WPG) den Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen gewährt wurde. Hierfür ist zunächst anhand bereits bestehender Konzepte und Fachplanungen ein Katalog kommunaler Kriterien zu erarbeiten, der an alle geeigneten Flächen angelegt bzw. für alle flächenrelevanten Technologien planungsrechtlich bewertet wird. Auf dieser Basis sind zur Zielerreichung des Wärmeplans hinreichende Möglichkeitsflächen zu definieren und jeweils genauer zu betrachten. Konkurrierende Nutzungsinteressen sind dabei miteinander abzuwägen und wo möglich durch Mehrfachnutzungskonzepte zu lösen. Im Ergebnis entsteht eine Programmatik, die den Planungs- und Genehmigungsstellen als Hilfestellung dient und möglichen Investor*innen bzw. Betreiber*innen Orientierung bietet (eine anlagenspezifische Einzelfallprüfung jedoch nicht ersetzt).

Entwicklung von Aktivierungsstrategien
Um die oben genannte Potenzialflächenplanung systematisch in die Umsetzung zu bringen, werden zunächst Instrumente zur Förderung bzw. Erleichterung der Errichtung von erneuerbaren Energien-Anlagen und -speicher identifiziert: Hierzu zählen bspw. Planrechtschaffung, Priorisierung von Genehmigungsverfahren, Flächenerschließung und Liegenschaftsmanagement. Die Priorität sollte hierbei auf diejenigen Instrumente, Flächen und Technologien gelegt werden, die in Bezug auf Erzeugungskapazitäten, Aktivierungsgeschwindigkeit aber auch Belange des Naturschutzes das größte Potenzial aufweisen. Da Wärme im Gegensatz zu Strom nicht über lange Strecken zu transportieren bzw. zu importieren ist, ist der Wärmeerzeugung der Vorzug zu gewähren.
Gemäß Umsetzungsstrategie des Wärmeplans ist ein besonderes Augenmerk auch auf Standardisierung und Optimierung von Genehmigungsprozessen, gemäß § 2 EEG-Grundsatzerlass NRW zu legen. Hierzu gehört u.a. die Recherche/Modellierung von Präzedenzfällen für die zukünftige Abwägung, die Entwicklung eines Bausteinkataloges für die Kombinierbarkeit von Nutzungsinteressen und eine Bewertung von Prozessschritten hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit.

Erstellung eines Handlungsprogramms
Parallel zu den Aktivierungsstrategien sollen konkrete Maßnahmen entwickelt werden, die im Handlungsspielraum der Verwaltung liegen – bspw. die Verpachtung kommunaler Flächen (ggf. auch gezielter Grunderwerb), Pilotierung einzelner Anlagen bzw. Speicher, Erprobung innovativer Betreibermodelle (bspw. auch finanzielle Beteiligung von Bürger*innen) oder Beratungs-, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit. Auch hier sollte auf Erfahrungswissen anderer Kommunen zurückgegriffen werden.
Im Sinne einer gemeinsamen Planung ist dabei eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit Betreibern wie den Stadtwerken und den Nachbargemeinden/dem Rhein-Sieg-Kreis als potenzielle Energie-Lieferanten (vgl. Anhang 1 von DS 252604, Folien 51ff) anzustreben.
Meilensteine
Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
  • Durchführung von Interviews mit Expert*innen in Verwaltung und im Stadtwerke-Konzern zur Ermittlung von harten und weichen Ausschlusskriterien
  • Verschneidung von Geodaten zu faktischen, technischen und bundes-/landesrechtlichen Ausschlusskriterien
Erarbeitung einer räumlichen Steuerungsgrundlage („Potenzialflächenplanung“)
  1. Identifikation anlagespezifischer Prüfflächen anhand faktischer und rechtlicher Zulässigkeitskriterien
  2. Identifikation anlagenspezifischer Möglichkeitsflächen auf Grundlage fachlich zu definierender Ausschlusskriterien
  3. Identifikation anlagespezifischer Potenzialflächen auf Grundlage programmatischer Setzung
  4. Städtebaulich/planerische Prüfung der anlagespezifischen Potenzialflächen (auch hinsichtlich Nutzungskonflikten)
  5. Zusammenfassung in Form einer anlagespezifischen Potenzialflächenplanung (Kartografie, Erläuterung der Methodik, Flächensteckbriefe, Entscheidungsbegründung, Skizze Monitoringkonzept)
Entwicklung von Aktivierungsstrategien
  1. Identifikation von Instrumenten zur Förderung/Erleichterung der Errichtung von Anlagen und Speicher
  2. Aufbereitung notwendiger Aktivierungsschritte und Ableitung von Handlungsfeldern der Aktivierung von konkreten
  3. Abstimmung von standardisierten, optimierten und digitalisierten Genehmigungsprozessen zwischen den beteiligten Behörden
  4. Definition notwendiger anlagenspezifischer Maßnahmen inkl. Benennung der Umsetzungsverantwortung
  5. Zusammenfassung in Form einer städtischen Strategie zur Aktivierung von Flächen zur Errichtung von Anlagen für Erneuerbare Energien im Stadtgebiet
Erstellung eines Handlungsprogramms
  1. Identifikation von Maßnahmen im kommunalen Handlungsspielraum zur Förderung der Errichtung von Anlagen und Speicher
  2. Ausarbeitung der Maßnahmen mit Angaben zu personeller Verantwortung, notwendigen personellen und Finanziellen Ressourcen, zeitlichem Horizont der Umsetzung und Abhängigkeiten zu anderen Maßnahmen
  3. Entwicklung einer verwaltungsinternen Prozessstruktur zur Begleitung der Umsetzung der Maßnahmen
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Ziel ist die Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien-Anlagen durch die Aktivierung möglicher Potenzialflächen und Berücksichtigung ihres überragenden öffentlichen Interesses (§2 EEG und §2 WPG).
Zielgruppe(n)
mittelbar: Projektierer und Privateigentümer*innen
Indikatoren
  • Potenzialflächenplanung, Aktivierungsstrategie und Handlungsprogramm entwickelt und Umsetzung angestoßen
  • genehmigte EE-Anlagen/Speicher
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
5.2.1 Fortschreibung kommunale Wärmeplanung
5.1.1 Investitionsprogramm Wärmeversorgung Konzernliegenschaften
5.1.2 PV-Initiative Konzern Stadt Bonn
5.3.3 Bürger-Energieprojekte fördern
5.3.2 Pilotprojekte erneuerbare Energien
5.2.4 Kapazitätsaufbau und Digitalisierung in Planungs- und Genehmigungsbehörden
5.4.1 Vorplanung von Wärmenetzen in allen geeigneten Teilgebieten
5.4.2 Trassenplanung für Wärme- und Kältenetze
7.1.3 Mittel und Flächen für Klimaschutz
Projektname: -
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR) 85.000 eingeplant und verausgabt 200.000 aus Landesmitteln für die kommunale Wärmeplanung 50.000 aus Landesmitteln für die kommunale Wärmeplanung - -
Investiv (EUR) - - - - -
Steckbrief 5.2.3. - Kapazitätsaufbau und Digitalisierung in Planungs- und Genehmigungsbehörden

Steckbrief 5.2.3. - Kapazitätsaufbau und Digitalisierung in Planungs- und Genehmigungsbehörden

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
5 Energie 5.2 Beschleunigung klimagerechte Energieplanung
Laufzeit
Start (Jahr): 2026 Ende (Jahr): 2030
Beschreibung
Das Erreichen einer klimaneutralen Wärmeversorgung setzt den Bau von Erneuerbaren Energien-Anlagen und den Auf- und Ausbau der Wärmenetz- und Strominfrastruktur voraus. Laut Zielszenario des Wärmeplans ist mit einer zweistelligen Zahl an Freiflächen-Anlagen (betrifft insb. Fragen des Landschafts- und Naturschutzes), Wärmespeichern (betrifft zusätzlich den Bodenschutz) oder Flusswärmepumpen (betrifft Wasserrecht und Grundwasserschutz) zu rechnen. Welche Technologie genau zum Einsatz kommen wird, ist abhängig von den Planungen möglicher Betreiber und für die Stadtwerke Bonn voraussichtlich Anfang 2026 zu beantworten.

Auch die Zahl genehmigungspflichtiger Energieanlagen in Privathand werden deutlich zunehmen. Bei den in der Breite zum Einsatz kommenden Luft-Luft-Wärmepumpen sind in Einzelfällen Fragen des Lärm- und Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Geothermie- und Grundwasser-Wärmepumpen erfordern zwingend die Genehmigung durch die Untere Umweltbehörde. (Legt man den bundesdeutschen Durchschnitt zu Grunde, ist gemäß Zielszenario bis 2035 mit ca. 4.000 bis 5.000 Geothermie-Wärmepumpen in Bonn zu rechnen.)

Ziel der Maßnahme ist, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die notwendigen Planungs- und Genehmigungsprozesse in möglichst kleinen Zeitfenstern bearbeitet werden können (vgl. bspw. Prozessmodellierung, das Onlinezugangsgesetz (OZG) bzw. Einzelverwaltungsleistungen (EVA) und das in Abstimmung befindliche Geothermie-Beschleunigungsgesetz auf Bundesebene). Die Priorität liegt gemäß der Dachstrategie digitale Transformation zunächst auf der Prozessoptimierung. Für darauffolgende Digitalisierungsprozesse müssen vorübergehend IT-Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Es sollten Erfahrungen anderen Kommunen eingeholt und berücksichtigt werden – bspw. der Koordinationsstelle Klimaschutz der Stadt Köln.
Meilensteine
Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
  • Identifikation der, für die Energiewende notwendiger Planungs- und Genehmigungsprozesse und Prognose des Aufwandes
  • Evaluation vorhandener Planungs- und Genehmigungsprozesse
  • Optimierung von Prozessen
  • Entwicklung digitalisierter Fachverfahren (bspw. bei der Genehmigung von Wärmepumpen)
  • Prüfung und ggf. Aufbau fehlender Personalkapazitäten
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Ziel ist die Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien-Anlagen durch Optimierung von bzw. Verbesserung der personellen Ausstattung in Planungs- und Genehmigungsprozessen.
Zielgruppe(n)
mittelbar: Projektierer und Privateigentümer*innen
Indikatoren
  • Zahl genehmigter Erneuerbarer Energien-Anlagen, Bearbeitungszeit zwischen Eingang und Abschluss
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
5.2.1 Fortschreibung kommunale Wärmeplanung
5.2.2 Analyse und Aktivierung von Flächen für EE-Anlagen und -speicher
5.3.3 Bürger-Energieprojekte fördern
5.3.2 Pilotprojekte erneuerbare Energien
1.1.3 Qualifizierungsprogramm Klimaschutz

Projektname: -
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR) - - - - -
Investiv (EUR) - - - - -
Steckbrief 5.3.1. - Förderprogramm „Solares Bonn“

Steckbrief 5.3.1. - Förderprogramm „Solares Bonn“

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
5 Energie 5.3 Lokal und erneuerbar erzeugte Energie
Laufzeit
Start (Jahr): 2021 Ende (Jahr): 2027
Beschreibung
Das größte Potenzial an erneuerbaren Energien in Bonn hat die Solarenergie. Die Nutzung dieses Potenzials, ob am Balkon, auf dem Dach, an der Fassade oder auf der Freifläche, ist ein wichtiger Baustein, um bis 2035 Klimaneutralität zu erreichen. Das Förderprogramm Solares Bonn läuft seit 2021 erfolgreich und die PV-Installationen in Bonn sind auf einem sehr guten Entwicklungspfad. Ende 2021 waren in Bonn 25,9 MWp PV-Bruttoleistung installiert. Im Jahr 2022 wurden 5,4 MWp zugebaut, in 2023 gab es einen Zubau von 16,9 MWp, in 2024 von 17,7 MWp (Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur). Von Ende 2021 bis Ende 2024 konnte die installierte Leistung somit verdreifacht werden. Eine starke Beschleunigung bleibt jedoch weiterhin notwendig, da ein jährlicher Zubau von ca. 72 MWp pro Jahr notwendig ist, um innerhalb der nächsten 10 Jahre das Ziel von 800 MWp zu erreichen.

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung im November / Dezember 2024 wurde beschlossen, das Förderprogramm Solares Bonn ab 2027 einzustellen. Die Fördertätigkeit der Stadt wird auf andere Klimaschutzbereiche verlagert, in denen die Entwicklung langsamer vorwärtsgeht. Bis zu seiner Beendigung wird das Förderprogramm begleitet durch Öffentlichkeitsarbeit und Aktivierungsmaßnahmen, um die Bekanntheit weiter zu steigern.

Die Nachfrage am Förderprogramm wurde in der Vergangenheit insbesondere für Einfamilienhaus-PV und Stecker-Solaranlagen in Anspruch genommen, aber noch unzureichend im Segment der Mehrfamilienhäuser (MFH), Baudenkmale und Nichtwohngebäude. Um dem Klimaplan-Ziel 800 MWp Dach-PV-Ausbau näher zu kommen, ist eine verstärkte Kommunikationskampagne, insbesondere zu den Bausteinen MFH-PV, Denkmal-PV sowie weiteren Segmenten (PV auf besonderen Gebäuden wie Kirchen) avisiert.
Meilensteine
Bereits erreichte Meilensteine seit 2022:
  • Digitalisierung der Antragsstellung im Rahmen des Förderprogramms
  • Bürgersolarberatung
  • Mehrfache Aktualisierung Förderrichtlinie Solares Bonn
Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
  • MFH-PV: Informationsveranstaltungen für private und gewerbliche Mehrfamilienhaus-Vermieter:innen zu Fördermodulen M2 (MFH-PV) und M9 (Mieterstrom/gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) sowie dem MFH-PV-Dachpachtprogramm der SWB
  • Denkmal-PV: Bürgerinformationsveranstaltung zur Vereinbarkeit von PV auf Denkmalgebäuden inkl. Fördermodul M5 (denkmalgerechte PV)
  • Gewerbe-PV: Informationsveranstaltungen zu Fördermodul M6 (Nichtwohngebäude) für Gewerbetreibende
  • Kirchen-PV: Informationsveranstaltungen zu Fördermodul M6 (Nichtwohngebäude) in den Kirchengemeinden
  • Abschlussbericht
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
  • Ausbau erneuerbarer Energien
  • Anteil erneuerbare Energien am Energieverbrauch
Zielgruppe(n)
Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Wohneigentümergemeinschaften, Mieter*innen, Institutionen, Pächter*innen/Anlagenbetreiber*innen
Indikatoren
  • Anteil EE-Stromerzeugung am Gesamt-Endenergiebedarf in Bonn (%)
  • PV-Leistung (MWp), Gebäude und Freifläche
  • Anzahl der geförderten Anlagen in Bonn
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
3.3.3. Klimapartnerschaft mit der Wirtschaft
4.3.1. BEA nebenan: Energieberatung in Bonns Quartieren
4.3.3. Fokusinitiative Unterstützung privater Vermieter*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften & Beratung zum städtischen Förderprogramm Bestandssanierung
4.5.1. Klimapartnerschaften mit Träger*innen sonstiger öffentlicher Gebäude
5.3.2. Pilotprojekte erneuerbare Energien im Stadtgebiet Bonn
5.3.3. Bürgerenergieprojekte fördern

Projektname: -
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR) 1.000.000 1.000.000 500.000 - -
Investiv (EUR) - - - - -
Steckbrief 5.3.2. - Pilotprojekte erneuerbare Stromerzeugung im Stadtgebiet Bonn

Steckbrief 5.3.2. - Pilotprojekte erneuerbare Stromerzeugung im Stadtgebiet Bonn

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
5 Energie 5.3 Lokal und erneuerbar erzeugte Energie
Laufzeit
Start (Jahr): 2026 Ende (Jahr): 2028
Beschreibung
Der Strombedarf in Bonn beträgt derzeit (2023) 1.365 GWh. Hinzu kommt künftig zusätzlicher Bedarf durch Wärmepumpen (+399 GWh bis 2045 bzw. +420 GWh bis 2035) und durch E-Mobilität (+1.000 GWh, Schätzung Stadtwerke). Damit steigt der Gesamtbedarf nach Sektorkopplung auf rund 2.800 GWh pro Jahr.

Städte sind auf überregionale EE-Überschüsse angewiesen, müssen aber einen Eigenanteil in der Erzeugung erneuerbarer Energien leisten. In Bonn könnten laut Klimaplan durch 800 MWp Dach-PV (Potenzial laut Solarkataster NRW) und 200 MWp Freiflächen-PV insgesamt ca. 850 GWh Solarstrom pro Jahr erzeugt werden (≈30 % des künftigen Bedarfs).
Der Wärmeplan gibt die Priorität „Wärme vor Strom“ vor: Wo Flächen sowohl für Strom- als auch für Wärmeerzeugung nutzbar sind, ist Wärme vorzuziehen.

Dieser Steckbrief hat das Ziel, Pilotprojekte für erneuerbare Energien im Stadtgebiet Bonn zu realisieren. Sie dienen dem Sammeln und Auswerten praktischer Erfahrungen. So können technische und organisatorische Herausforderungen früh erkannt und erfolgreiche Konzepte als Blaupausen für weitere Projekte genutzt werden. Erkenntnisse aus Planung und Genehmigung lassen sich auch auf Solarthermie übertragen und unterstützen damit die Wärmewende effizient.

Pilot-Projekte für Verkehrsflächen-PV
Laut Potenzialanalyse des Wärmeplans (Anhang 2 von DS 252604) ist PV-Strom auf und an Verkehrsflächen erzeugbar (auf Parkplatz-Überdachungen, an Lärmschutzwänden von Autobahnen und Schienenwegen, über Solardach-Radwege und durch Integration von PV im Fahrbahnbelag von Radwegen). Verkehrswege-PV findet hohe Akzeptanz, da es sich um ohnehin versiegelte Flächen handelt. Parkplatz-PV erzeugt zudem Mehrwerte in Form von Ladeinfrastruktur-Ausbau, Hitze- und Witterungsschutz.

Realisierung der ersten PV-FFA auf Bonner Stadtgebiet
Umsetzung des Genehmigungsprozesses in privilegierten Gebieten nach § 35 BauGB und Bauleitplanung für erweiterte, nicht privilegierte Flächen. Die erste Ausbaustufe dient der Sammlung von Erfahrungen zu Genehmigung und Umsetzung. In Ausbaustufe 2 könnten die Kriterien für Biodiversitäts-PV bereits Anwendung finden.

Biodiversitäts-PV
Biodiversitäts-PV ist eine Variante der Flächendoppelnutzung zur Solarstromerzeugung und zum Erhalt der Biodiversität. Sie erhöht Flächeneffizienz, Akzeptanz und Genehmigungsfähigkeit, wenn Flächen durch PV-Nutzung naturschutzfachlich aufgewertet werden (z. B. Verzicht auf Pestizide, max. 1 % Versiegelung, Mindesthöhe der Module, Schafbeweidung, Hecken, Trittsteinbiotope). Politisch abgestimmte Kriterien beschleunigen Verfahren und fördern zugleich Klimaschutz und Biodiversität.
Meilensteine
Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:

Pilot-Projekte Verkehrsflächen-PV ermöglichen
  • Parkplatz-PV städtisch: Mindestens ein städtischer unverschatteter Parkplatz soll bis 2027 mit PV-Überdachung und Ladeinfrastruktur ausgestattet werden. Realisierung durch SWB EnW oder Bürgerenergie-Genossenschaften möglich.
  • Parkplatz-PV gewerblich: Bewerbung von Parkplatz-PV im Gewerbe (Baumärkte, Supermärkte, Firmenparkplätze) durch direkte Ansprache, aufbauend auf OB-Schreiben von 1/2025.
  • PV an Lärmschutzwänden: Kooperation mit der Autobahn GmbH prüfen, um nutzbare Wände zu identifizieren. Prüfen, ob SWB EnW oder Bürgerenergie-Genossenschaften dort Anlagen errichten können.
  • Radwege-PV: Bei künftigen Radweg-Neubauten oder -Sanierungen Prüfung von PV-Überdachung oder PV-Fahrbahnintegration.
Pilot für eine PV-FFA
  • Entscheidung über Verpachtung eigener städtischer Flächen an SWB EnW, Bürgerenergie-Genossenschaften oder andere Interessenten
  • Genehmigungsprozess für PV-FFA auf privilegierten Flächen nach § 35 BauGB (200 m-Korridor entlang von Schienenwegen oder Autobahnen)
  • Bauleitplanung und Genehmigung für erweiterte, nicht privilegierte Flächen (z. B. 61, 63, 67) unter Anwendung der Biodiversitäts-Kriterien
Pilot-Biodiversitäts-PV: Kriterienkatalog
  • Recherche biodiversitätsfördernder Maßnahmen über gesetzliche Mindestkriterien hinaus (z. B. Nabu, Bundesamt für Naturschutz, Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende)
  • Bewertung der Maßnahmen hinsichtlich Relevanz für Landschaftsschutzgebiete
  • Entscheidung, welche Maßnahmen allgemein gültig sind und in den Kriterienkatalog aufgenommen werden
  • Erstellung einer Beschlussvorlage für die politischen Gremien
  • Anwendung der Kriterien in zukünftigen Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
  • Anteil der erneuerbaren Energien im Eigenverbrauch und im deutschen Strommix
  • Privater und gewerblicher CO₂-Fußabdruck
  • Emissionsfaktor des deutschen Strommix
Zielgruppe(n)
PV-Projektierer, SWB EnW, Bürgerenergie-Genossenschaften, Gewerbe
Indikatoren
  • Dach-PV in MWp (Ziel: 800 MWp)
  • Freiflächen-PV in MWp (Ziel: 200 MWp)
  • EE-Anteil am Verbrauch in % (Ziel: 30 %)
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
5.2.2 Analyse und Aktivierung von Flächen für EE-Anlagen und -Speicher
5.3.1 Förderprogramm „Solares Bonn“
5.3.3 Bürgerenergieprojekte fördern
5.2.1 Kommunaler Wärmeplan

Projektname: Solarkoordinierungsstelle und Förderprogramm Solares Bonn
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR) 3.000 3.000 3.000 3.000 -
Investiv (EUR) - - - - -
Steckbrief 5.3.3. - Bürgerenergieprojekte fördern

Steckbrief 5.3.3. - Bürgerenergieprojekte fördern

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
5 Energie 5.3 Lokal und erneuerbar erzeugte Energie
Laufzeit
Start (Jahr): 2025 Ende (Jahr): 2035
Beschreibung
  • Es wird ein Informations- und Beratungsangebot zu den unterschiedlichen Möglichkeiten von gemeinschaftlichen Energieprojekten entwickelt. Dabei sollten neben den Vorteilen auch Informationen über unterschiedliche Betreibermodelle und finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten vermittelt werden.
  • Der kommunale Wärmeplan hat für eine Vielzahl von Teilgebieten eine Wärmenetzeignung identifiziert; die Stadtwerke und ggf. weitere Versorger werden jedoch nicht alle davon erschließen. Wo dies der Fall ist, sollen Bürger*innen im Rahmen dieses Steckbriefes beim Aufbau eigener nachbarschaftlicher Wärmelösungen (bspw. Nahwärme- oder Gebäudenetz) unterstützt werden (vgl. 5.4.1 Vorbereitende Planung von Wärmenetzen in allen geeigneten Teilgebieten).
  • Die Umsetzung der Bürger-Energie-Projekte sollte unterstützt werden dadurch, dass geeignete Flächen zugänglich gemacht bzw. zur Verfügung gestellt werden, z. B. auf Dächern gewerblich genutzter Gebäude oder von kommunalen Freiflächen bspw. für Geothermie-Sondenfelder (vgl. 5.2.2 Analyse und Aktivierung von EE-Anlagen und Speicher).
  • Die Stadt hat hier die vermittelnde Rolle, einerseits Bürger*innen einzuladen, gemeinschaftliche Energieprojekte zu initiieren, andererseits Gebäudeeigentümer*innen anzusprechen.
Meilensteine
Bereits erreichte Meilensteine seit 2025:
  • Niederschwelliges Informationsangebot auf Website
Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
  • Abschluss der Planungsphase (12/2025)
  • Identifikation geeigneter Wärmenetzgebiete ohne Versorgungsoption durch Stadtwerke oder externe Versorger
  • Erarbeitung von Leitlinien zum Aufbau von Wärme-/Gebäudenetzen in Bürgerhand (inkl. Hinweisen zur Fördermittelakquise)
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Ausbau erneuerbarer Energien (Wärme und Strom)
Zielgruppe(n)
Bürger*innen, Eigentümer*innen von Gebäuden, Genossenschaften
Indikatoren
  • Solarthermie- und PV-Zubau
  • Heizungswechselquote
  • Aufgebaute Bürgerenergiegesellschaften
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
5.4.1 Vorbereitende Planung von Wärmenetzgebieten in allen geeigneten Teilgebieten
5.2.2 Analyse und Aktivierung von Flächen für EE-Anlagen und -speicher
5.4.2 Trassenplanung für Wärme- und Kältenetze
5.2.1 Fortschreibung der Kommunalen gesamtstädtischen Wärmeplanung
4.2.3 Strategie für integrierte und klimafreundliche Quartiere der Stadt Bonn
4.3.1 Beratungsangebote und Informationskampagnen der Bonner Energie Agentur e.V.
4.3.2 Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung

Projektname: Beratungs- und Informationsangebote der Bonner Energieagentur
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR) 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000
Investiv (EUR) - - - - -
Steckbrief 5.4.1. - Vorbereitende Planung von Wärmenetzen in allen geeigneten Teilgebieten

Steckbrief 5.4.1. - Vorbereitende Planung von Wärmenetzen in allen geeigneten Teilgebieten

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
5 Energie 5.4 Dekarbonisierte Wärmeversorgung
Laufzeit
Start (Jahr): 2026 Ende (Jahr): 2028
Beschreibung
Im Zielszenario des kommunalen Wärmeplans für 2035 ist vorgesehen, 34 % der Bonner Gebäude über Wärmenetze mit klimafreundlicher Wärme zu versorgen (DS 252604, Anhang 4). Dafür müssen möglichst viele der theoretisch hierfür sinnvollen Teilgebiete mit Wärmenetzen erschlossen werden. Die Stadtwerke konzentrieren sich zunächst darauf, das bestehende Fernwärmenetz auszubauen und nachzuverdichten. Für geeignete Teilgebiete, die außerhalb des bestehenden Fernwärmenetzes liegen, braucht es daher zusätzliche lokale Nahwärmenetze, die von Externen betrieben werden. Auch ist eine ausreichende Anzahl bzw. Kapazität Erneuerbarer-Energien-Erzeugungsanlagen in räumlicher Nähe zu möglichen Wärmenetzen notwendig (rund 1 000 GWh pro Jahr).

Ziel der Maßnahme ist, notwendige Planungen für Wärmenetze und zugehörige Erneuerbare-Energien-Anlagen vorzubereiten und proaktiv mögliche Betreiber zu akquirieren. Partner*innen und mögliche Betreiber können auch Bürgerenergiegesellschaften sein. Durch eigenbeauftragte Planungen und Studien kann die Verwaltung die Investitionsbereitschaft Externer steigern. Auch sollte geprüft werden, inwieweit wirtschaftlich attraktive Teilgebiete mit der Maßgabe vergeben werden können, wirtschaftlich unattraktivere, aber potenziell unterversorgte Gebiete mitzuschließen. Ebenso ist zu prüfen, inwieweit städtische Gebäude als Anker oder Keimzellen dienen können, um Nachbarschaften mitzuversorgen. Zur Beurteilung der Ausgangslage sind mögliche Novellierungen bundesgesetzlicher Rahmenbedingungen (GEG, BEG, BEW) zu berücksichtigen.

Initiiert durch einen Bürgerantrag wurde die Verwaltung beauftragt, eine Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsberechnung für ein exemplarisches Nahwärmenetz zu erstellen (DS 241950-02). Um eine reale Chance auf Umsetzung der Ergebnisse sicherzustellen und die Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW Abs. 5.1 u. Anhang 2) einzuhalten, soll das Untersuchungsgebiet auch nach Investitionsinteresse potenzieller Versorger oder bürgerschaftlichem Engagement ausgewählt werden (vgl. 5.3.3 Bürgerenergieprojekte fördern).

Um Versorgungssicherheit und eine GEG-konforme Heizoption für alle Bürger*innen zu gewährleisten, liegt der Fokus auf Teilgebieten, deren Gebäudestruktur nicht für Wärmepumpen geeignet ist. Ziel ist, alle potenziellen Standorte und Technologien auf Machbarkeit zu prüfen. Die Realisierung von Wärmenetzen in Stadtgrenzregionen und gemeinsamer Versorgung mit Nachbarkommunen erfordert eine Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit.

Nach Abschluss der vorbereitenden Planungen und mit Beginn des Aufbaus von Wärmenetzen sollte geprüft werden, ob eine Ausweisung der jeweiligen Teilgebiete als „Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen“ gemäß § 27 WPG i. V. m. § 71 GEG sinnvoll ist (ggf. auch in Stadtwerke-Teilgebieten). Vorab ist zu prüfen, inwieweit der Wärmenetzausbau durch Kooperationsvereinbarungen mit großen Ankerkunden forciert werden kann.
Meilensteine
  • Auswertung der Daten des Wärmeplans hinsichtlich geeigneter Teilgebiete
  • Identifikation potenzieller Standorte für Erneuerbare-Energie-/Abwärme-Quellen in räumlicher Nähe
  • Analyse technischer, wirtschaftlicher und ökologischer Machbarkeit, ggf. Ausschreibung/Vergabe bei vorherigem BEW-Förderantrag
  • Entwicklung von Umsetzungskonzepten
  • Klärung gestattungsrechtlicher Fragen, Vorbereitung möglicher Verträge und Leitfäden (z. B. für Bürgerenergiegesellschaften)
  • Infomaterial zu Fördermitteln für Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmenetze anbieten (BEW, BEG, KWK)
  • Aktive Suche nach möglichen Wärmeversorgern/Wärmenetzbetreibern
  • Prüfung einer möglichen Ausweisung als Wärmenetzgebiet und Beschlussfassung
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Beschleunigung des Ausbaus von EE-Anlagen, klimafreundlichen Heizungsoptionen und damit beschleunigte Dekarbonisierung der Wärmeversorgung.
Zielgruppe(n)
Mögliche Betreiber, Versorger, Projektierer
Mittelbar: Gebäudeeigentümer*innen in laut Wärmeplan für Wärmenetze geeigneten Teilgebieten
Indikatoren
  • Bereitstellung einer klimafreundlichen Versorgungsoption für jedes Bonner Teilgebiet
  • Anzahl durchgeführter Machbarkeitsstudien; ggf. Anzahl/Volumen von BEW-Förderanträgen
  • Anzahl identifizierter potenzieller Betreiber/Versorger
  • Fertigstellung der standardisierten Verträge und Leitfäden; ggf. Nutzungsrate/Feedback-Score
  • CO₂-Einsparpotenzial der identifizierten Wärmenetze (in t/Jahr)
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
5.2.1 Fortschreibung kommunale Wärmeplanung
5.2.2 Analyse und Aktivierung von Flächen für EE-Anlagen und -Speicher
5.2.4 Kapazität und Digitalisierung in Planungs- und Genehmigungsbehörden
5.4.2 Trassenplanung für Wärme- und Kältenetze
5.4.4 Prüfung der Anpassung des Wärmenetz-Preises
1.1.3 Qualifizierungsprogramm Klimaschutz

Projektname: Bürgerantrag: Wärmenetzversorgung in Bonn (DS 241950)
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR) - 100 000 100 000 100 000 100 000
Investiv (EUR) -----
Steckbrief 5.4.2. - Trassenplanung für Wärme- und Kältenetze

Steckbrief 5.4.2. - Trassenplanung für Wärme- und Kältenetze

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
5 Energie 5.4 Dekarbonisierte Wärmeversorgung
Laufzeit
Start (Jahr): 2026 Ende (Jahr): 2028
Beschreibung
Ziel der Maßnahme ist, Lösungen für die Verlegung von Wärmenetzen für möglichst viele der laut kommunalem Wärmeplan hierfür theoretisch sinnvollen 81 der 175 Teilgebiete zu finden bzw. zu entwickeln. Hintergrund ist, dass sich die Unterbringung von Wärmeleitungen als ein weiteres Versorgungsmedium im Bestand in weiten Teilen des Stadtgebietes als schwer umsetzbar zeigen kann. Denn Bonn ist eine historische Stadt mit „schlanken“ Straßenzügen, und die Anzahl der Belegung mit Versorgungsleitungen ist durch die Breite des Straßenquerschnitts begrenzt. Gleichzeitig sind gerade jene Teilgebiete, die sich durch enge Bebauung und historischen Gebäudebestand auszeichnen, diejenigen, denen neben einem Wärmenetz kaum weitere klimafreundliche Wärmeversorgungsoptionen bleiben.

Bei der im Rahmen der Trassenplanung berücksichtigten Dimension sollte auch der zukünftige Kältebedarf prognostiziert werden. Basis sollte eine Studie zur Kältebedarfsentwicklung unter Klimawandelbedingungen sein. Schon jetzt besteht ein relevanter Bedarf an Klimatisierung bzw. Kälteversorgung. Mit steigender globaler Temperatur wird dieser weiter zunehmen.

Vergleichbar zu Wärmenetzen kann über Leitungen auch Kälte zur Verfügung gestellt werden. Kälte kann außerdem mit Absorptionskälteanlagen vor Ort erzeugt werden, was ggf. in Bezug auf oben genannte Problematik zu bevorzugen ist. In Nahwärmenetzen mit geringer Vorlauftemperatur braucht es hingegen kein separates Netz, sondern es kann über das gleiche System passiv oder mit reversiblen Wärmepumpen gekühlt werden. Beide Möglichkeiten sollten in Netzausbauplanungen berücksichtigt werden. Wo über dezentrale Klimaanlagen Kälte erzeugt wird, steigt der Strombedarf – auch über diesen benötigt eine Netzplanung Informationen.

Ziel ist auch, die Beeinträchtigung der Menschen in Bonn durch die zu erwartenden umfangreichen Baustellen so gering wie möglich zu halten. Ein zentrales, digitales Baustellenmanagement (auch anderer Tiefbaumaßnahmen) soll Synergien schaffen, Planungsprozesse bündeln und Transparenz für alle Beteiligten erhöhen.
Meilensteine
Verlegeoptionen in engen Straßenabschnitten:
  • GIS-Prüfung zur Identifikation kritischer Trassenabschnitte; Anpassung der digitalen Kartengrundlagen zwischen Infrastrukturbetreibern, Tiefbauamt und weiteren Bauträgern
  • Suchschlitz-Prüfungen (prioritär in Teilgebieten, die als wahrscheinliche Wärmenetzgebiete gelten)
  • Recherche bei anderen Städten für Lösungen bei Verlegung in engen Straßen
Kältebedarf:
  • Analyse des aktuellen und zukünftigen Kältebedarfs (Studie)
  • Integration in die Wärme- und Netzausbauplanung
  • Bewertung und Vergleich verschiedener Kälteversorgungslösungen
  • Entwicklung eines strategischen Netzausbauplans für Kälte, inkl. Berücksichtigung weiterer Infrastrukturen wie Fernwärmenetze
Baustellenmanagement:
  • Evaluation des bestehenden Baustellenmanagements zwischen Kommune, Netzbetreibern und weiteren Infrastrukturträgern
  • Einrichtung einer digitalen Koordinierungsplattform für alle Ver- und Entsorgungsträger
  • Definition beschleunigter Abstimmungsprozesse (z. B. durch Digitalisierung) für geplante Baumaßnahmen mit frühzeitiger Einbindung aller Akteure
  • Pilotphase in einem ausgewählten Teilgebiet zur Prozessoptimierung
Jeweils: Umsetzung und Monitoring
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Ermöglichung klimafreundlicher Wärmeversorgungsoptionen – insbesondere dort, wo Wärmepumpen nicht möglich sind.
Zielgruppe(n)
Stadtplanung und Tiefbau, Netzbetreiber, Versorger, Gebäudeeigentümer*innen, Anlieger*innen, betroffene Verkehrsteilnehmer*innen von Baustellen
Indikatoren
  • Anzahl für Wärmenetze geeigneter Teilgebiete, für die eine Trassenplanung erfolgreich war
  • Zahl per GIS analysierter kritischer Trassenabschnitte, Suchschlitz-Prüfungen in priorisierten Teilgebieten, recherchierte Best-Practices
  • Studie zur Kältebedarfsentwicklung durchgeführt
  • Akzeptanz für Baustellen
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
5.2.1 Kommunale Wärmeplanung
5.4.1 Vorplanung von Wärmenetzen in allen geeigneten Teilgebieten
5.2.2 Analyse und Aktivierung von Flächen für EE-Anlagen und -Speicher
4.1.1 Strategie für klimaneutralen Gebäudebestand
5.1.1 Investitionsprogramm Wärmeversorgung Konzernliegenschaften
4.2.4 Umsetzung integrierter energetischer Quartierskonzepte

Projektname: -
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR) - 200.000 200.000 - -
Investiv (EUR) -----
Steckbrief 5.4.3. - Prüfung kommunaler Einflussmöglichkeiten auf den Wärmenetz-Preis

Steckbrief 5.4.3. - Prüfung kommunaler Einflussmöglichkeiten auf den Wärmenetz-Preis

Handlungsfeld Handlungsschwerpunkt
5 Energie 5.4 Dekarbonisierte Wärmeversorgung
Laufzeit
Start (Jahr): 2026 Ende (Jahr): 2026
Beschreibung
Ziel des Instrumentes ist mit Blick auf eine sozial gerechte Wärmewende die finanzielle Entlastung von Haushalten mit geringen Einkommen. Auch die allgemeine Anschlussrate lässt sich durch eine attraktive Preisgestaltung erhöhen.

Da die Einmalkosten eines Anschlusses an ein Wärmenetz einkommensschwache Eigentümer*innen vor Herausforderungen stellen und über das bestehende Förderprogramm zur Bestandsmodernisierung (4.3.5) nur für die Zielgruppe privater Vermieter*innen gefördert werden, sollte eine Ausweitung geprüft werden.

Da seitens Bundesministerium für Wirtschaft bzw. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) überarbeitet werden soll, müssen hierbei kommende Vorgaben mit Berücksichtigung finden.
Meilensteine
  • Analyse des bestehenden Wärmenetzpreises
  • Recherche, Prüfung und Abwägung von Einflussfaktoren und insbesondere kommunalem Handlungsspielraum
  • Definition eines sozialverträglichen Zielpreises, unter Berücksichtigung ökonomischer, sozialer und ökologischer Kriterien (vgl. auch 5.3.1)
Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes
Erhöhung der Wechselquote von fossilen auf klimafreundliche Heizungstechnologien.
Zielgruppe(n)
Gebäudeeigentümer*innen, Mieter*innen
Indikatoren
  • Möglichkeiten zur Preisgestaltung analysiert und Prüfung durchgeführt
  • Anschlussrate Wärmenetze
Relevante Beschlüsse / Mitteilungen
Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten
Steckbrief-Nummer und -Titel:
5.2.1 Fortschreibung kommunaler Wärmeplan
5.4.1 Vorbereitende Planung für Wärmenetze
5.3.3 Bürgerenergieprojekte fördern
4.3.5 Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung

Projektname: -
Kostenschätzung 2025 2026 2027 2028 ab 2029 jährlich
Konsumtiv (EUR) - - - - -
Investiv (EUR) - - - - -

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