Handlungsfeld Energie - Steckbriefe
Steckbrief 5.1.1. - Investitionsprogramm Wärmeversorgung Konzernliegenschaften
| Handlungsfeld | Handlungsschwerpunkt |
|---|---|
| 5 Energie | 5.1 Stadt als Vorbild: Energieversorgung und -erzeugung im kommunalen Einflussbereich |
| Laufzeit | |
|---|---|
| Start (Jahr): 2025 | Ende (Jahr): 2035 |
| Beschreibung |
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Zur Erreichung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung wird ein Investitionsprogramm zur sukzessiven Umstellung der derzeitigen Wärmeversorgung in den Liegenschaften des Konzerns Stadt Bonn umgesetzt. Um die praktische Umsetzung und Zielerreichung anstehender, energetischer Sanierungen zu beschleunigen, wird der Abschluss eines neuen Rahmenvertrages zwischen SGB und SWB angestrebt, der eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit vertraglich regelt. Die bestehenden Contractingverträge werden in den neuen Rahmenvertrag überführt. Der Schwerpunkt dieser energetischen Sanierung liegt zunächst auf den technischen Anlagen. Parallel hierzu wird sukzessive die gesamtheitliche Gebäudesanierung umgesetzt, die sich aus der Entwicklung einer Sanierungsstrategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand abzeichnet (siehe hierzu Steckbrief 4.1.1.). Darüber hinaus sollte eine Quartiersbetrachtung durchgeführt werden, da kommunale Liegenschaften bspw. als Ankerkunde für Nah- und Fernwärmenetze dienen können und somit einen Beitrag zur Umstellung der primären Versorgungslösung im Quartier leisten können. Schulen und Kindertageseinrichtungen erhalten eine hohe Priorisierung wegen der hohen relativen Verbräuche und des Multiplikatoreffekts in die Gesellschaft. |
| Meilensteine |
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Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
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| Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes |
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| Fossile Brennstoffe bis 2035 zu 100% durch erneuerbare Energien zu ersetzen |
| Zielgruppe(n) |
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| Konzern Stadt Bonn |
| Indikatoren |
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| Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten |
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Steckbrief-Nummer und -Titel:
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| Kostenschätzung: Im Wirtschaftsplan des SGB (es liegt noch keine Kostenschätzung vor) | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | ab 2029 jährlich |
|---|---|---|---|---|---|
| Konsumtiv (EUR) | – | – | – | – | – |
| Investiv (EUR) | – | – | – | – | – |
Steckbrief 5.1.2. - PV-Initiative Konzern Stadt Bonn
| Handlungsfeld | Handlungsschwerpunkt |
|---|---|
| 5 Energie | 5.1 Stadt als Vorbild: Energieversorgung und -erzeugung im kommunalen Einflussbereich |
| Laufzeit | |
|---|---|
| Start (Jahr): 2023 | Ende (Jahr): 2029 |
| Beschreibung |
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Gemäß des „Klimaplanes 2035 für die Bundesstadt Bonn“ sollen bis zum Jahr 2028 alle geeigneten städtischen Liegenschaften flächendeckend mit Photovoltaikanlagen belegt werden. Im Rahmen des Arbeitsprogrammes bis 2025 wurde für den angestrebten Photovoltaikausbau mit dem Rahmenvertragspartner SWB gemeinsam ein Vertragswerk ausgearbeitet (vgl. Mitteilungsvorlage 240946) und seitens SGB und SWB im Frühjahr 2024 unterzeichnet. Seitdem sind zahlreiche PV-Anlagen installiert worden, darunter auch größere Anlagen mit einer nennenswerten Anlagenleistung – etwa die PV-Anlage auf der Carl-Schurz-Grundschule (99 kWp) oder dem Heinrich-Hertz-Europakolleg (83 kWp). Wo möglich wird die PV-Anlage in Kombination mit Dachbegrünung umgesetzt. Weitere Gebäude, die zur Belegung mit PV-Anlagen in den nächsten Jahren vorgesehen sind, wurden im Jahr 2025 in einer Machbarkeitsstudie auf statische und bauliche Voraussetzungen geprüft.
Anhand eines PV-Dashboards, welches in Zusammenarbeit mit den SWB eingeführt werden soll, kann der PV-Ausbaustand einschließlich tagesaktueller Ertragszahlen abgelesen werden. |
| Meilensteine |
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Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
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| Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes |
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| Dekarbonisierung der Stromversorgung von Liegenschaften des Konzern Stadt Bonn |
| Zielgruppe(n) |
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| Konzern Stadt Bonn |
| Indikatoren |
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| Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten |
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Steckbrief-Nummer und -Titel:
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| Kostenschätzung | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | ab 2029 jährlich |
|---|---|---|---|---|---|
| Konsumtiv (EUR) | – | – | – | – | – |
| Investiv (EUR) | – | – | – | – | – |
| Im Wirtschaftsplan SGB/SWB (es liegt noch keine Kostenschätzung vor) | |||||
Steckbrief 5.2.1. - Fortschreibung Kommunale gesamtstädtische Wärmeplanung
| Handlungsfeld | Handlungsschwerpunkt |
|---|---|
| 5 Energie | 5.2 Beschleunigung klimagerechte Energieplanung |
| Laufzeit | |
|---|---|
| Start (Jahr): 2023 | Ende (Jahr): 2035 |
| Beschreibung |
|---|
Bis 2035 soll Bonn klimaneutral heizen. Der Bonner Wärmeplan (DS 252604) muss nach §25 Wärmeplanungsgesetz spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. D.h.:
Darüber hinaus erfolgen die folgenden Arbeitsschritte (Auszug aus der Umsetzungsstrategie des Wärmeplans, Anhang 5 von DS 252604):
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| Meilensteine |
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Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
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| Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes |
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| Zielgruppe(n) |
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| Stadtplanungsamt, Stadtwerke Bonn, weitere Betreiber von Anlagen und Energieversorger, Investor*innen, Wohnungsbaugesellschaften, Eigentümer*innen von Gebäuden, Wirtschaft, Energiedienstleister, Eigentümer*innen von Flächen und Energiepotenzialen |
| Indikatoren |
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| Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten |
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Steckbrief-Nummer und -Titel: 1.1.2. Monitoring, Controlling und Reporting des Klimaplans auf Basis von Wirkungsindikatoren 1.1.3. Qualifizierungsprogramm Klimaschutz 4.1.1. Strategie für klimaneutralen Gebäudebestand 4.1.2. Ausbau und Verstetigung Energiemanagement 4.2.1. Klimagerechte Innenentwicklung und Nachverdichtung 4.2.2. Beratungsangebote zur optimierten Wohnraumnutzung 4.3.2. Entwicklung integrierter energetischer Quartierskonzepte 4.4.1. Energieleitlinien: Weiterentwicklung bezüglich Bestandserhalt als strategischer Ansatz für nachhaltige Bauvorhaben 4.3.1. BEA nebenan: Energieberatung in Bonns Quartieren 4.3.2. Entwicklung integrierter energetischer Quartierskonzepte 4.3.4. Kampagne „Einfach.Warm.Zuhause.“ 4.3.5. Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung 4.5.1. Klimapartnerschaften mit Träger*innen sonstiger öffentlicher Gebäude 5.1.1 Investitionsprogramm Wärmeversorgung Konzernliegenschaften 5.2.2 Analyse Flächenpotenziale für Erneuerbare Energien und Energiespeicher 5.2.3 Aktivierung von Flächen für EE-Anlagen und -speicher 5.2.4 Kapazitätsaufbau und Digitalisierung in Planungs- und Genehmigungsbehörden 5.3.1. Aktivierungsoffensive PV inkl. Förderprogramm 5.3.2. Pilotprojekte erneuerbare Energien im Stadtgebiet Bonn 5.3.3. Bürgerenergieprojekte fördern 5.4.1. Vorplanung von Wärmenetzen in allen geeigneten Teilgebieten 5.4.2. Trassenplanung für Wärme- und Kältenetze 5.4.3. Prüfung kommunaler Einflussmöglichkeiten auf den Wärmenetz-Preis Projektname: - |
| Kostenschätzung | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | ab 2029 jährlich |
|---|---|---|---|---|---|
| Konsumtiv (EUR) | - | - | - | 400.000,- | - |
| Investiv (EUR) | - | - | - | - | - |
Steckbrief 5.2.2. - Analyse und Aktivierung von Flächen für EE-Anlagen und -speicher
| Handlungsfeld | Handlungsschwerpunkt |
|---|---|
| 5 Energie | 5.2 Beschleunigung klimagerechte Energieplanung |
| Laufzeit | |
|---|---|
| Start (Jahr): 2026 | Ende (Jahr): 2027 |
| Beschreibung |
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Die Potenzialanalyse des kommunalen Wärmeplans zeigt, dass das theoretische Potenzial für erneuerbare Energien in Bonn für eine klimafreundliche Wärmeversorgung ausreichen würde. Wesentlicher limitierender Faktor ist in Bonn die reale Flächenverfügbarkeit (neben weiteren, wie bspw. technischen Bedingungen und wirtschaftlichen Erwägungen). Ziel der Maßnahme ist, hinreichend Potenzialflächen zur Erreichung des Zielszenarios des kommunalen Wärmeplans (anbieter- und technologieoffen) zu aktivieren und den Ausbau von erneuerbaren Energien-Anlagen und -speicher zu beschleunigen. Im Projektverlauf der bereits begonnenen Analyse von Flächenpotenzialen für erneuerbare Energien und Speicher (ehemals 5.2.2.1) und durch die kommunale Wärmeplanung (5.2.1) wurde deutlich, dass zur Zielerreichung der Vorhaltung und Aktivierung von Flächen folgende weitere anlagenspezifische Schritte notwendig sind: Erarbeitung einer räumlichen Steuerungsgrundlage („Potenzialflächenplanung“) Die bisherige Flächenanalyse hat geodatenbasiert anhand von faktischen, technischen und bundes- bzw. landesgesetzlichen Restriktionskriterien diejenigen Flächen im Stadtgebiet identifiziert, die für erneuerbare Energien-Erzeugungs- und Speicheranlagen nutzbar sind. Auf dieser Grundlage ist eine planerische Antwort darauf zu finden, wie in Bonn dem überragenden öffentlichen Interesse entsprochen werden kann, welches im Erneuerbare-Energien-Gesetz (§ 2 EEG) und Wärmeplanungsgesetz (§2 WPG) den Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen gewährt wurde. Hierfür ist zunächst anhand bereits bestehender Konzepte und Fachplanungen ein Katalog kommunaler Kriterien zu erarbeiten, der an alle geeigneten Flächen angelegt bzw. für alle flächenrelevanten Technologien planungsrechtlich bewertet wird. Auf dieser Basis sind zur Zielerreichung des Wärmeplans hinreichende Möglichkeitsflächen zu definieren und jeweils genauer zu betrachten. Konkurrierende Nutzungsinteressen sind dabei miteinander abzuwägen und wo möglich durch Mehrfachnutzungskonzepte zu lösen. Im Ergebnis entsteht eine Programmatik, die den Planungs- und Genehmigungsstellen als Hilfestellung dient und möglichen Investor*innen bzw. Betreiber*innen Orientierung bietet (eine anlagenspezifische Einzelfallprüfung jedoch nicht ersetzt). Entwicklung von Aktivierungsstrategien Um die oben genannte Potenzialflächenplanung systematisch in die Umsetzung zu bringen, werden zunächst Instrumente zur Förderung bzw. Erleichterung der Errichtung von erneuerbaren Energien-Anlagen und -speicher identifiziert: Hierzu zählen bspw. Planrechtschaffung, Priorisierung von Genehmigungsverfahren, Flächenerschließung und Liegenschaftsmanagement. Die Priorität sollte hierbei auf diejenigen Instrumente, Flächen und Technologien gelegt werden, die in Bezug auf Erzeugungskapazitäten, Aktivierungsgeschwindigkeit aber auch Belange des Naturschutzes das größte Potenzial aufweisen. Da Wärme im Gegensatz zu Strom nicht über lange Strecken zu transportieren bzw. zu importieren ist, ist der Wärmeerzeugung der Vorzug zu gewähren. Gemäß Umsetzungsstrategie des Wärmeplans ist ein besonderes Augenmerk auch auf Standardisierung und Optimierung von Genehmigungsprozessen, gemäß § 2 EEG-Grundsatzerlass NRW zu legen. Hierzu gehört u.a. die Recherche/Modellierung von Präzedenzfällen für die zukünftige Abwägung, die Entwicklung eines Bausteinkataloges für die Kombinierbarkeit von Nutzungsinteressen und eine Bewertung von Prozessschritten hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit. Erstellung eines Handlungsprogramms Parallel zu den Aktivierungsstrategien sollen konkrete Maßnahmen entwickelt werden, die im Handlungsspielraum der Verwaltung liegen – bspw. die Verpachtung kommunaler Flächen (ggf. auch gezielter Grunderwerb), Pilotierung einzelner Anlagen bzw. Speicher, Erprobung innovativer Betreibermodelle (bspw. auch finanzielle Beteiligung von Bürger*innen) oder Beratungs-, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit. Auch hier sollte auf Erfahrungswissen anderer Kommunen zurückgegriffen werden. Im Sinne einer gemeinsamen Planung ist dabei eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit Betreibern wie den Stadtwerken und den Nachbargemeinden/dem Rhein-Sieg-Kreis als potenzielle Energie-Lieferanten (vgl. Anhang 1 von DS 252604, Folien 51ff) anzustreben. |
| Meilensteine |
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Bereits erreichte Meilensteine seit 2023:
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| Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes |
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| Ziel ist die Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien-Anlagen durch die Aktivierung möglicher Potenzialflächen und Berücksichtigung ihres überragenden öffentlichen Interesses (§2 EEG und §2 WPG). |
| Zielgruppe(n) |
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| mittelbar: Projektierer und Privateigentümer*innen |
| Indikatoren |
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| Relevante Beschlüsse / Mitteilungen |
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| Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten |
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Steckbrief-Nummer und -Titel: 5.2.1 Fortschreibung kommunale Wärmeplanung 5.1.1 Investitionsprogramm Wärmeversorgung Konzernliegenschaften 5.1.2 PV-Initiative Konzern Stadt Bonn 5.3.3 Bürger-Energieprojekte fördern 5.3.2 Pilotprojekte erneuerbare Energien 5.2.4 Kapazitätsaufbau und Digitalisierung in Planungs- und Genehmigungsbehörden 5.4.1 Vorplanung von Wärmenetzen in allen geeigneten Teilgebieten 5.4.2 Trassenplanung für Wärme- und Kältenetze 7.1.3 Mittel und Flächen für Klimaschutz Projektname: - |
| Kostenschätzung | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | ab 2029 jährlich |
|---|---|---|---|---|---|
| Konsumtiv (EUR) | 85.000 eingeplant und verausgabt | 200.000 aus Landesmitteln für die kommunale Wärmeplanung | 50.000 aus Landesmitteln für die kommunale Wärmeplanung | - | - |
| Investiv (EUR) | - | - | - | - | - |
Steckbrief 5.2.3. - Kapazitätsaufbau und Digitalisierung in Planungs- und Genehmigungsbehörden
| Handlungsfeld | Handlungsschwerpunkt |
|---|---|
| 5 Energie | 5.2 Beschleunigung klimagerechte Energieplanung |
| Laufzeit | |
|---|---|
| Start (Jahr): 2026 | Ende (Jahr): 2030 |
| Beschreibung |
|---|
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Das Erreichen einer klimaneutralen Wärmeversorgung setzt den Bau von Erneuerbaren Energien-Anlagen und den Auf- und Ausbau der Wärmenetz- und Strominfrastruktur voraus. Laut Zielszenario des Wärmeplans ist mit einer zweistelligen Zahl an Freiflächen-Anlagen (betrifft insb. Fragen des Landschafts- und Naturschutzes), Wärmespeichern (betrifft zusätzlich den Bodenschutz) oder Flusswärmepumpen (betrifft Wasserrecht und Grundwasserschutz) zu rechnen. Welche Technologie genau zum Einsatz kommen wird, ist abhängig von den Planungen möglicher Betreiber und für die Stadtwerke Bonn voraussichtlich Anfang 2026 zu beantworten. Auch die Zahl genehmigungspflichtiger Energieanlagen in Privathand werden deutlich zunehmen. Bei den in der Breite zum Einsatz kommenden Luft-Luft-Wärmepumpen sind in Einzelfällen Fragen des Lärm- und Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Geothermie- und Grundwasser-Wärmepumpen erfordern zwingend die Genehmigung durch die Untere Umweltbehörde. (Legt man den bundesdeutschen Durchschnitt zu Grunde, ist gemäß Zielszenario bis 2035 mit ca. 4.000 bis 5.000 Geothermie-Wärmepumpen in Bonn zu rechnen.) Ziel der Maßnahme ist, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die notwendigen Planungs- und Genehmigungsprozesse in möglichst kleinen Zeitfenstern bearbeitet werden können (vgl. bspw. Prozessmodellierung, das Onlinezugangsgesetz (OZG) bzw. Einzelverwaltungsleistungen (EVA) und das in Abstimmung befindliche Geothermie-Beschleunigungsgesetz auf Bundesebene). Die Priorität liegt gemäß der Dachstrategie digitale Transformation zunächst auf der Prozessoptimierung. Für darauffolgende Digitalisierungsprozesse müssen vorübergehend IT-Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Es sollten Erfahrungen anderen Kommunen eingeholt und berücksichtigt werden – bspw. der Koordinationsstelle Klimaschutz der Stadt Köln. |
| Meilensteine |
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Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs:
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| Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes |
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| Ziel ist die Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien-Anlagen durch Optimierung von bzw. Verbesserung der personellen Ausstattung in Planungs- und Genehmigungsprozessen. |
| Zielgruppe(n) |
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| mittelbar: Projektierer und Privateigentümer*innen |
| Indikatoren |
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| Relevante Beschlüsse / Mitteilungen |
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| Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten |
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Steckbrief-Nummer und -Titel: 5.2.1 Fortschreibung kommunale Wärmeplanung 5.2.2 Analyse und Aktivierung von Flächen für EE-Anlagen und -speicher 5.3.3 Bürger-Energieprojekte fördern 5.3.2 Pilotprojekte erneuerbare Energien 1.1.3 Qualifizierungsprogramm Klimaschutz Projektname: - |
| Kostenschätzung | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | ab 2029 jährlich |
|---|---|---|---|---|---|
| Konsumtiv (EUR) | - | - | - | - | - |
| Investiv (EUR) | - | - | - | - | - |
Steckbrief 5.3.1. - Förderprogramm „Solares Bonn“
| Handlungsfeld | Handlungsschwerpunkt |
|---|---|
| 5 Energie | 5.3 Lokal und erneuerbar erzeugte Energie |
| Laufzeit | |
|---|---|
| Start (Jahr): 2021 | Ende (Jahr): 2027 |
| Beschreibung |
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Das größte Potenzial an erneuerbaren Energien in Bonn hat die Solarenergie. Die Nutzung dieses Potenzials, ob am Balkon, auf dem Dach, an der Fassade oder auf der Freifläche, ist ein wichtiger Baustein, um bis 2035 Klimaneutralität zu erreichen. Das Förderprogramm Solares Bonn läuft seit 2021 erfolgreich und die PV-Installationen in Bonn sind auf einem sehr guten Entwicklungspfad. Ende 2021 waren in Bonn 25,9 MWp PV-Bruttoleistung installiert. Im Jahr 2022 wurden 5,4 MWp zugebaut, in 2023 gab es einen Zubau von 16,9 MWp, in 2024 von 17,7 MWp (Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur). Von Ende 2021 bis Ende 2024 konnte die installierte Leistung somit verdreifacht werden. Eine starke Beschleunigung bleibt jedoch weiterhin notwendig, da ein jährlicher Zubau von ca. 72 MWp pro Jahr notwendig ist, um innerhalb der nächsten 10 Jahre das Ziel von 800 MWp zu erreichen. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung im November / Dezember 2024 wurde beschlossen, das Förderprogramm Solares Bonn ab 2027 einzustellen. Die Fördertätigkeit der Stadt wird auf andere Klimaschutzbereiche verlagert, in denen die Entwicklung langsamer vorwärtsgeht. Bis zu seiner Beendigung wird das Förderprogramm begleitet durch Öffentlichkeitsarbeit und Aktivierungsmaßnahmen, um die Bekanntheit weiter zu steigern. Die Nachfrage am Förderprogramm wurde in der Vergangenheit insbesondere für Einfamilienhaus-PV und Stecker-Solaranlagen in Anspruch genommen, aber noch unzureichend im Segment der Mehrfamilienhäuser (MFH), Baudenkmale und Nichtwohngebäude. Um dem Klimaplan-Ziel 800 MWp Dach-PV-Ausbau näher zu kommen, ist eine verstärkte Kommunikationskampagne, insbesondere zu den Bausteinen MFH-PV, Denkmal-PV sowie weiteren Segmenten (PV auf besonderen Gebäuden wie Kirchen) avisiert. |
| Meilensteine |
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Bereits erreichte Meilensteine seit 2022:
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| Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes |
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| Zielgruppe(n) |
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| Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Wohneigentümergemeinschaften, Mieter*innen, Institutionen, Pächter*innen/Anlagenbetreiber*innen |
| Indikatoren |
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| Relevante Beschlüsse / Mitteilungen |
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| Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten |
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Steckbrief-Nummer und -Titel: 3.3.3. Klimapartnerschaft mit der Wirtschaft 4.3.1. BEA nebenan: Energieberatung in Bonns Quartieren 4.3.3. Fokusinitiative Unterstützung privater Vermieter*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften & Beratung zum städtischen Förderprogramm Bestandssanierung 4.5.1. Klimapartnerschaften mit Träger*innen sonstiger öffentlicher Gebäude 5.3.2. Pilotprojekte erneuerbare Energien im Stadtgebiet Bonn 5.3.3. Bürgerenergieprojekte fördern Projektname: - |
| Kostenschätzung | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | ab 2029 jährlich |
|---|---|---|---|---|---|
| Konsumtiv (EUR) | 1.000.000 | 1.000.000 | 500.000 | - | - |
| Investiv (EUR) | - | - | - | - | - |
Steckbrief 5.3.2. - Pilotprojekte erneuerbare Stromerzeugung im Stadtgebiet Bonn
| Handlungsfeld | Handlungsschwerpunkt |
|---|---|
| 5 Energie | 5.3 Lokal und erneuerbar erzeugte Energie |
| Laufzeit | |
|---|---|
| Start (Jahr): 2026 | Ende (Jahr): 2028 |
| Beschreibung |
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Der Strombedarf in Bonn beträgt derzeit (2023) 1.365 GWh. Hinzu kommt künftig zusätzlicher Bedarf durch Wärmepumpen (+399 GWh bis 2045 bzw. +420 GWh bis 2035) und durch E-Mobilität (+1.000 GWh, Schätzung Stadtwerke). Damit steigt der Gesamtbedarf nach Sektorkopplung auf rund 2.800 GWh pro Jahr. Städte sind auf überregionale EE-Überschüsse angewiesen, müssen aber einen Eigenanteil in der Erzeugung erneuerbarer Energien leisten. In Bonn könnten laut Klimaplan durch 800 MWp Dach-PV (Potenzial laut Solarkataster NRW) und 200 MWp Freiflächen-PV insgesamt ca. 850 GWh Solarstrom pro Jahr erzeugt werden (≈30 % des künftigen Bedarfs). Der Wärmeplan gibt die Priorität „Wärme vor Strom“ vor: Wo Flächen sowohl für Strom- als auch für Wärmeerzeugung nutzbar sind, ist Wärme vorzuziehen. Dieser Steckbrief hat das Ziel, Pilotprojekte für erneuerbare Energien im Stadtgebiet Bonn zu realisieren. Sie dienen dem Sammeln und Auswerten praktischer Erfahrungen. So können technische und organisatorische Herausforderungen früh erkannt und erfolgreiche Konzepte als Blaupausen für weitere Projekte genutzt werden. Erkenntnisse aus Planung und Genehmigung lassen sich auch auf Solarthermie übertragen und unterstützen damit die Wärmewende effizient. Pilot-Projekte für Verkehrsflächen-PV Laut Potenzialanalyse des Wärmeplans (Anhang 2 von DS 252604) ist PV-Strom auf und an Verkehrsflächen erzeugbar (auf Parkplatz-Überdachungen, an Lärmschutzwänden von Autobahnen und Schienenwegen, über Solardach-Radwege und durch Integration von PV im Fahrbahnbelag von Radwegen). Verkehrswege-PV findet hohe Akzeptanz, da es sich um ohnehin versiegelte Flächen handelt. Parkplatz-PV erzeugt zudem Mehrwerte in Form von Ladeinfrastruktur-Ausbau, Hitze- und Witterungsschutz. Realisierung der ersten PV-FFA auf Bonner Stadtgebiet Umsetzung des Genehmigungsprozesses in privilegierten Gebieten nach § 35 BauGB und Bauleitplanung für erweiterte, nicht privilegierte Flächen. Die erste Ausbaustufe dient der Sammlung von Erfahrungen zu Genehmigung und Umsetzung. In Ausbaustufe 2 könnten die Kriterien für Biodiversitäts-PV bereits Anwendung finden. Biodiversitäts-PV Biodiversitäts-PV ist eine Variante der Flächendoppelnutzung zur Solarstromerzeugung und zum Erhalt der Biodiversität. Sie erhöht Flächeneffizienz, Akzeptanz und Genehmigungsfähigkeit, wenn Flächen durch PV-Nutzung naturschutzfachlich aufgewertet werden (z. B. Verzicht auf Pestizide, max. 1 % Versiegelung, Mindesthöhe der Module, Schafbeweidung, Hecken, Trittsteinbiotope). Politisch abgestimmte Kriterien beschleunigen Verfahren und fördern zugleich Klimaschutz und Biodiversität. |
| Meilensteine |
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Nächste Meilensteine im Rahmen des Steckbriefs: Pilot-Projekte Verkehrsflächen-PV ermöglichen
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| Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes |
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| Zielgruppe(n) |
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| PV-Projektierer, SWB EnW, Bürgerenergie-Genossenschaften, Gewerbe |
| Indikatoren |
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| Relevante Beschlüsse / Mitteilungen |
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| Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten |
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Steckbrief-Nummer und -Titel: 5.2.2 Analyse und Aktivierung von Flächen für EE-Anlagen und -Speicher 5.3.1 Förderprogramm „Solares Bonn“ 5.3.3 Bürgerenergieprojekte fördern 5.2.1 Kommunaler Wärmeplan Projektname: Solarkoordinierungsstelle und Förderprogramm Solares Bonn |
| Kostenschätzung | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | ab 2029 jährlich |
|---|---|---|---|---|---|
| Konsumtiv (EUR) | 3.000 | 3.000 | 3.000 | 3.000 | - |
| Investiv (EUR) | - | - | - | - | - |
Steckbrief 5.3.3. - Bürgerenergieprojekte fördern
| Handlungsfeld | Handlungsschwerpunkt |
|---|---|
| 5 Energie | 5.3 Lokal und erneuerbar erzeugte Energie |
| Laufzeit | |
|---|---|
| Start (Jahr): 2025 | Ende (Jahr): 2035 |
| Beschreibung |
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| Meilensteine |
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Bereits erreichte Meilensteine seit 2025:
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| Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes |
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| Ausbau erneuerbarer Energien (Wärme und Strom) |
| Zielgruppe(n) |
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| Bürger*innen, Eigentümer*innen von Gebäuden, Genossenschaften |
| Indikatoren |
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| Relevante Beschlüsse / Mitteilungen |
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| Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten |
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Steckbrief-Nummer und -Titel: 5.4.1 Vorbereitende Planung von Wärmenetzgebieten in allen geeigneten Teilgebieten 5.2.2 Analyse und Aktivierung von Flächen für EE-Anlagen und -speicher 5.4.2 Trassenplanung für Wärme- und Kältenetze 5.2.1 Fortschreibung der Kommunalen gesamtstädtischen Wärmeplanung 4.2.3 Strategie für integrierte und klimafreundliche Quartiere der Stadt Bonn 4.3.1 Beratungsangebote und Informationskampagnen der Bonner Energie Agentur e.V. 4.3.2 Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung Projektname: Beratungs- und Informationsangebote der Bonner Energieagentur |
| Kostenschätzung | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | ab 2029 jährlich |
|---|---|---|---|---|---|
| Konsumtiv (EUR) | 15.000 | 15.000 | 15.000 | 15.000 | 15.000 |
| Investiv (EUR) | - | - | - | - | - |
Steckbrief 5.4.1. - Vorbereitende Planung von Wärmenetzen in allen geeigneten Teilgebieten
| Handlungsfeld | Handlungsschwerpunkt |
|---|---|
| 5 Energie | 5.4 Dekarbonisierte Wärmeversorgung |
| Laufzeit | |
|---|---|
| Start (Jahr): 2026 | Ende (Jahr): 2028 |
| Beschreibung |
|---|
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Im Zielszenario des kommunalen Wärmeplans für 2035 ist vorgesehen, 34 % der Bonner Gebäude über Wärmenetze mit klimafreundlicher Wärme zu versorgen
(DS 252604, Anhang 4).
Dafür müssen möglichst viele der theoretisch hierfür sinnvollen Teilgebiete mit Wärmenetzen erschlossen werden.
Die Stadtwerke konzentrieren sich zunächst darauf, das bestehende Fernwärmenetz auszubauen und nachzuverdichten.
Für geeignete Teilgebiete, die außerhalb des bestehenden Fernwärmenetzes liegen, braucht es daher zusätzliche lokale Nahwärmenetze,
die von Externen betrieben werden. Auch ist eine ausreichende Anzahl bzw. Kapazität Erneuerbarer-Energien-Erzeugungsanlagen in räumlicher Nähe zu möglichen Wärmenetzen notwendig (rund 1 000 GWh pro Jahr). Ziel der Maßnahme ist, notwendige Planungen für Wärmenetze und zugehörige Erneuerbare-Energien-Anlagen vorzubereiten und proaktiv mögliche Betreiber zu akquirieren. Partner*innen und mögliche Betreiber können auch Bürgerenergiegesellschaften sein. Durch eigenbeauftragte Planungen und Studien kann die Verwaltung die Investitionsbereitschaft Externer steigern. Auch sollte geprüft werden, inwieweit wirtschaftlich attraktive Teilgebiete mit der Maßgabe vergeben werden können, wirtschaftlich unattraktivere, aber potenziell unterversorgte Gebiete mitzuschließen. Ebenso ist zu prüfen, inwieweit städtische Gebäude als Anker oder Keimzellen dienen können, um Nachbarschaften mitzuversorgen. Zur Beurteilung der Ausgangslage sind mögliche Novellierungen bundesgesetzlicher Rahmenbedingungen (GEG, BEG, BEW) zu berücksichtigen. Initiiert durch einen Bürgerantrag wurde die Verwaltung beauftragt, eine Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsberechnung für ein exemplarisches Nahwärmenetz zu erstellen (DS 241950-02). Um eine reale Chance auf Umsetzung der Ergebnisse sicherzustellen und die Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW Abs. 5.1 u. Anhang 2) einzuhalten, soll das Untersuchungsgebiet auch nach Investitionsinteresse potenzieller Versorger oder bürgerschaftlichem Engagement ausgewählt werden (vgl. 5.3.3 Bürgerenergieprojekte fördern). Um Versorgungssicherheit und eine GEG-konforme Heizoption für alle Bürger*innen zu gewährleisten, liegt der Fokus auf Teilgebieten, deren Gebäudestruktur nicht für Wärmepumpen geeignet ist. Ziel ist, alle potenziellen Standorte und Technologien auf Machbarkeit zu prüfen. Die Realisierung von Wärmenetzen in Stadtgrenzregionen und gemeinsamer Versorgung mit Nachbarkommunen erfordert eine Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit. Nach Abschluss der vorbereitenden Planungen und mit Beginn des Aufbaus von Wärmenetzen sollte geprüft werden, ob eine Ausweisung der jeweiligen Teilgebiete als „Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen“ gemäß § 27 WPG i. V. m. § 71 GEG sinnvoll ist (ggf. auch in Stadtwerke-Teilgebieten). Vorab ist zu prüfen, inwieweit der Wärmenetzausbau durch Kooperationsvereinbarungen mit großen Ankerkunden forciert werden kann. |
| Meilensteine |
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| Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes |
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| Beschleunigung des Ausbaus von EE-Anlagen, klimafreundlichen Heizungsoptionen und damit beschleunigte Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. |
| Zielgruppe(n) |
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| Mögliche Betreiber, Versorger, Projektierer Mittelbar: Gebäudeeigentümer*innen in laut Wärmeplan für Wärmenetze geeigneten Teilgebieten |
| Indikatoren |
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| Relevante Beschlüsse / Mitteilungen |
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| Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten |
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Steckbrief-Nummer und -Titel: 5.2.1 Fortschreibung kommunale Wärmeplanung 5.2.2 Analyse und Aktivierung von Flächen für EE-Anlagen und -Speicher 5.2.4 Kapazität und Digitalisierung in Planungs- und Genehmigungsbehörden 5.4.2 Trassenplanung für Wärme- und Kältenetze 5.4.4 Prüfung der Anpassung des Wärmenetz-Preises 1.1.3 Qualifizierungsprogramm Klimaschutz Projektname: Bürgerantrag: Wärmenetzversorgung in Bonn (DS 241950) |
| Kostenschätzung | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | ab 2029 jährlich |
|---|---|---|---|---|---|
| Konsumtiv (EUR) | - | 100 000 | 100 000 | 100 000 | 100 000 |
| Investiv (EUR) | - | - | - | - | - |
Steckbrief 5.4.2. - Trassenplanung für Wärme- und Kältenetze
| Handlungsfeld | Handlungsschwerpunkt |
|---|---|
| 5 Energie | 5.4 Dekarbonisierte Wärmeversorgung |
| Laufzeit | |
|---|---|
| Start (Jahr): 2026 | Ende (Jahr): 2028 |
| Beschreibung |
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Ziel der Maßnahme ist, Lösungen für die Verlegung von Wärmenetzen für möglichst viele der laut kommunalem Wärmeplan hierfür theoretisch sinnvollen 81 der 175 Teilgebiete zu finden bzw. zu entwickeln.
Hintergrund ist, dass sich die Unterbringung von Wärmeleitungen als ein weiteres Versorgungsmedium im Bestand in weiten Teilen des Stadtgebietes als schwer umsetzbar zeigen kann.
Denn Bonn ist eine historische Stadt mit „schlanken“ Straßenzügen, und die Anzahl der Belegung mit Versorgungsleitungen ist durch die Breite des Straßenquerschnitts begrenzt.
Gleichzeitig sind gerade jene Teilgebiete, die sich durch enge Bebauung und historischen Gebäudebestand auszeichnen, diejenigen, denen neben einem Wärmenetz kaum weitere klimafreundliche Wärmeversorgungsoptionen bleiben. Bei der im Rahmen der Trassenplanung berücksichtigten Dimension sollte auch der zukünftige Kältebedarf prognostiziert werden. Basis sollte eine Studie zur Kältebedarfsentwicklung unter Klimawandelbedingungen sein. Schon jetzt besteht ein relevanter Bedarf an Klimatisierung bzw. Kälteversorgung. Mit steigender globaler Temperatur wird dieser weiter zunehmen. Vergleichbar zu Wärmenetzen kann über Leitungen auch Kälte zur Verfügung gestellt werden. Kälte kann außerdem mit Absorptionskälteanlagen vor Ort erzeugt werden, was ggf. in Bezug auf oben genannte Problematik zu bevorzugen ist. In Nahwärmenetzen mit geringer Vorlauftemperatur braucht es hingegen kein separates Netz, sondern es kann über das gleiche System passiv oder mit reversiblen Wärmepumpen gekühlt werden. Beide Möglichkeiten sollten in Netzausbauplanungen berücksichtigt werden. Wo über dezentrale Klimaanlagen Kälte erzeugt wird, steigt der Strombedarf – auch über diesen benötigt eine Netzplanung Informationen. Ziel ist auch, die Beeinträchtigung der Menschen in Bonn durch die zu erwartenden umfangreichen Baustellen so gering wie möglich zu halten. Ein zentrales, digitales Baustellenmanagement (auch anderer Tiefbaumaßnahmen) soll Synergien schaffen, Planungsprozesse bündeln und Transparenz für alle Beteiligten erhöhen. |
| Meilensteine |
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Verlegeoptionen in engen Straßenabschnitten:
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| Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes |
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| Ermöglichung klimafreundlicher Wärmeversorgungsoptionen – insbesondere dort, wo Wärmepumpen nicht möglich sind. |
| Zielgruppe(n) |
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| Stadtplanung und Tiefbau, Netzbetreiber, Versorger, Gebäudeeigentümer*innen, Anlieger*innen, betroffene Verkehrsteilnehmer*innen von Baustellen |
| Indikatoren |
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| Relevante Beschlüsse / Mitteilungen |
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| Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten |
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Steckbrief-Nummer und -Titel: 5.2.1 Kommunale Wärmeplanung 5.4.1 Vorplanung von Wärmenetzen in allen geeigneten Teilgebieten 5.2.2 Analyse und Aktivierung von Flächen für EE-Anlagen und -Speicher 4.1.1 Strategie für klimaneutralen Gebäudebestand 5.1.1 Investitionsprogramm Wärmeversorgung Konzernliegenschaften 4.2.4 Umsetzung integrierter energetischer Quartierskonzepte Projektname: - |
| Kostenschätzung | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | ab 2029 jährlich |
|---|---|---|---|---|---|
| Konsumtiv (EUR) | - | 200.000 | 200.000 | - | - |
| Investiv (EUR) | - | - | - | - | - |
Steckbrief 5.4.3. - Prüfung kommunaler Einflussmöglichkeiten auf den Wärmenetz-Preis
| Handlungsfeld | Handlungsschwerpunkt |
|---|---|
| 5 Energie | 5.4 Dekarbonisierte Wärmeversorgung |
| Laufzeit | |
|---|---|
| Start (Jahr): 2026 | Ende (Jahr): 2026 |
| Beschreibung |
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Ziel des Instrumentes ist mit Blick auf eine sozial gerechte Wärmewende die finanzielle Entlastung von Haushalten mit geringen Einkommen.
Auch die allgemeine Anschlussrate lässt sich durch eine attraktive Preisgestaltung erhöhen. Da die Einmalkosten eines Anschlusses an ein Wärmenetz einkommensschwache Eigentümer*innen vor Herausforderungen stellen und über das bestehende Förderprogramm zur Bestandsmodernisierung (4.3.5) nur für die Zielgruppe privater Vermieter*innen gefördert werden, sollte eine Ausweitung geprüft werden. Da seitens Bundesministerium für Wirtschaft bzw. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) überarbeitet werden soll, müssen hierbei kommende Vorgaben mit Berücksichtigung finden. |
| Meilensteine |
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| Beitrag zur Zielerreichung des Handlungsschwerpunktes |
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| Erhöhung der Wechselquote von fossilen auf klimafreundliche Heizungstechnologien. |
| Zielgruppe(n) |
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| Gebäudeeigentümer*innen, Mieter*innen |
| Indikatoren |
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| Relevante Beschlüsse / Mitteilungen |
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| Synergien mit folgenden Steckbriefen / Projekten |
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Steckbrief-Nummer und -Titel: 5.2.1 Fortschreibung kommunaler Wärmeplan 5.4.1 Vorbereitende Planung für Wärmenetze 5.3.3 Bürgerenergieprojekte fördern 4.3.5 Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung Projektname: - |
| Kostenschätzung | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | ab 2029 jährlich |
|---|---|---|---|---|---|
| Konsumtiv (EUR) | - | - | - | - | - |
| Investiv (EUR) | - | - | - | - | - |