Onlinebeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 6722-3 "Beschleunigung Stadtbahnlinie 66"
Ab dem 26. März haben alle Interessierten hier die Möglichkeit, ihre Meinung zur Planung mitzuteilen.
Ab dem 26. März haben alle Interessierten hier die Möglichkeit, ihre Meinung zur Planung mitzuteilen.
Der Planbereich des Bebauungsplanes umfasst ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte, zwischen Sankt Augustiner Straße, Combahnstraße und Kreuzstraße, einschließlich der Hausgrundstücke Kreuzstraße 66, Sankt Augustiner Straße 74 sowie Herbert-Rabius-Straße 8 und 10.
Bundesstadt Bonn
Am 22.02.2018 hat der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz der Stadt Bonn die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6722-3 für das Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte, zwischen Sankt Augustiner Straße, Combahnstraße und Kreuzstraße einschließlich der Hausgrundstücke Kreuzstraße 66 und Sankt Augustiner Straße 74 beschlossen (DS-Nr. 1810319). Durch den Bebauungsplan Nr. 6722-3 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Verbesserung der verkehrlichen Situation für die Stadtbahnlinie 66 und 67 bei gleichzeitiger Gewährleistung der Leistungsfähigkeit für den motorisierten Individualverkehr geschaffen werden.
Für eine nachhaltige Verbesserung der verkehrlichen Situation, insbesondere eine störungsfeie Abwicklung und Beschleunigung des ÖPNV-Verkehrs auf einem eigenständigen Bahnkörper, bedarf es einer Neuaufteilung bzw. einer deutlichen Verbreiterung der Sankt Augustiner Straße, da der heute vorhandene Straßenquerschnitt nicht den nötigen Raum bietet, um für alle Verkehrsarten die notwendigen Verkehrsflächen einzurichten (DS-Nr. 190443).
Mit der planungsrechtlichen Sicherung der Verkehrstrasse und den damit verbundenen Eingriffen in private Grundstücke und die Bestandsbebauung auf der östlichen Seite der Sankt Augustiner Straße bedarf es darüber hinaus einer städtebaulichen Neuordnung für die unmittelbar angrenzenden Bereiche.
Auf der Grundlage der für den Straßenabschnitt erarbeiteten Planungsvarianten für die Neuordnung der Verkehrsflächen auf der Sankt Augustiner Straße und den dazu erteilten Prüfaufträgen hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 09.12.2021 beschlossen, dass der Planungsvariante 3 mit eigenständigem Bahnkörper und auf Mindestbreiten reduzierten baulich getrennten Radwegen der Vorzug einzuräumen ist (vgl. DS-Nr. 190443-2).
Neben einer nachhaltigen Verbesserung der verkehrlichen Situation ist es insofern Ziel des Plankonzeptes, die Eingriffe in die Friedhofsfläche der kath. Kirchengemeinde St. Josef und die angrenzenden Privatgrundstücke, welche von der Planung betroffen sind, auf den notwendigen Umfang zu beschränken und gleichzeitig die Voraussetzung für eine der Umgebungsbebauung angepasste Straßenrandbebauung zu schaffen.
Hierzu hat die Stadtverwaltung zwei unterschiedliche Planungsvarianten entwickelt die hiermit der Öffentlichkeit zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgestellt werden.
Variante I favorisiert eine unter Einbeziehung der gesamten zur Verfügung stehenden Restflächen, maximal mögliche neue Bebauung entlang der Sankt Augustiner Straße.
Die Bebauung orientiert sich dabei an der umliegenden Bebauung und nimmt größtenteils die bestehenden Festsetzungen der momentan rechtskräftigen Bestandsbebauungspläne wieder auf.
Die Variante sieht dabei eine Bebauung mit zwei drei- bis viergeschossigen Baukörpern entlang der Sankt Augustiner Straße vor, welche aufgrund der geringen Grundstückstiefe an einer Engstelle durch einen eingeschossigen Gebäudeteil mit aufstehender Lärmschutzwand verbunden werden.
Angedacht ist eine geschlossene Bauweise (g) mit drei bis vier Vollgeschossen und eine Festsetzung von Flachdächern als Dachform zur Schaffung der Voraussetzung für die Nutzung von erneuerbaren Energien und Dachbegrünung.
Als Nutzungskonzept wird eine Wohnnutzung mit anteiliger Gewerbenutzung angestrebt.
Hierbei wäre vorstellbar, eine horizontale Gliederung des Gebäuderiegels in Wohnnutzung und nicht störende Gewerbenutzung vorzunehmen oder das bestimmte Teile des Gebäuderiegels komplett für die einzelnen Nutzungen aufgeteilt werden.
Weitere Erläuterungen zu dem Plangebiet und den Planungsinhalten können den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung entnommen werden.
Im Gegensatz zur Variante I steht bei Variante II die Beachtung der nachbarschaftlichen Belange der Kirchengemeinde und der Ausgleich der durch den Straßenraumumbau in Anspruch genommenen Friedhofsflächen im Fokus der Überlegungen.
Variante II zeigt eine nach Süden hin verkürzte Bebauung.
Die maximale Bebauung der Restflächen und die damit verbundenen eigentumsrechtlichen Belange rücken unter Berücksichtigung der von der Kirchengemeinde vorgebrachten Gesichtspunkte (siehe Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung) in den Hintergrund.
Durch die verkürzte Bebauung wird eine Ausgleichsfläche für die in Anspruch genommene Friedhofsfläche geschaffen, welche direkt nördlich an den Friedhof angrenzt. Abgesehen davon, unterscheidet sich die Variante II nicht von Variante I.
Die Überlegungen an die gewünschte Gebietstypologie und die Nutzungsdurchmischung sind deckungsgleich an Variante I angelehnt und zielen auf Schaffung eines Urbanen Gebietes (MU) oder Mischgebietes (MI) ab. Auch soll eine Wohnnutzung mit nicht störendem Gewerbe ermöglicht werden.
Höhenfestsetzungen und Bauweise orientieren sich wie in Variante I an der Umgebungsbebauung und beabsichtigen auch hier die teilweise Wiederherstellung der niedergelegten Bestandswohnbebauung unter Berücksichtigung der Gebietsdurchmischung mit nicht störenden Gewerbebetreiben.
Je nach Variante können rechnerisch ca. 17 (Variante II) bzw. 26 (Variante I) Wohneinheiten geschaffen werden, wenn von einem Bruttogrundflächenverhältnis (BGF – Verhältnis) von 20 % Gewerbe zu 80 % Wohnen ausgegangen wird.
Beide Varianten beinhalten eine Tiefgarage zur Unterbringung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und ein gleiches Erschließungskonzept.
Bei Variante II (Ausgleich der in Anspruch genommenen Friedhofsfläche im Plangebiet) wird ein Teil der potentiellen neuen Baufelder verloren gehen, gleichzeitig allerdings ein adäquater Ausgleich für die in Anspruch genommenen Bestattungsflächen und die notwendige Verlegung von Grabstellen geschaffen.
Beide Varianten sehen eine Anhebung der zulässigen Geschosszahl von I auf II Vollgeschosse im Bereich Herbert- Rabius- Straße vor, um eine behutsame Nachverdichtung in diesem Bereich zu ermöglichen und einer nicht mehr zeitgemäßen Flächenausnutzung entgehen zu wirken.
Weitere Erläuterungen zu dem Plangebiet und den Planungsinhalten können den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung entnommen werden.