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Kommunale Wärmeplanung

An einer rosa Wand steht ein Heizkörper. Davor streckt eine Person die Füße in die Höhe.

Beteiligung zur Kommunalen Wärmeplanung

Wie senken wir den Wärmebedarf und wie decken wir ihn mit erneuerbaren Energien statt über Erdgas und Heizöl? Wie können Stadt, Wärmeversorger, Netzbetreiber und Gebäude-Eigentümer*innen zur Wärmwende in Bonn beitragen? Mit diesen Fragen befasst sich die kommunale Wärmeplanung. Die Online-Beteiligung zur kommunalen Wärmeplanung startet am 9. Januar 2025.  

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat die Verwaltung mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung beauftragt (vgl. Drucksachen 212052, 231003, 231816, 232187 und Zielbeschluss Klimaplan Drucksache 222006). Laut Wärmeplanungsgesetz (WPG), das am 1.1.2024 in Kraft trat, sind Kommunen mit über 100.000 Einwohner*innen – wie Bonn – auch gesetzlich verpflichtet, bis 30.06.2026 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. 

In Bonn liegen bereits folgende Teilergebnisse vor:

Auf einer Karte von Bonn werden die Energieeffizienzklassen je Baublock im Stadtgebiet in verschiedenen Farben angezeigt.

 

Eignungsprüfung nach §14 WPG, Bestandsanalyse nach §15 WPG, Potenzialanalyse nach §16 WPG (Drucksache 240943, siehe Downloads 01-02)

In der Bestandsanalyse wurden Daten zusammen getragen über den Status Quo: Wie viel Wärme benötigen Gebäude? Welche Heizungstechnologien werden genutzt? Welche Energieeffizienzklasse hat das Gebäude?

In der Potenzialanalyse wurden Potenziale abgeschätzt: Wie stark kann der Wärmebedarf durch Gebäude-Sanierung vermindert werden? Wo kann unvermeidbare Abwärme genutzt werden? Wo kann wie viel Wärme aus erneuerbaren Energien bereitgestellt werden?

 

 

 

 

 

Auf einer Karte von Bonn wird in verschiedenen Farben dargestellt, welche Gebiete für welche Art der Wärmeversorgung geeignet sind.

Entwürfe für das Zielszenario nach §17 WPG, für die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach §18 WPG und für die Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach §19 WPG (Drucksache 241427, siehe Downloads 03-05)

Die Stadt Bonn wurde in 175 Teilgebiete eingeteilt und für jedes Teilgebiet untersucht, ob und wie stark es für zentrale Wärmeversorgung über Fern- oder Nahwärme bzw. für dezentrale Versorgung über Wärmepumpen geeignet ist.

In den Zielszenarien für die Jahre 2045 und 2035 wurde im Modell berechnet, wie sich der Wärmebedarf durch Sanierung verringert, auf welche Heizungstechnologien die Gebäude umsteigen und wie sich der CO2-Ausstoß dadurch reduziert.

 

Die Handlungsfelder der Umsetzungsstrategie werden dargestellt.

Entwurf für die Umsetzungsstrategie nach §20 WPG (Drucksache 241723, siehe Downloads 06-08).

Die Umsetzungsstrategie besteht vorwiegend aus einer umfangreichen Liste von zeitlich priorisierten Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen.
 

Offenlage vom 9. Januar bis 7. Februar 2025

Bürger*innen sind während der 30-tägigen Offenlage vom 9. Januar bis 7. Februar 2025 eingeladen, Stellungnahmen zur kommunalen Wärmeplanung abzugeben (gemäß §13 Absatz 4 WPG). Ihre Meinung, Ihre Ansicht, Ihr Standpunkt sind ebenso willkommen wie ergänzende Hinweise und Kritik. Die Stellungnahmen sollten sich auf die Entwürfe zu den Zielszenarien 2045 und 2035, zur Kartierung der Wärmeversorgungsarten und den Entwurf zur Umsetzungsstrategie beziehen (siehe Downloads 03 bis 08). 

Bitte geben Sie Ihre Stellungnahmen bevorzugt hier über die Online-Beteiligungsplattform ab. Alternativ können Sie Ihre Stellungnahme auch per E-Mail an klimaschutz@bonn.de einreichen oder in Form eines Zettels in einer Urne am Auslageort im Stadthaus-Foyer, Berliner Platz 2, 53111 Bonn (Öffnungszeiten: Montag, Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr und Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.00 – 13.00 Uhr). Stellungnahmen, die nicht innerhalb der genannten Frist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Wärmeplan nicht mehr berücksichtigt werden. 
 

An einer rosa Wand steht ein Heizkörper. Davor streckt eine Person die Füße in die Höhe.
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Onlinebeteiligung zur kommunalen Wärmeplanung

Hier können Sie vom 9. Januar bis 7. Februar 2025 Stellungnahmen zur kommunalen Wärmeplanung einreichen.

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02 Bestands- und Potenzialanalyse

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04 Parameter-Basisszenarien-Wärmeversorgungsarten

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05 Zielszenarien-2045-und-2035

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07 Umsetzungsstrategie und Maßnahmen

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08 Wärmeversorgungskarten nach Betrachtungsjahren

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