Mit dem Klimaplan leistet die Bundesstadt Bonn nicht nur ihren Beitrag zu internationalen Abkommen, sondern verspricht einen sozial gerechten Transformationsprozess – auch für zukünftige Generationen.
Um in Bonn klimaneutral zu werden, müssen die jährlichen Emissionen in Bonn bis zum Jahr 2035 um mehr als 90 Prozent sinken. Der Klimaplan definiert klare Ziele und Entwicklungspfade für die Zeit bis 2035. Das Arbeitsprogramm bündelt alle Maßnahmen, mit denen unsere Stadt Schritt für Schritt klimaneutral gestaltet werden kann.
Das aktuelle Arbeitsprogramm bündelt Aktivitäten zur Erreichung der Klimaziele in sieben Handlungsfeldern:
- Governance
- Gesellschaft
- Wirtschaft
- Gebäude
- Energie
- Mobilität
- Kompensation
Innerhalb der Handlungsfelder wurden im Rahmen des Klimaplans Handlungsschwerpunkte definiert, die konkreter aufzeigen sollen, in welchen Bereichen was getan werden muss, z.B. Stadt als Vorbild, Transformation im Konzern, Transformation in der Zivilgesellschaft.
Die konkreten Maßnahmen werden im Arbeitsprogramm als sogenannte Aktivitäten-Steckbriefe skizziert.
Das erste Arbeitsprogramm für die Kernverwaltung hatte den Fokus auf die Jahre 2023 bis 2025. Einige Aktivitäten konnten in diesem Zeitraum bereits abgeschlossen werden, viele sind derzeit in der Planung und Umsetzung. Die meisten Aktivitäten haben eine Laufzeit bis 2035. Im Rahmen der Fortschreibung des Klimaplans war es das Ziel, alle Aktivitäten zu betrachten und zu entscheiden, welche fortgeschrieben werden müssen, welche neuen Aktivitäten sich ergeben haben oder wo noch Lücken im Arbeitsprogramm zu finden sind.
Dafür wurde ein großer Prozess in der Verwaltung, mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit Stakeholdern der Stadt, dem neuen Klimabeirat sowie einem wissenschaftlichen Konsortium aufgesetzt, der das gesamte Arbeitsprogramm umfasst. Die jetzt stattfindende Onlinebeteiligung ist der letzte Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Arbeitsprogramm. Im Anschluss soll das Arbeitsprogramm Anfang 2026 in die politische Beratung eingebracht werden und für drei bis fünf Jahre gelten.