Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept besteht bereits seit 1977 und dient als gesamtstädtischer Rahmen zur Ordnung der Bonner Einzelhandelslandschaft, sodass Einzelhandel in Zentren gebündelt werden und ergänzend Nahversorgung flächendeckend stattfinden kann. Wesentliches Ziel der Fortschreibung ist eine Anpassung des Steuerungsinstrumentariums an die aktuelle Rechtsprechung sowie die Realität der Handelslandschaft in Bonn. Bestehende Zielsetzungen der Bundesstadt Bonn sollen dabei beibehalten werden.
Der Konzeptentwurf enthält räumliche Darstellungen zu den Zentren in vier Hierarchiestufen und Nahversorgungsstandorten. Außerdem werden Ergänzungsstandorte für Einzelhandel, der nicht in den Zentren stattfinden kann und keine Wirkungen auf Zentren hervorruft wie Baumärkte oder Baustoffhändler, ausgewiesen.
Um den Einzelhandel zur Nahversorgung, zu den Zentren oder den Ergänzungsstandorten zuordnen zu können, enthält der Entwurf eine Sortimentsliste. Die räumlichen Darstellungen werden durch Steuerungsleitlinien ergänzt, die ein Regelwerk darstellen, welcher Einzelhandel wo angesiedelt werden kann. Bestandsbetriebe und kleine Läden, die keine Wirkungen auf die Entwicklung der Bonner Zentren sowie die Nahversorgung haben, werden nicht gesteuert. Auch sind im Konzept keine kleinteiligen Maßnahmen zur Zentrenentwicklung vorgesehen wie etwa im Masterplan Innenstadt.