Teilhabe für lokales Gewerbe und Gründungen

Bei der Umsetzung der Verkehrswende soll sichergestellt werden, dass die entstehenden Lösungen nicht vollständig in die Hände der Marktteilnehmer fallen, die ohnehin schon eine Marktbeherrschende Stellung einnehmen. Es soll also auch für kleine und neu zu gründende kleine Unternehmen die Möglichkeit geben, sich an den Lösungen zu beteiligen und an deren Wertschöpfung teilzuhaben. Dies soll sowohl im Hinblick auf bürokratische Hürden, als auch auf Anforderungsschwellen für Ausschreibungsverfahren berücksichtigt werden. Gerade bei der Vergabe von Genehmigungen und Lizenzen (wie beispielsweise für Fahrrad-Taxi und Befahrungs-/Abstellgenehmigungen) und dem Zugang zu Ressourcen (Depots, Hubs, Lagerplätze, Stromversorgung, ...) soll eine Bevorteilung großer finanzkräftiger Bewerber gegenüber neu entstehenden kleinen Marktteilnehmern weitestgehend ausgeschlossen werden. Die Lösungen sind so zu implementieren, dass eine fair verteilte Nutzung in Abhängigkeit vom Lösungsbeitrag und nicht vom (zu erwartenden) Marktanteil abhängt - selbst dann nicht, falls eine Standardisierung angestrebt ist. Diese wäre dann durch geeignete offene Plattformen sicherzustellen, statt einzelne Anbieter zu bevorzugen.
Die Werkehrswende kann nur funktionieren, wenn die Bereitschaft mitzuwirken groß genug ist. Diese Bereitschaft steigt mit der Möglichkeit für viele, ihren Lebensunterhalt in diesen neuen Geschäftsfeldern zu erwirtschaften. Sie sinkt mit der Erkenntnis, sich bestenfalls noch als Ausliefer-Radfahrer:in für die großen Gewinner des Verteilungswettbewerbs verdingen zu können.