Innenwanddämmung und Entschädigungen
Wenn ich an meiner Immobilie Rechte abtrete, dann sollte es dafür auch Entschädigungen geben. Vor allem aber pragmatische Lösungen.
Bis zum 23. Februar 2025 hatten alle Interessierten hier die Möglichkeit, ihre Meinung zur Planung einzureichen.
Die Beiträge sind unten auf dieser Seite veröffentlicht. Alternativ konnten Bedenken und Anregungen auch per Post (Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn, Berliner Platz 2, 53103 Bonn) oder per Mail (Jonas.Klug@bonn.de) eingereicht werden.
Die Beitragsabgabe im Dialog ist aktuell geschlossen.
Wenn ich an meiner Immobilie Rechte abtrete, dann sollte es dafür auch Entschädigungen geben. Vor allem aber pragmatische Lösungen.
Wir lieben unser Combahnviertel! Aber deswegen muss man es nicht unter Denkmalschutz stellen.
Die Häuser im Viertel die denkmalschutzwürdig sind stehen ohnehin schon unter Denkmalschutz. Die Eigentümer haben dafür in den 90er Jahren sehr viel Geld erhalten.
Die lapidare Antwort der Denkmalschutzbehörde auf die vielen Fragen, was man denn davon hätte, ist eine Frechheit. Es sei schön, in einen Denkmalschutz-Viertel zu wohnen. Das ist purer Hohn!
Das unter Denkmalschutz-Stellen des gesamten Viertels ist ein massiver Eingriff in das Eigentum. So etwas sollte nicht ohne den Willen der Eigentümer erzwungen werden. Ein Entscheid bzw eine direkte Befragung der Eigentümer ist unumgänglich.
"Der Rat der Bundesstadt Bonn hat im November 2019 beschlossen, dass Bonn bis 2035 klimaneutral werden soll. Im März 2023 wurde der Bonner Klimaplan beschlossen, mit dem dieses Ziel erreicht werden kann.
Vorbemerkung: Ist der Bestand an Straßen, Häusern, Flächen oder Bäumen im Combahnviertel in irgendeiner Weise gefährdet? Warum ist es also nötig hier jetzt einen Denkmalbereich zu definieren?