Beidseitiges Parken in Einbahndstr. nur in ausnahmefällen

Auf Grund ihrer geringen Breite sind Einbahnstr. im Besonderen bei Nutzung durch Busse und erlaubtem Fahrradverkehr in Gegenrichtung i.d.R. nicht dazu geeignet, auf beiden Seiten zu parken. Das Sicherheitsgefühl durch ausreichend Platz würde sich für alle Verkehrsteilnehmenden enorm erhöhen im Besonderen für (unsichere) Fahrradfahrende. Daher sollte beidseitiges Parken in Einbahnstr. nur in absoluten Ausnahmefällen bei sehr geringer Verkehrsdichte, ohne Busverkehr und bei ausreichender Breite der Straße für alle Verkehrsteilnehmden erlaubt sein.