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Beteiligung zum Entwurf der Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes

Auf einer Karte von Bonn sind die Zentren für den Einzelhandel eingezeichnet.

Beteiligung zum Entwurf der Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes

Beteiligung der Öffentlichkeit in Anlehnung an § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch.

Das bestehende Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Bundesstadt Bonn von 2008 mit einer Anpassung von 2012 wird aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen in der Siedlungsstruktur, einer veränderten Marktentwicklung und neuer rechtlicher Vorgaben fortgeschrieben. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept dient als räumlich-funktionales Konzept der Steuerung der gesamtstädtischen Einzelhandelslandschaft. Es stellt eine Arbeitsgrundlage für den Erhalt und die Stabilisierung einer ausgewogenen räumlichen Struktur der Einzelhandelszentren in Bonn sowie ergänzend einer flächendeckenden Nahversorgung dar.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2025 beschlossen, den Entwurf der Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.

Zum Beschluss im Bonner Ratsinformationssystem

Die Veröffentlichung des Konzeptentwurfes erfolgt vom 14.05.2025 bis einschließlich 13.06.2025 hier auf bonn-macht-mit.de. 
Der Konzeptentwurf kann auch im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation (Stadthaus, Berliner Platz 2, Aufzug 2, Etage 6B (Kundenzentrum Geodaten) montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr und donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr eingesehen werden.

Entwurf des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes

Allgemein
Datei

Wie können Anregungen eingebracht werden?

Schriftliche Anregungen zum Konzeptentwurf können bis einschließlich zum 13.06.2025 elektronisch per E-Mail an zentrenkonzept@bonn.de gesendet werden. Bei Bedarf können diese auch postalisch (Stadtplanungsamt Bonn, Bundesstadt Bonn, 53103 Bonn) eingereicht oder in den o.g. Zeiten zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vorgebracht werden.

Die während der öffentlichen Auslegung eingehenden Anregungen und Stellungnahmen werden anschließend ausgewertet und in eine Abwägungsempfehlung überführt. Der nach der öffentlichen Auslegung finalisierte Fortschreibungsentwurf des „Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2025“ wird dem Rat und seinen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. 

Digitale Informationsveranstaltung am 22. Mai 2025

Am 22. Mai 2025 um 18 Uhr findet eine digitale Informationsveranstaltung im Rahmen der öffentlichen Auslegung statt. Zu diesem Zeitpunkt wird an dieser Stelle ein Livestream sowie ein Livechat angeboten. Interessierte Bürger*innen können sich über den Inhalt des Konzeptes sowie die Neuerungen in der Fortschreibung informieren. Mitarbeitende des Stadtplanungsamtes werden gemeinsam mit einem Experten des begleitenden Planungsbüros Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH den Konzeptentwurf vorstellen sowie Fragen und Anregungen besprechen. Der Stream wird aufgezeichnet und kann auch zu einem späteren Zeitpunkt angeschaut werden.

Vom 14. bis zum 22. Mai 2025 haben Interessierte bereits vorab die Möglichkeit, Fragen zum Konzeptentwurf als öffentlich einsehbaren Beitrag abzugeben. Die Fragen werden soweit wie möglich in der Online-Veranstaltung behandelt.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass je nach Anzahl der eingereichten Fragen nicht jede Frage beantwortet werden kann. Sollte eine Frage nicht beantwortet werden können oder möchten Sie im Nachgang der Veranstaltung eine Frage stellen, so können Sie diese gerne per E-Mail an zentrenkonzept@bonn.de richten.

Ab dem 14. Mai: Fragen einreichen

Sprechstunden

Am 23.05.2025 von 15 bis 16 Uhr werden vom Stadtplanungsamt Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger und von 17 bis 18 Uhr für Kinder und Jugendliche angeboten. Die Sprechstunden finden im Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 2, Sitzungsraum 3 statt. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

Interessierte Bürger*innen können sich über den Inhalt des Konzeptes sowie die Neuerungen in der Fortschreibung informieren. Mitarbeitende des Stadtplanungsamtes stehen zur Erläuterung und Beantwortung von Fragestellungen zum Konzeptentwurf zur Verfügung. 

Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen zum Konzeptentwurf, die in der Abwägung Berücksichtigung finden sollen, schriftlich einzubringen sind. Fragestellungen und Hinweise, die im Rahmen der Informationsveranstaltung bzw. der Sprechstunden gestellt werden, werden nicht als Stellungnahmen im Sinne § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB aufgenommen. 

Worum geht es?

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept besteht bereits seit 1977 und dient als gesamtstädtischer Rahmen zur Ordnung der Bonner Einzelhandelslandschaft, sodass Einzelhandel in Zentren gebündelt werden und ergänzend Nahversorgung flächendeckend stattfinden kann. Wesentliches Ziel der Fortschreibung ist eine Anpassung des Steuerungsinstrumentariums an die aktuelle Rechtsprechung sowie die Realität der Handelslandschaft in Bonn. Bestehende Zielsetzungen der Bundesstadt Bonn sollen dabei beibehalten werden.

Der Konzeptentwurf enthält räumliche Darstellungen zu den Zentren in vier Hierarchiestufen und Nahversorgungsstandorten. Außerdem werden Ergänzungsstandorte für Einzelhandel, der nicht in den Zentren stattfinden kann und keine Wirkungen auf Zentren hervorruft wie Baumärkte oder Baustoffhändler, ausgewiesen. 

  • Die erste Stufe bildet die Bonner Innenstadt mit einem umfangreichen Einzelhandel und entsprechend der oberzentralen Funktion der Bundesstadt Bonn mit einem Einzugsgebiet über die Stadtgrenzen hinaus. 
  • In der zweiten Stufe der Bezirkszentren (vormals B-Zentren) werden weiterhin die Stadtbezirkszentren Bad Godesberg, Beuel und Duisdorf mit Einzugsgebieten über den jeweiligen Stadtbezirk hinaus und einem entsprechend vielfältigen Einzelhandelsangebot auch mit Waren für mittel- bis längerfristige Bedarfsbereiche (z.B. Bekleidung und Elektrogeräte) dargestellt.
  • Die Quartierszentren (bisher C-Zentren) haben nahversorgungsrelevante Einzelhandelsstrukturen mit teilweisen Angeboten für den mittelfristigen Bedarf (Bekleidung und Schuhe). 
  • Die Nahversorgungszentren beschränken sich im Schwerpunkt mit einem kleineren Einzugsgebiet auf nahversorgungsrelevante Einzelhandelsstrukturen.
  • Die Nahversorgungsstandorte sind meist durch einen alleinstehenden Lebensmittelmarkt mit kleinteiligen Ergänzungen wie einem Bäcker gekennzeichnet.
  • Die Ergänzungsstandorte beschränken sich auf Einzelhandelsnutzungen, die nicht zentrenrelevant sind.

     

Um den Einzelhandel zur Nahversorgung, zu den Zentren oder den Ergänzungsstandorten zuordnen zu können, enthält der Entwurf eine Sortimentsliste. Die räumlichen Darstellungen werden durch Steuerungsleitlinien ergänzt, die ein Regelwerk darstellen, welcher Einzelhandel wo angesiedelt werden kann. Bestandsbetriebe und kleine Läden, die keine Wirkungen auf die Entwicklung der Bonner Zentren sowie die Nahversorgung haben, werden nicht gesteuert. Auch sind im Konzept keine kleinteiligen Maßnahmen zur Zentrenentwicklung vorgesehen wie etwa im Masterplan Innenstadt.

Downloads

Entwurf des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes

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Kontakt

Janina Eder

Stadtplanungsamt

Telefon: 0228 77 2652

E-Mail: zentrenkonzept@bonn.de

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