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Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“

Ein Schrägluftbild des historischen Ortskerns von Muffendorf.

Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“

Aufgrund seiner historischen Bedeutung soll der historische Ortskern von Bonn-Muffendorf im Stadtbezirk Bad Godesberg als Denkmalbereich ausgewiesen werden. Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 3. Juli bis einschließlich 4. August 2025.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2025 die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes zur Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ für die Dauer eines Monats beschlossen.

Zum Beschluss im Ratsinformationssystem

Die Einsichtnahme der ausliegenden Unterlagen ist in der Zeit vom 3. Juli bis einschließlich 4. August 2025 möglich.
Die Unterlagen werden im Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn auf Etage 6B (Kundenzentrum Geodaten) sowie in der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg, Haus an der Redoute, Kurfürstenallee 1 a, 53177 Bonn, öffentlich ausgelegt.
 

Im Stadthaus: Die Einsichtnahme der Unterlagen ist im Stadthaus während der Öffnungszeiten des Kundenzentrums Geodaten (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr sowie Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr) möglich.

 

In der Bezirksverwaltungsstelle: In der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg ist die Einsichtnahme während folgender Öffnungszeiten möglich: montags von 8:30 Uhr bis 16 Uhr, dienstags von 8:30 Uhr bis 13 Uhr, mittwochs und donnerstags von 8:30 Uhr bis 18 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr

 
Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meinung zur Planung auch hier Bonn-macht-mit.de als öffentlich einsehbaren Beitrag abzugeben und sich über die abgegebenen Meinungen anderer Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Der Satzungsentwurf und ergänzende Planungsunterlagen stehen hier zum Download bereit. 

Downloads

Entwurf der Denkmalbereichssatzung Bonn-Muffendorf

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Übersichtsplan Denkmalbereichssatzung Bonn-Muffendorf

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Gutachten des LVR_ADR 82014) inkl. Bestätigung zur Änderung des Geltungsbereichs

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Handbuch mit denkmalpflegerischen Erläuterungen

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Fotodokumentation des Denkmalbereichs

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Onlinebeteiligung (3. Juli bis 4. August 2025)

Wie geht es nach der Öffentlichkeitsbeteiligung weiter?

Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt eine Erörterung der eingegangenen Einwendungen mit dem LVR-ADR. Der (gegebenenfalls geänderte) Satzungsentwurf wird dem Rat der Stadt Bonn zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Beschlussfassung ist eine Genehmigung der Satzung durch die Obere Denkmalbehörde (Bezirksregierung Köln) erforderlich. Die Denkmalbereichssatzung tritt am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung dauerhaft in Kraft.

Zum Hintergrund der Satzungsaufstellung

Ziel ist es, die kontinuierliche Entwicklung des Ortskerns von Muffendorf während der vergangenen Jahrhunderte aufzuzeigen und das Ortsgefüge in seiner städtebaulichen Gestalt, seiner baulichen Typologie, der straßen- und platzräumlichen Ausprägung sowie der Einbindung in den landschaftlichen Raum als historisches Zeugnis zu erhalten und in Zukunft zu schützen und zu bewahren. 

Der Ortskern von Muffendorf ist historisch und gestalterisch von hoher Bedeutung. Er zeichnet sich in besonderer Weise durch seine historisch gewachsene Ortsstruktur, eine homogene Bebauung und ein stimmiges sowie historisch aussagekräftiges Ortsbild aus. Der heutige Ort dokumentiert und veranschaulicht frühere Siedlungsformen, Bauweisen, sowohl gesellschaftliche als auch wirtschaftliche Verhältnisse unter sich im Laufe der Jahrhunderte geänderter Bedingungen und zeigt geschichtliche Siedlungsentwicklungen auf.

Die im Gutachten des LVR-ADR benannten konkreten Schutzgegenstände dieser Denkmalbereichssatzung beinhalten den Ortsgrundriss, den dörflichen Straßen- und Platzraum, Hofräume, die aufgehende Bausubstanz mit den straßenräumlichen Details, die Freiflächen, Einzelbäume und Bewuchs, die ortsinneren Blickbezüge, die Wahrnehmung des Ortes von außen und die Blickbezüge zu markanten Objekten in der Umgebung.

Ergänzend zur Denkmalbereichssatzung wird ein Handbuch mit denkmalpflegerischen Erläuterungen zum Umgang mit der Denkmalbereichssatzung in Form einer anschaulichen Broschüre erstellt, welches Hinweise zur Gestaltung des Ortsbildes, der Bebauung sowie der Freiräume enthält. Dadurch soll eine qualitätsvolle Weiterentwicklung des historischen Bereiches gefördert und die Eigentümer*innen in der Umsetzung der Satzungsziele unterstützt werden.

Kontakt

Auskünfte zu denkmalrechtlichen Fragen und Erlaubnisverfahren

Frau Rebekka Magis-Ciraci

Telefon: 0228 773840
E-Mail: rebekka.magis-ciraci@bonn.de

Auskünfte zum Satzungsverfahren

Frau Regine Borschdorf

Telefon: 0228 774501

E-Mail: regine.borschdorf@bonn.de

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