Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 6325-1 Kölnstr./ Otto-Hahn-Str.

Ein Luftbild des Plangebietes Kölnstr./Otto-Hahn-Straße

Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 6325-1 „Kölnstr./ Otto-Hahn-Str."

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch. Die Onlinebeteiligung lief vom 2. bis einschließlich 16. Juli 2026. 

Der Bebauungsplan-Nr. 6325-1 „Kölnstr./ Otto-Hahn-Str.“

Das circa 1,3 ha umfassende Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf zwischen Kölnstraße, Otto-Hahn-Straße und Am großen Garten.
Auf einer Fläche von rund 1,3 Hektar sollen ein Lebensmittelvollsortimenter sowie ein Wohnquartier mit rund 175 Wohneinheiten und ergänzenden gewerbliche Nutzungen wie Büros und Arztpraxen entwickelt werden. Zwei Tiefgaragen sowie eine oberirdische Stellplatzanlage für den Vollsortimenter sind zur Deckung des erforderlichen Stellplatzbedarfes vorgesehen. 
Zur Umsetzung der Planung ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Die nun vorliegende Planung dient als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz hat am 20.05.2026 beschlossen, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6325-1 „Kölnstr./Otto-Hahn-Str.“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. 

Öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vom 2. bis einschließlich 16. Juli 2026 

Der Planentwurf wurde einschließlich der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Stadthaus, Kundenzentrum Geodaten, Etage 6 B, Berliner Platz 2, 53111 Bonn ausgehängt. Während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr sowie Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr) war die Einsichtnahme der Pläne und die Anhörung möglich (Der Zugang zum Stadthaus ist barrierefrei). Die Online gezeigten Informationen sind analog zu dem Aushang im Stadthaus.

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Entwicklung im Plangebiet zu informieren und sich zu den Planungsabsichten zu äußern. Im weiteren Verfahren besteht für die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut die Gelegenheit zu der Planung Stellung zu nehmen.

Onlinebeteiligung vom 2. bis 16. Juli 2026

Im Zeitraum vom 2. bis einschließlich 16. Juli 2026 bestand für alle Interessierten die Möglichkeit, ihre Meinung zur Planung auch hier auf Bonn-macht-mit.de als öffentlich einsehbaren Beitrag abzugeben und sich über die abgegebenen Meinungen anderer Bürgerinnen und Bürger zu informieren.

Bürgerbeteiligungsveranstaltung am 8. Juli 2026

Die Planung kann zusätzlich in einem Infomarkt am 8. Juli 2026 zwischen 16 und 19 Uhr im Gemeindesaal St. Aeigidius, Buschdorfer Str. 60, 53117 Bonn anhand von thematischen Stellwänden eingesehen werden. In der Veranstaltung haben alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich über die Planung zu informieren sowie Anregungen und Meinungsäußerung abzugeben. Für Rückfragen und Erläuterung stehen Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung sowie der Vorhabenträger und das externe Planungsbüro zur Verfügung. 
 

Downloads

Bebauungsplan 6325-1 Übersichtsplan

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Bebauungsplan 6325-1 Städtebaulicher Entwurf (copyright Dewey Muller Partnerschaft mbB, Köln)

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Bebauungsplan 6325-Ziele und Zwecke der Planung

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Kontakt

Frau Katharina Blümel

Stadtplanungsamt

E-Mail: katharina.bluemel@bonn.de 

Telefon: 0228 77 4498

Herr Mathis Höller

Stadtplanungsamt

E-Mail: mathis.hoeller@bonn.de 

Telefon: 0228 77 4513

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