Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung
Was ist der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung und welche Aufgaben hat er?
Immer wenn in Bonn etwas verändert wird, sollen alle Bonnerinnen und Bonner die Möglichkeit haben, mitzureden und mitzugestalten. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung soll sicherstellen, dass auch das Recht von Kindern und Jugendlichen bei der Planung und Umsetzung von Beteiligungsprojekten berücksichtigt wird. Dort wird besprochen, wie bei Beteiligungs- und Mitwirkungsprozessen die Kinder- und Jugendbeteiligung konkret gestaltet werden soll.
Der Beirat hat zudem die Aufgabe, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn weiter ausgebaut werden kann.
Wer ist alles im Kinder- und Jugendbeirat vertreten?
Der Kinder- und Jugendbeirat setzt sich zur Hälfte aus Jugendlichen zwischen zwölf und 17 Jahren und zu je einem Viertel aus Vertreter*innen der Politik und Verwaltung zusammen. Die Zahl der Mitglieder orientiert sich an der Anzahl der Fraktionen im Rat. Derzeit bedeutet das:
- 14 Jugendliche,
- sieben Vertreter*innen der Politik sowie
- sieben Vertreter*innen der Verwaltung.
Hinzu kommt eine gleiche Anzahl an stellvertretenden Mitgliedern.
Wie oft trifft sich der Kinder- und Jugendbeirat?
Wie viele Sitzungen in einem Jahr stattfinden, hängt immer vom Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ab – im Jahr 2024 wird beispielweise der Kinder- und Jugendbeirat zu acht Sitzungen zusammenkommen.
In der Regel finden die Sitzungen Donnerstag- oder Freitagnachmittag im Ratssaal oder im Sitzungsraum I nebenan statt.
Wer kann alles mitmachen im Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung?
Die Auswahl der Mitglieder sowie deren Stellvertreter*innen im Beirat erfolgt auf Grundlage einer Zufallsauswahl. Dazu werden Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahre angeschrieben. Aus den Jugendlichen, die sich zurückgemeldet haben, werden die Mitglieder des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung ausgelost. Dabei wird auf ein gleichmäßiges Verhältnis der Geschlechter, des Alters, usw. geachtet. Diese werden anschließend vom Rat für eine Amtszeit von ein Jahr benannt.