Direkt zum Inhalt

Beteiligung im Satzungsverfahren “Denkmalbereichssatzung Combahnviertel“

Das Bild zeigt Häuserfronten mit Ornamenten und anderen Verzierungen.

Beteiligung im Satzungsverfahren “Denkmalbereichssatzung Combahnviertel“

Im Zeitraum vom 23. Januar bis einschließlich 23. Februar 2025 haben alle Interessierten die Möglichkeit, ihre Meinung zur Planung hier auf Bonn-macht-mit.de mitzuteilen.

Mit Schreiben des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) vom 25.11.2020 wurde die Stadt Bonn darüber unterrichtet, dass das Gebiet des Combahnviertels die „Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches“ erfüllt. Umfang und Bedeutung wurden in einem Gutachten erläutert und die Stadt Bonn gebeten, ein Satzungsverfahren zur Unterschutzstellung des Denkmalbereiches einzuleiten. Die bereits durchgeführten Verfahrensschritte müssen nun aufgrund einer Änderung des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG NRW) wiederholt werden.  

Nachdem zunächst der Aufstellungsbeschluss am 14.03.2024 (DS-Nr. 240191) durch den Rat gefasst wurde, hat der Rat in seiner Sitzung am 26.09.2024 die öffentliche Auslegung gem. § 10 Abs. 4 DSchG NRW des Entwurfs der Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel nebst zugehöriger Unterlagen für die Dauer von einem Monat beschlossen.

Zum Beschluss im Bonner Ratsinformationssystem

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Einsichtnahme der ausliegenden Unterlagen ist in der Zeit vom 23. Januar bis einschließlich 23. Februar 2025 möglich.

Die Unterlagen werden im Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn auf Etage 6B (Kundenzentrum Geodaten) sowie im Rathaus Beuel (1. OG vor dem Ratssaal), Friedrich-Breuer-Straße 65, 53225 Bonn, öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme der Unterlagen im Stadthaus ist nur während der Öffnungszeiten des Kundenzentrums Geodaten (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr sowie Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr) sowie im Rathaus Beuel während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags und donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 7:30 bis 13:00 Uhr) möglich.

Die ausliegenden Unterlagen stehen zudem unten zum Download bereit.

Onlinebeteiligung

Im Zeitraum vom 23. Januar bis einschließlich 23. Februar 2025 haben alle Interessierten die Möglichkeit, ihre Meinung zur Planung hier auf Bonn-macht-mit.de als öffentlich einsehbaren Beitrag abzugeben und sich über die abgegebenen Meinungen anderer Bürgerinnen und Bürger zu informieren.

Zudem können Bedenken und Anregungen auch per Post (Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn, Berliner Platz 2, 53103 Bonn), per Mail (Jonas.Klug@bonn.de) oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Im Zuge der Beteiligung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Aufstellung der Denkmalbereichssatzung Combahnviertel zu informieren und sich zu dem Satzungsentwurf zu äußern. 

Das Bild zeigt die Dächer verschiedener Häuser in einer Reihe.
Ideenmanagement

Onlinebeteiligung Denkmalbereichssatzung Combahnviertel

Ab dem 23. Januar 2025 haben alle Interessierten hier die Möglichkeit, ihre Meinung zur Planung einzureichen.

0 Beiträge
0 Bewertungen
0 Kommentare

53.7% of participation time have elapsed

Endet in 14 Tagen

Wie geht es weiter?

Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt eine Erörterung der eingegangenen Einwendungen mit dem LVR-ADR. Der gegebenenfalls geänderte Satzungsentwurf wird dem Rat der Stadt Bonn zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Beschlussfassung ist eine Genehmigung der Satzung durch die Bezirksregierung Köln erforderlich. Die Denkmalbereichssatzung wird dann am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.

Downloads

Denkmalbereichssatzung Combahnviertel - Übersichtsplan

Allgemein
Datei

Satzungsentwurf inkl. darin enthaltener Begründung und folgende Anlagen: Räumlicher Geltungsbereich sowie Luftbildaufnahmen von 2019

Allgemein
Datei

Darstellung der denkmalwerten und erhaltenswerten Bausubstanz und erhaltenswerter Merkmale

Allgemein
Datei

Gutachten des Landschaftsverbands Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland - zur historischen Bedeutung des Combahnviertels als Denkmalbereich vom 25.11.2020

Allgemein
Datei

Cookies UI